Rückrufservice

Schwarz auf weiß - Unzulässige Abschalteinrichtung beim VW T6

Schon im April 2019  hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Code 23Z7 den Rückruf für verschiedene Diesel-Modelle des VW T6 angeordnet. Für diejenigen, die dem Rückruf bislang nicht nachgekommen sind und ihren Bulli noch nicht in die Werkstatt gebracht hat, wird es langsam ernst. Die Halter eines betroffenen VW T6, die das Software-Update noch nicht haben aufspielen lassen, werden inzwischen von den zuständigen Behörden in ihren Landkreisen angeschrieben, dem Rückruf nachzukommen, um den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs herstellen zu lassen. Ohne Update kann den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung drohen.

Das KBA hatte den Rückruf im April 2019 für Modelle des VW T6 der Baujahre 2014 bis 2017 mit 2-Liter-TDI-Motor und der Schadstoffklasse Euro 6 angeordnet. In der offiziellen Begründung heißt es, dass eine Konformitätsabweichung zu einer Überschreitung des Euro 6-Grenzwertes für Stickoxide führt. Die Anschreiben der zuständigen Behörden in den Landkreisen enthalten nun ein pikantes Detail. Hier ist nicht mehr von einem Rückruf wegen einer Konformitätsabweichung, sondern wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Rede. Dabei berufen sich die Behörden auf Mitteilungen des KBA.

Der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte liegen solche Aufforderungen vor. Die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamts Ravensburg fordert betroffene T6-Halter auf, an der Rückrufaktion unter dem Code 23Z7 teilzunehmen, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Werde das Fahrzeug nicht in einen vorschriftsmäßigen Zustand versetzt, drohe die Zwangsstilllegung.

Auch das Landratsamt Erding weist betroffene Halter eines VW T6 darauf hin, dass die Stickoxid-Emissionen nicht der zu Grunde liegenden Typengenehmigung entsprechen und eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden muss. Ähnliche Schreiben von den Kfz-Zulassungsbehörden gibt es offenbar bundesweit.

„Damit wäre der Abgasskandal auch ganz offiziell beim VW T6 angekommen. Bislang konnte hinter der Konformitätsabweichung nur eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutet werden. Jetzt haben es die T6-Halter schwarz auf weiß“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Auch das OLG Oldenburg beleuchtet den T6-Rückruf inzwischen genauer und hat mit Hinweisbeschluss vom 19.09.2020 das KBA aufgefordert, Hintergründe und Details zu dem Rückruf offenzulegen.

Rechtsanwalt Gisevius hat im Abgasskandal bereits Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.