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Schadenersatz im Abgasskandal für VW Golf mit Motor EA 288 - OLG Naumburg 8 U 68/20

VW kassiert im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselskandal EA 288 eine weitere Niederlage vor einem Oberlandesgericht. Nach dem OLG Köln hat nun auch das OLG Naumburg VW zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 9. April 2021 stellte das OLG Naumburg fest, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe (Az.: 8 U 68/20).

Der Kläger in dem Verfahren hatte 2017 einen VW Golf VII 2,0 TDI als Gebrauchtwagen gekauft. In dem VW Golf wird der Dieselmotor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet. Beim EA 288 handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Auch bei dem Nachfolgemodell EA 288 besteht der Verdacht, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden.

Diese Befürchtung teilte auch der Kläger. Auch wenn es für das Fahrzeug keinen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts gibt, machte er Schadenersatzansprüche geltend. In dem Fahrzeug komme eine Zykluserkennung in Gestalt der sog. Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Durch diese Funktion werde erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, werde der Stickoxid-Ausstoß reduziert. Unter normalen Bedingungen im realen Straßenverkehr steige der Emissionsausstoß wieder an, so der Kläger.

Das OLG Naumburg folgte der Argumentation. Der Kläger habe hinreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert. VW habe den Vorwurf nicht widerlegen können und müsse Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten, entschied das OLG. Die Revision zum BGH hat das OLG Naumburg nicht zugelassen.

Auch das OLG Köln hat mit Versäumnisurteil vom 19. Februar 2021 bereits entschieden, dass beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 19 U 151/20).

„Nachdem diverse Landgerichte VW bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 bereits zu Schadenersatz verurteilt haben, liegen jetzt auch die ersten verbraucherfreundlichen Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor. Die Chancen auf Schadenersatz steigen weiter“, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zudem gingen auch aus Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamts deutliche Hinweise auf eine unzulässige Abschalteinrichtung beim EA 288 hervor, teilte die Deutsche Umwelthilfe vor wenigen Tagen mit, nachdem sie Einsicht in die Akten des KBA nehmen konnte. „Einen Rückruf des KBA hat es zwar bisher nicht gegeben. Das ist für die rechtliche Bewertung und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aber auch nicht nötig“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.