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Skoda Octavia ( EA 288 ) - LG Münster spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu

Der Dieselskandal 2.0 um Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 geht weiter. Nun hat auch das Landgericht Münster VW mit Urteil vom 29. Juli 2021 zu Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verurteilt (Az.: 11 O 12/21). In dem Verfahren ging es um einen Skoda Octavia.

Der Motor EA 288 hat die Nachfolge des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189 angetreten. Er wird bei Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen ist beim EA 288 nicht beendet. Eine Reihe von Gerichten ist inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass auch bei Fahrzeugen mit diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und hat VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Nun hat sich auch das Landgericht Münster mit einer verbraucherfreundlichen Entscheidung eingereiht. In dem Verfahren ging es um einen Skoda Octavia, der mit dem Motor EA 288 ausgerüstet ist und noch über die Abgasnorm Euro 5 verfügt. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Fahrzeug komme die sog. Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Mit Hilfe dieser Funktion werde erkannt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Ist dies der Fall, werde die Abgasrückführungsrate erhöht und dadurch der Stickoxid-Ausstoß gesenkt. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr erfolge die Abgasreinigung allerdings in einen anderen Modus mit der Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß ansteigt.

Das LG Münster folgte den Ausführungen des Klägers weitgehend. VW habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht entkräften können. Insbesondere habe VW nicht dargelegt, aus welchem anderen Grund die Fahrkurvenerkennung nötig sei.

Das Fahrzeug sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft und der Kläger habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Das Urteil des Landgerichts Münster ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Rechtsprechung im Abgasskandal auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 immer verbraucherfreundlicher wird. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.