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Schadenersatzklage gegen BMW im Abgasskandal - Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen

23.05.2023

Die ADAC-Rechtsschutzversicherung muss im Abgasskandal bei Schadenersatzklagen gegen BMW die Kosten übernehmen. Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 30. März 2023, dass eine Klage hinreichende Aussichten auf Erfolg habe und der Rechtsschutzversicherer daher eintrittspflichtig sei (Az.: I-20 U 144/22).

Das Urteil des OLG Hamm zur Kostenübernahme bei Schadenersatzklagen gegen BMW wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen ist ein deutlicher Beleg, dass die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Wirkung zeigt. Der EuGH hat bereits mehrfach entschieden, dass auch die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. Darüber hinaus hat er mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass sich der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schon dann schadenersatzpflichtig gemacht hat, wenn er nur fahrlässig gehandelt hat (Az. C-100/21). „Vorsatz muss den Autoherstellern dementsprechend nicht mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das sieht offenbar auch das OLG Hamm so. In dem Verfahren hatte der Kläger 2014 einen BMW X1 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, verwendet würden. Ein solches Thermofenster bewirkt, dass innerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors die Abgasreinigung vollständig arbeitet, jedoch bei sinkenden Außentemperaturen reduziert wird. Das hat zur Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt.

Die ADAC-Rechtsschutzversicherung verweigerte ihrem Kunden die Deckungszusage und begründete dies mit mangelnden Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage gegen BMW. Das OLG Hamm sprang dem Versicherungsnehmer allerdings zur Seite. Die Klage habe hinreichende Erfolgsaussichten, so das OLG. Das Gericht verwies auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der auch Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen und die betroffenen Fahrzeughalter dementsprechend Schadenersatzansprüche haben. BMW habe nicht hinreichend bestritten, dass in dem Fahrzeug des Klägers ein Thermofenster zum Einsatz kommt. Daher habe die Schadenersatzklage hinreichende Erfolgsaussichten und die Rechtsschutzversicherung müsse die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen, so das OLG Hamm.

„Thermofenstern sind weit verbreitet und wurden nicht nur von BMW, sondern auch von vielen anderen Autoherstellern wie bspw. VW, Audi oder Mercedes bei Dieselfahrzeugen eingesetzt. Betroffene Fahrzeughalter haben nach der Rechtsprechung des EuGH gute Chancen auf Schadenersatz. Auch der BGH hat bereits angedeutet, dass er sich der Rechtsprechung des EuGH anschließen wird, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles
28.11.2023

Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
27.11.2023

Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023

Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
20.11.2023

Im Audi-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das OLG Stuttgart hat mit aktuellem Urteil bestätigt, dass der Käufer eines Audi A5 mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 Anspruch auf den sog. Restschadenersatz hat (Az.: 10 U 158/22).
16.11.2023

Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
10.11.2023

Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.