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VW T6 im Abgasskandal - Verjährung von Schadenersatzansprüchen Ende 2022

22.11.2022

Im April 2019 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Code 23Z7 den Rückruf für verschiedene Modelle des VW T6 an. Damit hatte der Abgasskandal auch den T6 erreicht. „Von dem Rückruf betroffene T6-Fahrer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings müssen sie beachten, dass ihre Ansprüche schon Ende 2022 verjähren könnten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Rückruf des KBA betraft Modelle des VW T6 der Baujahre 2014 bis 2017 mit 2-Liter-TDI-Motor und der Schadstoffklasse Euro 6. Das KBA begründete den Rückruf mit einer Konformitätsabweichung, die zu einer Überschreitung des Grenzwertes für den Stickoxid-Ausstoß führe. Verschiedene Zulassungsstellen wurden in der Formulierung deutlicher und forderten die betroffenen T6-Halter auf dem Rückruf zu folgen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. „Damit hatten es die Halter schwarz auf weiß, dass ihr VW T6 in den Dieselskandal verwickelt ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung weist ein Fahrzeug einen Mangel auf und die Käufer haben nach der gängigen Rechtsprechung schon bei Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten, der sich auch durch ein nachträgliches Software-Update nicht beseitigen lässt. „Betroffene T6-Käufer haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche im Auge behalten werden, denn im Abgasskandal wird in der Regel von der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährungsfrist ausgegangen. Die Verjährungsfrist setzt dann am Ende des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. In der Rechtsprechung wird häufig davon ausgegangen, dass diese Kenntnis spätestens mit Erhalt des Rückrufschreibens vorlag. Da der Rückruf unter dem Code für die Modelle des T6 unter dem Code 23Z7 im Jahr 2019 erfolgte, droht die Verjährung der Schadenersatzansprüche zum 31.12.2022.

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