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Schadenersatz im Mercedes Abgasskandal - Drohende Verjährung Ende 2021

03.12.2021

Allen anders lautenden Beteuerungen zum Trotz steckt nach VW auch die Daimler AG tief im Abgasskandal. Seit 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Reihe von Rückrufen für verschiedene Mercedes-Modelle wegen den Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. einer unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verpflichtend angeordnet. Betroffene Mercedes-Halter haben zwar gute Chancen Schadenersatzansprüche durchzusetzen, aber sie müssen die Verjährung im Blick behalten. „Wer im Laufe des Jahres 2018 den Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht Ende 2021 die Verjährung der Schadenersatzansprüche“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Daimler vertritt zwar weiterhin den Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind und hat Widerspruch gegen die Rückruf-Bescheide eingelegt. Damit ist der Autohersteller jedoch gescheitert. „Das KBA hat die Widersprüche zurückgewiesen und damit noch einmal deutlich gemacht, dass es die Funktionen für unzulässige Abschalteinrichtungen hält“, so Rechtsanwalt Gisevius. Dass Daimler als letztes rechtliches Mittel Klage eingelegt hat, ist für den im Abgasskandal erfahrenen Rechtsanwalt nur ein Spiel auf Zeit. Er vermutet, dass so die Rechtskraft der Rückrufe hinausgezögert und geschädigte Mercedes-Kunden von Schadenersatzklagen abgehalten werden sollen. „Damit diese Rechnung nicht aufgeht, sollten Schadenersatzansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden, bevor die Verjährung eintritt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die ersten amtlichen Rückrufe des KBA haben 2018 noch Modelle des Mercedes Vito und der V-Klasse betroffen. Weitere Rückrufe für zahlreiche Mercedes-Modelle folgten bis heute. Von der A-Klasse bis zur S-Klasse, vom Vito bis zum Sprinter musste Daimler Fahrzeuge zurückrufen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Daimler zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Um die Verjährung der Schadenersatzansprüche zu hemmen, besteht für einen Teil der geschädigten Verbraucher auch die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage gegen Daimler anzuschließen. Die Klage umfasst aber nur rund 50.000 Fahrzeuge der Modelle Mercedes GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 200 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4Matic, GLK 220 BlueTec und GLK 250 BlueTec. Mehr Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen Mercedes haben wir hier zusammengefasst: https://www.bruellmann.de/musterfeststellungsklage-mercedes

Neben der Teilnahme an der Musterklage, können Mercedes-Halter ihre Ansprüche auch individuell im Wege einer Einzelklage geltend machen. „Das führt in der Regel auch schneller zum Ziel“, so Rechtsanwalt Gisevius. Im Hinblick auf die drohende Verjährung sollten Betroffene aber jetzt handeln.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal

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Aktuelles
21.09.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).
08.08.2023

Im Sommer 2020 erreichte der Abgasskandal auch Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist kann das bedeuten, dass Wohnmobil-Besitzer ihre Schadenersatzansprüche bis Ende 2023 geltend machen müssen, damit sie nicht verjähren.