Rückrufservice

VW Abgasskandal EA 189 - Keine Verjährung nach § 852 BGB

Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 können weiterhin geltend gemacht werden. Wie schon mehrere Gerichte zuvor, hat auch das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 17.11.2021 bestätigt, dass geschädigte Kunden des VW-Konzerns Anspruch auf den sog. Restschadenersatz nach § 852 BGB haben. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach dem Kauf des Autos.

In dem Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth ging es um einen Audi Q5, den der Kläger 2013 als Neuwagen gekauft hatte. Im Herbst 2015 flog der VW-Abgasskandal auf von dem Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 betroffen waren. Der Audi Q5 des Klägers gehörte dazu.

Der Kläger machte erst 2021 Schadenersatzansprüche geltend und hatte sich auch zuvor nicht an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt. Erwartungsgemäß berief sich VW auf die Verjährung der Ansprüche. Das nutze dem Autobauer unterm Strich jedoch nichts.

Grundsätzlich habe der Kläger Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Dieser Anspruch sei allerdings inzwischen verjährt, räumte das Gericht ein. Der Kläger habe aber immer noch Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 852 BGB. Danach muss derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden auch ersetzen. Dieser Anspruch verjährt erst nach zehn Jahren, stellte das LG Nürnberg-Fürth klar. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger nach dem Urteil die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

So wie das LG Nürnberg-Fürth haben neben zahlreichen Landgerichten auch die Oberlandesgerichte Karlsruhe, Koblenz, Oldenburg, Stuttgart, Düsseldorf und Köln entschieden, dass im Abgasskandal der sog. Anspruch auf Restschadenersatz gemäß § 852 BGB besteht.

„Wer vom Abgasskandal betroffen ist, seine Schadenersatzansprüche aber bisher noch nicht geltend gemacht, kann sein Recht also immer noch durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadenersatzpflichtig gemacht hat, hat der BGH bereits im Mai 2020 entschieden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.