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Schadenersatzklage gegen BMW im Abgasskandal - Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen

Die ADAC-Rechtsschutzversicherung muss im Abgasskandal bei Schadenersatzklagen gegen BMW die Kosten übernehmen. Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 30. März 2023, dass eine Klage hinreichende Aussichten auf Erfolg habe und der Rechtsschutzversicherer daher eintrittspflichtig sei (Az.: I-20 U 144/22).

Das Urteil des OLG Hamm zur Kostenübernahme bei Schadenersatzklagen gegen BMW wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen ist ein deutlicher Beleg, dass die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Wirkung zeigt. Der EuGH hat bereits mehrfach entschieden, dass auch die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. Darüber hinaus hat er mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass sich der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schon dann schadenersatzpflichtig gemacht hat, wenn er nur fahrlässig gehandelt hat (Az. C-100/21). „Vorsatz muss den Autoherstellern dementsprechend nicht mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das sieht offenbar auch das OLG Hamm so. In dem Verfahren hatte der Kläger 2014 einen BMW X1 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, verwendet würden. Ein solches Thermofenster bewirkt, dass innerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors die Abgasreinigung vollständig arbeitet, jedoch bei sinkenden Außentemperaturen reduziert wird. Das hat zur Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt.

Die ADAC-Rechtsschutzversicherung verweigerte ihrem Kunden die Deckungszusage und begründete dies mit mangelnden Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage gegen BMW. Das OLG Hamm sprang dem Versicherungsnehmer allerdings zur Seite. Die Klage habe hinreichende Erfolgsaussichten, so das OLG. Das Gericht verwies auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der auch Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen und die betroffenen Fahrzeughalter dementsprechend Schadenersatzansprüche haben. BMW habe nicht hinreichend bestritten, dass in dem Fahrzeug des Klägers ein Thermofenster zum Einsatz kommt. Daher habe die Schadenersatzklage hinreichende Erfolgsaussichten und die Rechtsschutzversicherung müsse die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen, so das OLG Hamm.

„Thermofenstern sind weit verbreitet und wurden nicht nur von BMW, sondern auch von vielen anderen Autoherstellern wie bspw. VW, Audi oder Mercedes bei Dieselfahrzeugen eingesetzt. Betroffene Fahrzeughalter haben nach der Rechtsprechung des EuGH gute Chancen auf Schadenersatz. Auch der BGH hat bereits angedeutet, dass er sich der Rechtsprechung des EuGH anschließen wird, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.