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VG Schleswig bestätigt: KBA muss im Abgasskandal Akteneinsicht gewähren

Im Abgasskandal wird viel gemauert und wichtige Unterlagen werden nicht offengelegt. Das gilt nicht nur für die Autobauer, sondern auch für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Damit soll jetzt Schluss sein.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Behörde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vollständige Einsicht in die Unterlagen zum VW-Dieselskandal im Herbst 2015 gewähren muss. Verweigert das KBA die Akteneinsicht, droht nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Besonders pikant ist, dass es sich bei der zu gewährenden Akteneinsicht nicht nur um Unterlagen zum ursprünglichen Abgasskandal bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 handelt, sondern auch um Unterlagen zum Nachfolgemotor EA 288. VW wollte die Herausgabe der Unterlagen verhindern und hat Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klage nun als „offensichtlich unzulässig“ eingeordnet, wie die DUH mitteilt. Damit hat das KBA keinen Grund mehr, die Einsicht weiter zu verweigern. Eine jahrelange rechtliche Auseinandersetzung um die Gewährung der Akteneinsicht dürfte jetzt ein Ende gefunden haben.

Der Abgasskandal hat sich inzwischen auch auf Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Nachfolgemotor EA 288 ausgedehnt. Anders als beim EA 189 hat das KBA hier allerdings noch keinen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Gerichte sind hingegen auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 schon zu der Überzeugung gelangt, dass auch beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, und haben VW zu Schadenersatz verurteilt, u.a. auch das OLG Köln.

„Besonders interessant dürfte daher sein, was die Unterlagen des KBA zum EA 288 aussagen. Welche Angaben hat VW beispielsweise zur Funktionsweise des Thermofensters gemacht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt geht davon aus, dass durch die Akteneinsicht weitere interessante Details zum Abgasskandal zu Tage treten werden. „VW und KBA werden nicht grundlos über Jahre versucht haben, die Akteneinsicht zu verhindern“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten im Abgasskandal an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.

Der Abgasskandal lässt die Motorenhersteller nicht aus dem Klammergriff: Nun hat das KBA Ford im Visier und lässt im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes (Code 24E06) weltweit insgesamt 770.000 Ford Diesel wegen möglicher Probleme im Bereich des Abgassystems, speziell mit dem Dieselpartikelfilter zurückrufen.

Schadenersatz beim VW T5: Das Landgericht Köln hat mit aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat (Az.: 18 O 334/24). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung, das in dem T5 zum Einsatz kommt.

Rückruf für den Seat Exeo: Unter dem Aktionscode 23Y0 muss Seat in Deutschland über 10.000 Seat Exeo der Baujahre 2009 bis 2012 zurückrufen. Der Rückruf erfolgt wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung, wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 25. November 2024 in seiner Rückruf-Datenbank mitteilt.

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.