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Schadenersatz im Mercedes Abgasskandal - Drohende Verjährung Ende 2021

Allen anders lautenden Beteuerungen zum Trotz steckt nach VW auch die Daimler AG tief im Abgasskandal. Seit 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Reihe von Rückrufen für verschiedene Mercedes-Modelle wegen den Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. einer unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verpflichtend angeordnet. Betroffene Mercedes-Halter haben zwar gute Chancen Schadenersatzansprüche durchzusetzen, aber sie müssen die Verjährung im Blick behalten. „Wer im Laufe des Jahres 2018 den Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht Ende 2021 die Verjährung der Schadenersatzansprüche“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Daimler vertritt zwar weiterhin den Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind und hat Widerspruch gegen die Rückruf-Bescheide eingelegt. Damit ist der Autohersteller jedoch gescheitert. „Das KBA hat die Widersprüche zurückgewiesen und damit noch einmal deutlich gemacht, dass es die Funktionen für unzulässige Abschalteinrichtungen hält“, so Rechtsanwalt Gisevius. Dass Daimler als letztes rechtliches Mittel Klage eingelegt hat, ist für den im Abgasskandal erfahrenen Rechtsanwalt nur ein Spiel auf Zeit. Er vermutet, dass so die Rechtskraft der Rückrufe hinausgezögert und geschädigte Mercedes-Kunden von Schadenersatzklagen abgehalten werden sollen. „Damit diese Rechnung nicht aufgeht, sollten Schadenersatzansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden, bevor die Verjährung eintritt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die ersten amtlichen Rückrufe des KBA haben 2018 noch Modelle des Mercedes Vito und der V-Klasse betroffen. Weitere Rückrufe für zahlreiche Mercedes-Modelle folgten bis heute. Von der A-Klasse bis zur S-Klasse, vom Vito bis zum Sprinter musste Daimler Fahrzeuge zurückrufen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Daimler zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Um die Verjährung der Schadenersatzansprüche zu hemmen, besteht für einen Teil der geschädigten Verbraucher auch die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage gegen Daimler anzuschließen. Die Klage umfasst aber nur rund 50.000 Fahrzeuge der Modelle Mercedes GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 200 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4Matic, GLK 220 BlueTec und GLK 250 BlueTec. Mehr Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen Mercedes haben wir hier zusammengefasst: https://www.bruellmann.de/musterfeststellungsklage-mercedes

Neben der Teilnahme an der Musterklage, können Mercedes-Halter ihre Ansprüche auch individuell im Wege einer Einzelklage geltend machen. „Das führt in der Regel auch schneller zum Ziel“, so Rechtsanwalt Gisevius. Im Hinblick auf die drohende Verjährung sollten Betroffene aber jetzt handeln.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.