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VW Abgasskandal EA 288 - OLG Düsseldorf erhöht Druck auf VW

VW stellt Schadenersatzklagen im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 gerne als chancenlos dar. Die Realität sieht allerdings aus. Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte geschädigten Verbrauchern bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 288 Schadenersatz zugesprochen haben, gerät VW auch an den Oberlandesgerichten unter Druck.

So hat das OLG Köln mit Versäumnisurteil vom 19. Februar 2021 VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 19 U 151/20). Die Revision hat das OLG Köln nicht zugelassen. Wenige Tage zuvor, am 16. Februar 2021, hatte das OLG Düsseldorf in einem Beschluss bereits deutlich gemacht, dass es eine Haftung von VW wegen Abgasmanipulationen beim Motor EA 288 für denkbar hält (Az.: 23 U 159/20).

Der Kläger in den Fall vor dem OLG Düsseldorf hat Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht und dazu auszugsweise ein internes Dokument mit der Überschrift  „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA288“ vorgelegt. 

Aus diesen Unterlagen könne sich eine Haftung von VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ergeben, stellte das OLG Düsseldorf klar. Bislang sei VW dem Vortrag des Klägers nicht hinreichend entgegengetreten, so das Gericht und forderte den Autobauer zur Stellungnahme auf. Wenn VW den Vorwurf nicht entkräften kann, bahnt sich eine weitere Verurteilung durch ein Oberlandesgericht an.

Der Motor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum verwendet.

Auch bei diesem Motor gerät VW wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen unter Druck. Rückenwind für Schadenersatzklagen geschädigter Autokäufer kommt auch vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat am 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Verschmutzung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen. „Nach dieser Rechtsprechung sind auch Thermofenster die bei zahlreichen Diesel-Fahrzeugen und auch beim Motor EA 288 verwendet werden, unzulässige Abschalteinrichtungen. Damit steigen die Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.