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VG Schleswig bestätigt: KBA muss im Abgasskandal Akteneinsicht gewähren

Im Abgasskandal wird viel gemauert und wichtige Unterlagen werden nicht offengelegt. Das gilt nicht nur für die Autobauer, sondern auch für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Damit soll jetzt Schluss sein.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Behörde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vollständige Einsicht in die Unterlagen zum VW-Dieselskandal im Herbst 2015 gewähren muss. Verweigert das KBA die Akteneinsicht, droht nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Besonders pikant ist, dass es sich bei der zu gewährenden Akteneinsicht nicht nur um Unterlagen zum ursprünglichen Abgasskandal bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 handelt, sondern auch um Unterlagen zum Nachfolgemotor EA 288. VW wollte die Herausgabe der Unterlagen verhindern und hat Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klage nun als „offensichtlich unzulässig“ eingeordnet, wie die DUH mitteilt. Damit hat das KBA keinen Grund mehr, die Einsicht weiter zu verweigern. Eine jahrelange rechtliche Auseinandersetzung um die Gewährung der Akteneinsicht dürfte jetzt ein Ende gefunden haben.

Der Abgasskandal hat sich inzwischen auch auf Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Nachfolgemotor EA 288 ausgedehnt. Anders als beim EA 189 hat das KBA hier allerdings noch keinen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Gerichte sind hingegen auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 schon zu der Überzeugung gelangt, dass auch beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, und haben VW zu Schadenersatz verurteilt, u.a. auch das OLG Köln.

„Besonders interessant dürfte daher sein, was die Unterlagen des KBA zum EA 288 aussagen. Welche Angaben hat VW beispielsweise zur Funktionsweise des Thermofensters gemacht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt geht davon aus, dass durch die Akteneinsicht weitere interessante Details zum Abgasskandal zu Tage treten werden. „VW und KBA werden nicht grundlos über Jahre versucht haben, die Akteneinsicht zu verhindern“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten im Abgasskandal an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.