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Schadenersatz im Abgasskandal bei Seat mit Motor EA 288

Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Seat Leon hat das Landgericht Darmstadt die Volkswagen AG mit Urteil vom 21. September 2020 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 O 89/20). Das Besondere daran: In dem Seat steckte nicht der durch den VW-Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotor des Typs EA 189, sondern bereits der Nachfolgemotor des Typs EA 288.

„Auch bei Fahrzeugen des VW-Konzerns, die mit diesem Nachfolgemotor ausgestattet sind, erhärtet sich der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung weiter und die verbraucherfreundlichen Urteile häufen sich“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Kläger in dem Fall vor dem LG Darmstadt hatte den Seat Leon mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Motor war ursprünglich eine Software verbaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete deshalb zwar keinen Rückruf an, einigte sich mit dem Hersteller aber darauf, dass dieser ein freiwilliges Update durchführt.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend – mit Erfolg. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Darmstadt. Das Gericht stellte fest, dass wie schon die Modelle mit dem Motor EA 189 auch die Fahrzeuge mit dem Nachfolgeaggregat EA 288 mit einer unzulässigen Software ausgestattet waren. Diese hätte die Stilllegung der Fahrzeuge zur Folge haben können.

VW räumte ein, dass die Software in dem Motor die Fahrkurve im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) erkennt. Dadurch würden zwar die Emissionswerte auf dem Prüfstand verbessert, allerdings sei die Fahrkurvenerkennung nicht notwendig, um die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. Daher sei sie nicht illegal, argumentierte der Autohersteller.

Die Argumentation verfing beim LG Darmstadt nicht. Die Abschalteinrichtung sie vielleicht weniger verwerflich als beim EA 189, sie bleibe aber unzulässig. Dem Fahrzeug hätte daher, wie beim EA 189, die Betriebszulassung entzogen werden können. Der Kläger sei getäuscht worden und schon mit Abschluss des Kaufvertrags sei ihm ein Schaden entstanden. Er könne das Fahrzeug daher zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, urteilte das LG Darmstadt.

„VW kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Er setzt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 fort. Auch hier bestehen gute Chancen auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.