Rückrufservice

Verjährung im VW-Abgasskandal EA 189 - BGH VI ZR 739/20

Der Bundesgerichtshof entscheidet erstmals zur Verjährung im VW-Abgasskandal. Ein Urteil soll erst in den nächsten Tagen verkündet werden, die Karlsruher Richter ließen bei der Verhandlung am 14.12.2020 allerdings durchblicken, dass sie die Schadenersatzansprüche wohl für verjährt halten (Az.: VI ZR 739/20).

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung:  Verjährung ist voraussichtlich nur dann am 1. Januar 2019 eingetreten, wenn der Fahrzeughalter bereits 2015 nach Bekanntwerden des Abgasskandals Kenntnis von der Betroffenheit seines Fahrzeugs hatte. „Diese Kenntnis lag im zu Grunde liegenden Fall vor, in vielen anderen Fällen sieht das jedoch anders aus. Da ist die Kenntnis erst später, z.B. durch den Erhalt des Rückruf-Schreibens eingetreten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es ist also keineswegs so, dass die Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal grundsätzlich am 1. Januar 2019 eingetreten verjährt sind. Die Konstellation in dem vor dem BGH verhandelten Fall war keineswegs typisch. Hier hatte der Kläger eingeräumt, dass er bereits 2015 wusste, dass sein VW Touran von den Abgasmanipulationen betroffen ist. In anderen Fallkonstellationen könnte der Eintritt der Verjährung später liegen. Das sieht offenbar auch der Vorsitzende Richter Stephan Seiters so. Er kündigte bereits ein weiteres Verfahren zur Verjährung im VW-Abgasskandal an, dass dann für andere Konstellationen maßgeblich sein soll.

Zu beachten ist auch, dass es hier ausschließlich um die Verjährung im Abgasskandal bei Fahrzeugen von VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 geht. Also nur um Fahrzeuge, die von dem im September 2015 bekannt gewordenen Dieselskandal betroffen sind. „Fahrzeuge mit anderen Motoren sind von der BGH-Entscheidung nicht betroffen“, stellt Rechtsanwalt Seifert klar.

Schadenersatzansprüche können nach wie vor geltend gemacht werden bei

  • Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 (VW, Audi, Seat, Skoda)
  • Fahrzeugen ab 3 Liter Hubraum mit dem Motor EA 896 bzw. EA 897 (Audi, Porsche, VW)
  • Fahrzeugen anderer Hersteller mit unzulässigen Abschalteinrichtungen

Zudem können immer noch Schadenersatzansprüche nach § 852 BGB geltend gemacht. Diese Anspruch auf sog. Restschadenersatz verjährt erst nach zehn Jahren.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.