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VW Caddy EA 288 - LG Gießen spricjht Schadenersatz zu

16.11.2023

Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut. Das LG Gießen kam mit aktuellem Urteil zu der Überzeugung, dass VW auch hier eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den VW Caddy 2.0 TDI im August 2015 als Gebrauchtwagen zum Preis von rund 21.000 Euro gekauft. Das Fahrzeug ist mit dem Motor des Typs EA 288 ausgestattet. Bei der Abgasreinigung kommt ein Thermofenster zum Einsatz. Außerdem war die sog. Fahrkurvenerkennung verbaut, die aber zwischenzeitlich entfernt wurde. Die Fahrkurvenerkennung kann anhand verschiedener Parameter erkennen, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. „Wird diese Funktion dazu genutzt, den Emissionsausstoß im Prüfmodus zu reduzieren, während er unter normalen Betriebsbedingungen steigt, kann von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgegangen werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das LG Gießen stellte fest, dass in dem VW Caddy unstreitig die Fahrkurvenerkennung zum Einsatz kam. Es sei Sache von VW zu beweisen, dass die Abschalteinrichtung zulässig ist. Da VW die Fahrkurvenerkennung inzwischen aus dem Fahrzeug entfernt hat, könne nicht mehr überprüft werden, ob sie zulässig war. Es sei daher davon auszugehen, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, folgte das LG Gießen der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 (Az. VIa ZR 335/21).

Allerdings könne nicht davon ausgegangen werden, dass VW den Käufer durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Daher habe der Kläger keinen Anspruch auf großen Schadenersatz, sprich der vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags. Da VW aber zumindest fahrlässig gehandelt habe, habe der Kläger gemäß der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens. Dieser liegt laut BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises. Das LG Gießen bezifferte ihn auf 10 Prozent, also rund 2.100 Euro.

„Die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023, nach der Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen, zeigt Wirkung. Verschiedene Gerichte haben den geschädigten Autokäufern bereits Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zugesprochen. Je nach Abschalteinrichtung können aber auch Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles
28.11.2023

Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
27.11.2023

Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023

Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
20.11.2023

Im Audi-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das OLG Stuttgart hat mit aktuellem Urteil bestätigt, dass der Käufer eines Audi A5 mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 Anspruch auf den sog. Restschadenersatz hat (Az.: 10 U 158/22).
16.11.2023

Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
10.11.2023

Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.