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VW Abgasskandal - VG Schleswig hebt Freigaben des KBA auf

Viele Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns sind nach wie vor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 17. Januar 2024 deutlich gemacht (Az.: 3 A 332/20). Das Gericht stellte fest, dass die Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen.

Betroffen sind ältere Dieselmodelle der Konzernmarken VW, Audi und Seat mit dem Motor des Typs EA 189 und der Abgasnorm Euro 5. Bei diesen Modellen musste nach Bekanntwerden des Dieselskandals ein Software-Update aufgespielt werden, das durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch freigegeben wurde.

Gegen diese Freigabe hat die Deutsche Umwelthilfe bei insgesamt 62 unterschiedlichen Fahrzeugtypen geklagt und hat vom Verwaltungsgericht Schleswig recht bekommen. Das Gericht entschied, dass die Freigaben der Software-Updates rechtswidrig waren. Denn mit dem Update wurde auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung aufgespielt. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das gelte auch für die sog. „Taxi-Schaltung“, die nach 900 Sekunden im Stand die Abgasführung reduziert sowie für die Reduzierung der Abgasrückführung ab einer Höhe von 1.000 Metern, stellte das Gericht klar.

Das VG Schleswig verwies in seiner Begründung auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. November 2022 (Az.: C-873/19). Demnach können Abschalteinrichtungen wie ein Thermofenster nur dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie den Motor vor einer unmittelbaren Gefahr bewahren oder den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig sind. Das sei hier nicht der Fall, so das Verwaltungsgericht, das bereits im Februar 2023 entschieden hatte, dass das Software-Update bei einem VW Golf mit dem Motor EA 189 rechtswidrig war, weil es eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthält. An dieser Rechtsprechung hielt das VG fest und entschied, dass das KBA auch bei 62 weiteren Modellvarianten das Software-Update nicht hätte freigeben dürfen.

„Das Urteil bedeutet, dass nach wie vor zahlreiche Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi und Seat mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs sind“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Gericht verpflichtete das KBA gegen VW tätig zu werden, damit die unzulässigen Abschalteinrichtung entfernt werden.

Wie die DUH mitteilte, fordert sie nun eine Hardware-Nachrüstung oder die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge mit Entschädigung für die Fahrzeugkäufer auf Kosten des Autobauers. Allerdings ist das Urteil des VG Schleswig noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum BGH zugelassen.

Die DUH kündigte bereits weitere Klagen an. Dabei geht es auch um Fahrzeuge von Mercedes, Porsche, BMW, Fiat und 15 weiteren Herstellern.

„Der Abgasskandal zieht weiter seine Kreise. Für die betroffenen Autokäufer hat sich die Rechtsprechung glücklicherweise verbraucherfreundlich entwickelt. So hat der BGH im Sommer 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss nicht mehr nachgewiesen werden. Das hat die Chancen auf Schadenersatz deutlich erhöht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.