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VW Abgasskandal: BGH positioniert sich verbraucherfreundlich

Der Bundesgerichtshof hat sich im VW-Dieselskandal erneut verbraucherfreundlich positioniert. Mit Urteil vom 14.12.2021 stellte der BGH klar, dass auch dann Schadenersatzansprüche bestehen können, wenn das Auto vor Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft, aber erst danach vollständig bezahlt und abgeholt wurde (Az.: VI ZR 676/20).

In der Regel lassen sich im VW-Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche mehr geltend machen, wenn das Auto erst gekauft wurde, nachdem die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 aufgeflogen sind. In diesem Fall war die Ausgangslage allerdings nicht so eindeutig.

Der Kläger hatte im Sommer 2015 einen gebrauchten VW Caddy von einer Privatperson gekauft. Dabei leistete er zunächst nur eine geringe Anzahlung. Beide Parteien einigten sich darauf, dass das Auto erst im Oktober 2015 übergeben und dann auch die Restzahlung fällig wird. Dazwischen wurde im Herbst 2015 der Dieselskandal bekannt, von dem auch der VW Caddy betroffen war.

Der Kläger erfüllte den Kaufvertrag trotzdem. Er holte den Pkw Mitte Oktober 2015 ab und zahlte den restlichen Kaufpreis.

In der Folge ließ er das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend. Dabei argumentierte er, dass er das Auto bereits im Juli 2015 gekauft habe, auch wenn der den Kaufvertrag erst bei Übergabe des Fahrzeugs im Oktober unterschrieben habe.

Das OLG Braunschweig wies die Klage zurück. Der Kaufvertrag sei zwar bereits im Juli geschlossen worden, die Übergabe des Fahrzeugs erfolgte jedoch erst rund drei Wochen nach Bekanntwerden des Abgasskandals. Daher hätte der Kläger Kenntnis von den Abgasmanipulationen haben können und es fehle an einem sittenwidrigen Verhalten von VW.

Der BGH sah dies jedoch anders. Demnach sei es unerheblich, ob der Kläger bei der Übergabe des Fahrzeugs von den Manipulationen gewusst habe. Denn den Kaufvertrag hatte er bereits zuvor abgeschlossen und musste daher auch den ausstehenden Kaufpreis begleichen. Der Schaden sei dem Kläger schon durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden und nicht erst durch die Erfüllung der vertraglichen Pflichten, führten die Karlsruher Richter aus. Dem Kläger könnten daher Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zustehen, so der BGH und verwies den Fall an das OLG Braunschweig zurück.

„Nachdem in der Zwischenzeit der BGH entschieden hat, dass VW sich im Dieselskandal grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat, dürfte das OLG Braunschweig dem Kläger nun wohl Schadenersatz zusprechen“, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schadenersatzansprüche können im VW-Abgasskandal in vielen Fällen nach wie vor geltend gemacht werden, da die Verjährung gemäß § 852 BGB erst zehn Jahre nach Kauf des Autos eintritt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.