Rückrufservice

Schadenersatzklage gegen BMW im Abgasskandal - Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen

Die ADAC-Rechtsschutzversicherung muss im Abgasskandal bei Schadenersatzklagen gegen BMW die Kosten übernehmen. Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 30. März 2023, dass eine Klage hinreichende Aussichten auf Erfolg habe und der Rechtsschutzversicherer daher eintrittspflichtig sei (Az.: I-20 U 144/22).

Das Urteil des OLG Hamm zur Kostenübernahme bei Schadenersatzklagen gegen BMW wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen ist ein deutlicher Beleg, dass die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Wirkung zeigt. Der EuGH hat bereits mehrfach entschieden, dass auch die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. Darüber hinaus hat er mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass sich der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schon dann schadenersatzpflichtig gemacht hat, wenn er nur fahrlässig gehandelt hat (Az. C-100/21). „Vorsatz muss den Autoherstellern dementsprechend nicht mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das sieht offenbar auch das OLG Hamm so. In dem Verfahren hatte der Kläger 2014 einen BMW X1 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, verwendet würden. Ein solches Thermofenster bewirkt, dass innerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors die Abgasreinigung vollständig arbeitet, jedoch bei sinkenden Außentemperaturen reduziert wird. Das hat zur Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt.

Die ADAC-Rechtsschutzversicherung verweigerte ihrem Kunden die Deckungszusage und begründete dies mit mangelnden Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage gegen BMW. Das OLG Hamm sprang dem Versicherungsnehmer allerdings zur Seite. Die Klage habe hinreichende Erfolgsaussichten, so das OLG. Das Gericht verwies auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der auch Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen und die betroffenen Fahrzeughalter dementsprechend Schadenersatzansprüche haben. BMW habe nicht hinreichend bestritten, dass in dem Fahrzeug des Klägers ein Thermofenster zum Einsatz kommt. Daher habe die Schadenersatzklage hinreichende Erfolgsaussichten und die Rechtsschutzversicherung müsse die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen, so das OLG Hamm.

„Thermofenstern sind weit verbreitet und wurden nicht nur von BMW, sondern auch von vielen anderen Autoherstellern wie bspw. VW, Audi oder Mercedes bei Dieselfahrzeugen eingesetzt. Betroffene Fahrzeughalter haben nach der Rechtsprechung des EuGH gute Chancen auf Schadenersatz. Auch der BGH hat bereits angedeutet, dass er sich der Rechtsprechung des EuGH anschließen wird, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.