Rückrufservice

Schwarz auf weiß - Unzulässige Abschalteinrichtung beim VW T6

Schon im April 2019  hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Code 23Z7 den Rückruf für verschiedene Diesel-Modelle des VW T6 angeordnet. Für diejenigen, die dem Rückruf bislang nicht nachgekommen sind und ihren Bulli noch nicht in die Werkstatt gebracht hat, wird es langsam ernst. Die Halter eines betroffenen VW T6, die das Software-Update noch nicht haben aufspielen lassen, werden inzwischen von den zuständigen Behörden in ihren Landkreisen angeschrieben, dem Rückruf nachzukommen, um den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs herstellen zu lassen. Ohne Update kann den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung drohen.

Das KBA hatte den Rückruf im April 2019 für Modelle des VW T6 der Baujahre 2014 bis 2017 mit 2-Liter-TDI-Motor und der Schadstoffklasse Euro 6 angeordnet. In der offiziellen Begründung heißt es, dass eine Konformitätsabweichung zu einer Überschreitung des Euro 6-Grenzwertes für Stickoxide führt. Die Anschreiben der zuständigen Behörden in den Landkreisen enthalten nun ein pikantes Detail. Hier ist nicht mehr von einem Rückruf wegen einer Konformitätsabweichung, sondern wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Rede. Dabei berufen sich die Behörden auf Mitteilungen des KBA.

Der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte liegen solche Aufforderungen vor. Die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamts Ravensburg fordert betroffene T6-Halter auf, an der Rückrufaktion unter dem Code 23Z7 teilzunehmen, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Werde das Fahrzeug nicht in einen vorschriftsmäßigen Zustand versetzt, drohe die Zwangsstilllegung.

Auch das Landratsamt Erding weist betroffene Halter eines VW T6 darauf hin, dass die Stickoxid-Emissionen nicht der zu Grunde liegenden Typengenehmigung entsprechen und eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden muss. Ähnliche Schreiben von den Kfz-Zulassungsbehörden gibt es offenbar bundesweit.

„Damit wäre der Abgasskandal auch ganz offiziell beim VW T6 angekommen. Bislang konnte hinter der Konformitätsabweichung nur eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutet werden. Jetzt haben es die T6-Halter schwarz auf weiß“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Auch das OLG Oldenburg beleuchtet den T6-Rückruf inzwischen genauer und hat mit Hinweisbeschluss vom 19.09.2020 das KBA aufgefordert, Hintergründe und Details zu dem Rückruf offenzulegen.

Rechtsanwalt Gisevius hat im Abgasskandal bereits Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.