Der Dieselskandal 2.0 um Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 geht weiter. Nun hat auch das Landgericht Münster VW mit Urteil vom 29. Juli 2021 zu Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verurteilt (Az.: 11 O 12/21). In dem Verfahren ging es um einen Skoda Octavia.
Der Motor EA 288 hat die Nachfolge des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189 angetreten. Er wird bei Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen ist beim EA 288 nicht beendet. Eine Reihe von Gerichten ist inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass auch bei Fahrzeugen mit diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und hat VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.
Nun hat sich auch das Landgericht Münster mit einer verbraucherfreundlichen Entscheidung eingereiht. In dem Verfahren ging es um einen Skoda Octavia, der mit dem Motor EA 288 ausgerüstet ist und noch über die Abgasnorm Euro 5 verfügt. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Fahrzeug komme die sog. Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Mit Hilfe dieser Funktion werde erkannt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Ist dies der Fall, werde die Abgasrückführungsrate erhöht und dadurch der Stickoxid-Ausstoß gesenkt. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr erfolge die Abgasreinigung allerdings in einen anderen Modus mit der Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß ansteigt.
Das LG Münster folgte den Ausführungen des Klägers weitgehend. VW habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht entkräften können. Insbesondere habe VW nicht dargelegt, aus welchem anderen Grund die Fahrkurvenerkennung nötig sei.
Das Fahrzeug sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft und der Kläger habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.
„Das Urteil des Landgerichts Münster ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Rechtsprechung im Abgasskandal auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 immer verbraucherfreundlicher wird. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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