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VW Abgasskandal EA 189 - Keine Verjährung nach § 852 BGB

Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 können weiterhin geltend gemacht werden. Wie schon mehrere Gerichte zuvor, hat auch das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 17.11.2021 bestätigt, dass geschädigte Kunden des VW-Konzerns Anspruch auf den sog. Restschadenersatz nach § 852 BGB haben. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach dem Kauf des Autos.

In dem Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth ging es um einen Audi Q5, den der Kläger 2013 als Neuwagen gekauft hatte. Im Herbst 2015 flog der VW-Abgasskandal auf von dem Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 betroffen waren. Der Audi Q5 des Klägers gehörte dazu.

Der Kläger machte erst 2021 Schadenersatzansprüche geltend und hatte sich auch zuvor nicht an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt. Erwartungsgemäß berief sich VW auf die Verjährung der Ansprüche. Das nutze dem Autobauer unterm Strich jedoch nichts.

Grundsätzlich habe der Kläger Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Dieser Anspruch sei allerdings inzwischen verjährt, räumte das Gericht ein. Der Kläger habe aber immer noch Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 852 BGB. Danach muss derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden auch ersetzen. Dieser Anspruch verjährt erst nach zehn Jahren, stellte das LG Nürnberg-Fürth klar. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger nach dem Urteil die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

So wie das LG Nürnberg-Fürth haben neben zahlreichen Landgerichten auch die Oberlandesgerichte Karlsruhe, Koblenz, Oldenburg, Stuttgart, Düsseldorf und Köln entschieden, dass im Abgasskandal der sog. Anspruch auf Restschadenersatz gemäß § 852 BGB besteht.

„Wer vom Abgasskandal betroffen ist, seine Schadenersatzansprüche aber bisher noch nicht geltend gemacht, kann sein Recht also immer noch durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadenersatzpflichtig gemacht hat, hat der BGH bereits im Mai 2020 entschieden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.

Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.

Mit den warmen Sonnenstrahlen werden auch die Wohnmobile wieder aus ihren Winterquartieren geholt. Passend dazu gibt es gute Neuigkeiten für Wohnmobil-Besitzer, die Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Denn das OLG Köln hat mit Urteil vom 17. März 2025 dem Besitzer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducato basiert, Schadenersatz zugesprochen (Az.: 30 U 16/22).