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VW Abgasskandal - VG Schleswig hebt Freigaben des KBA auf

Viele Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns sind nach wie vor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 17. Januar 2024 deutlich gemacht (Az.: 3 A 332/20). Das Gericht stellte fest, dass die Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen.

Betroffen sind ältere Dieselmodelle der Konzernmarken VW, Audi und Seat mit dem Motor des Typs EA 189 und der Abgasnorm Euro 5. Bei diesen Modellen musste nach Bekanntwerden des Dieselskandals ein Software-Update aufgespielt werden, das durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch freigegeben wurde.

Gegen diese Freigabe hat die Deutsche Umwelthilfe bei insgesamt 62 unterschiedlichen Fahrzeugtypen geklagt und hat vom Verwaltungsgericht Schleswig recht bekommen. Das Gericht entschied, dass die Freigaben der Software-Updates rechtswidrig waren. Denn mit dem Update wurde auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung aufgespielt. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das gelte auch für die sog. „Taxi-Schaltung“, die nach 900 Sekunden im Stand die Abgasführung reduziert sowie für die Reduzierung der Abgasrückführung ab einer Höhe von 1.000 Metern, stellte das Gericht klar.

Das VG Schleswig verwies in seiner Begründung auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. November 2022 (Az.: C-873/19). Demnach können Abschalteinrichtungen wie ein Thermofenster nur dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie den Motor vor einer unmittelbaren Gefahr bewahren oder den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig sind. Das sei hier nicht der Fall, so das Verwaltungsgericht, das bereits im Februar 2023 entschieden hatte, dass das Software-Update bei einem VW Golf mit dem Motor EA 189 rechtswidrig war, weil es eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthält. An dieser Rechtsprechung hielt das VG fest und entschied, dass das KBA auch bei 62 weiteren Modellvarianten das Software-Update nicht hätte freigeben dürfen.

„Das Urteil bedeutet, dass nach wie vor zahlreiche Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi und Seat mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs sind“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Gericht verpflichtete das KBA gegen VW tätig zu werden, damit die unzulässigen Abschalteinrichtung entfernt werden.

Wie die DUH mitteilte, fordert sie nun eine Hardware-Nachrüstung oder die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge mit Entschädigung für die Fahrzeugkäufer auf Kosten des Autobauers. Allerdings ist das Urteil des VG Schleswig noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum BGH zugelassen.

Die DUH kündigte bereits weitere Klagen an. Dabei geht es auch um Fahrzeuge von Mercedes, Porsche, BMW, Fiat und 15 weiteren Herstellern.

„Der Abgasskandal zieht weiter seine Kreise. Für die betroffenen Autokäufer hat sich die Rechtsprechung glücklicherweise verbraucherfreundlich entwickelt. So hat der BGH im Sommer 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss nicht mehr nachgewiesen werden. Das hat die Chancen auf Schadenersatz deutlich erhöht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Thüringen hat dem Käufer eines Audi A6 im Abgasskandal mit Urteil vom 5. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). „Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird und Audi sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 17. Februar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 8 U 18/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und VW sich schadenersatzpflichtig gemacht habe.

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.