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Skoda Superb EA 288 im Abgasskandal - LG Duisburg spricht Schadenersatz zu

Der VW-Abgasskandal setzt sich bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 weiter fort. Das Landgericht Duisburg hat die Volkswagen AG wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Skoda Superb 2,0 TDI mit dem Motor des Typs EA 288 mit Urteil vom 12. Januar 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 12 O 88/20).

Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den VW-Dieselskandal bekannt geworden Motors EA 189. Er wird in Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Skoda und Seat bis zwei Liter Hubraum verwendet. „Das Kapitel Abgasmanipulationen wurde mit dem EA 288 offenbar nicht beendet. Neben dem Landgericht Duisburg haben inzwischen auch zahlreiche andere Gerichte VW bei Fahrzeugen mit diesem Motor zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Landgericht Duisburg kam zu der Überzeugung, dass in dem Skoda Superb des Klägers eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Eine Motorsteuerungs-Software erkenne, ob sich das Fahrtzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet. Dann werde die Abgasrückführungsrate erhöht und dadurch der Stickoxid-Ausstoß gesenkt. Im normalen Fahrbetrieb sei diese Funktion allerdings nicht aktiv und der Stickoxid-Ausstoß erhöht sich. Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem bemerkenswerten Urteil vom 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen inklusive der Thermofenster bei der Abgasrückführung unzulässig sind. Der EuGH führte aus,  dass Funktionen, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verändern und im realen Fahrbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen, grundsätzlich unzulässig sind. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor plötzlichen Schäden, die zu einer konkreten Gefahr während der Fahrt führen, zulässig.

„Dadurch gerät VW im Abgasskandal weiter unter Druck. Die Chancen auf Schadenersatz bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 sind nach dem EuGH-Urteil noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.