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VW Abgasskandal EA 189 - Keine Verjährung nach § 852 BGB

Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 können weiterhin geltend gemacht werden. Wie schon mehrere Gerichte zuvor, hat auch das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 17.11.2021 bestätigt, dass geschädigte Kunden des VW-Konzerns Anspruch auf den sog. Restschadenersatz nach § 852 BGB haben. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach dem Kauf des Autos.

In dem Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth ging es um einen Audi Q5, den der Kläger 2013 als Neuwagen gekauft hatte. Im Herbst 2015 flog der VW-Abgasskandal auf von dem Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 betroffen waren. Der Audi Q5 des Klägers gehörte dazu.

Der Kläger machte erst 2021 Schadenersatzansprüche geltend und hatte sich auch zuvor nicht an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt. Erwartungsgemäß berief sich VW auf die Verjährung der Ansprüche. Das nutze dem Autobauer unterm Strich jedoch nichts.

Grundsätzlich habe der Kläger Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Dieser Anspruch sei allerdings inzwischen verjährt, räumte das Gericht ein. Der Kläger habe aber immer noch Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 852 BGB. Danach muss derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden auch ersetzen. Dieser Anspruch verjährt erst nach zehn Jahren, stellte das LG Nürnberg-Fürth klar. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger nach dem Urteil die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

So wie das LG Nürnberg-Fürth haben neben zahlreichen Landgerichten auch die Oberlandesgerichte Karlsruhe, Koblenz, Oldenburg, Stuttgart, Düsseldorf und Köln entschieden, dass im Abgasskandal der sog. Anspruch auf Restschadenersatz gemäß § 852 BGB besteht.

„Wer vom Abgasskandal betroffen ist, seine Schadenersatzansprüche aber bisher noch nicht geltend gemacht, kann sein Recht also immer noch durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadenersatzpflichtig gemacht hat, hat der BGH bereits im Mai 2020 entschieden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.