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VW Abgasskandal EA 288 - OLG Düsseldorf erhöht Druck auf VW

VW stellt Schadenersatzklagen im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 gerne als chancenlos dar. Die Realität sieht allerdings aus. Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte geschädigten Verbrauchern bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 288 Schadenersatz zugesprochen haben, gerät VW auch an den Oberlandesgerichten unter Druck.

So hat das OLG Köln mit Versäumnisurteil vom 19. Februar 2021 VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 19 U 151/20). Die Revision hat das OLG Köln nicht zugelassen. Wenige Tage zuvor, am 16. Februar 2021, hatte das OLG Düsseldorf in einem Beschluss bereits deutlich gemacht, dass es eine Haftung von VW wegen Abgasmanipulationen beim Motor EA 288 für denkbar hält (Az.: 23 U 159/20).

Der Kläger in den Fall vor dem OLG Düsseldorf hat Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht und dazu auszugsweise ein internes Dokument mit der Überschrift  „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA288“ vorgelegt. 

Aus diesen Unterlagen könne sich eine Haftung von VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ergeben, stellte das OLG Düsseldorf klar. Bislang sei VW dem Vortrag des Klägers nicht hinreichend entgegengetreten, so das Gericht und forderte den Autobauer zur Stellungnahme auf. Wenn VW den Vorwurf nicht entkräften kann, bahnt sich eine weitere Verurteilung durch ein Oberlandesgericht an.

Der Motor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum verwendet.

Auch bei diesem Motor gerät VW wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen unter Druck. Rückenwind für Schadenersatzklagen geschädigter Autokäufer kommt auch vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat am 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Verschmutzung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen. „Nach dieser Rechtsprechung sind auch Thermofenster die bei zahlreichen Diesel-Fahrzeugen und auch beim Motor EA 288 verwendet werden, unzulässige Abschalteinrichtungen. Damit steigen die Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.