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VG Schleswig bestätigt: KBA muss im Abgasskandal Akteneinsicht gewähren

Im Abgasskandal wird viel gemauert und wichtige Unterlagen werden nicht offengelegt. Das gilt nicht nur für die Autobauer, sondern auch für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Damit soll jetzt Schluss sein.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Behörde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vollständige Einsicht in die Unterlagen zum VW-Dieselskandal im Herbst 2015 gewähren muss. Verweigert das KBA die Akteneinsicht, droht nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Besonders pikant ist, dass es sich bei der zu gewährenden Akteneinsicht nicht nur um Unterlagen zum ursprünglichen Abgasskandal bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 handelt, sondern auch um Unterlagen zum Nachfolgemotor EA 288. VW wollte die Herausgabe der Unterlagen verhindern und hat Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klage nun als „offensichtlich unzulässig“ eingeordnet, wie die DUH mitteilt. Damit hat das KBA keinen Grund mehr, die Einsicht weiter zu verweigern. Eine jahrelange rechtliche Auseinandersetzung um die Gewährung der Akteneinsicht dürfte jetzt ein Ende gefunden haben.

Der Abgasskandal hat sich inzwischen auch auf Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Nachfolgemotor EA 288 ausgedehnt. Anders als beim EA 189 hat das KBA hier allerdings noch keinen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Gerichte sind hingegen auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 schon zu der Überzeugung gelangt, dass auch beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, und haben VW zu Schadenersatz verurteilt, u.a. auch das OLG Köln.

„Besonders interessant dürfte daher sein, was die Unterlagen des KBA zum EA 288 aussagen. Welche Angaben hat VW beispielsweise zur Funktionsweise des Thermofensters gemacht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt geht davon aus, dass durch die Akteneinsicht weitere interessante Details zum Abgasskandal zu Tage treten werden. „VW und KBA werden nicht grundlos über Jahre versucht haben, die Akteneinsicht zu verhindern“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten im Abgasskandal an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.