Rückrufservice

Skoda Superb EA 288 im Abgasskandal - LG Duisburg spricht Schadenersatz zu

Der VW-Abgasskandal setzt sich bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 weiter fort. Das Landgericht Duisburg hat die Volkswagen AG wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Skoda Superb 2,0 TDI mit dem Motor des Typs EA 288 mit Urteil vom 12. Januar 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 12 O 88/20).

Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den VW-Dieselskandal bekannt geworden Motors EA 189. Er wird in Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Skoda und Seat bis zwei Liter Hubraum verwendet. „Das Kapitel Abgasmanipulationen wurde mit dem EA 288 offenbar nicht beendet. Neben dem Landgericht Duisburg haben inzwischen auch zahlreiche andere Gerichte VW bei Fahrzeugen mit diesem Motor zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Landgericht Duisburg kam zu der Überzeugung, dass in dem Skoda Superb des Klägers eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Eine Motorsteuerungs-Software erkenne, ob sich das Fahrtzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet. Dann werde die Abgasrückführungsrate erhöht und dadurch der Stickoxid-Ausstoß gesenkt. Im normalen Fahrbetrieb sei diese Funktion allerdings nicht aktiv und der Stickoxid-Ausstoß erhöht sich. Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem bemerkenswerten Urteil vom 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen inklusive der Thermofenster bei der Abgasrückführung unzulässig sind. Der EuGH führte aus,  dass Funktionen, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verändern und im realen Fahrbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen, grundsätzlich unzulässig sind. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor plötzlichen Schäden, die zu einer konkreten Gefahr während der Fahrt führen, zulässig.

„Dadurch gerät VW im Abgasskandal weiter unter Druck. Die Chancen auf Schadenersatz bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 sind nach dem EuGH-Urteil noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.