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VW Touareg im Abgasskandal - LG Oldenburg spricht Schadenersatz zu

Der Abgasskandal betrifft nicht nur die Fahrzeuge des VW-Konzerns bis 2 Liter Hubraum mit dem Dieselmotor EA 189, sondern auch die Dieselfahrzeuge mit 3 Liter und mehr Hubraum. Der Motor der Typs EA 897 wurde von der Konzerntochter Audi gebaut, kommt aber nicht nur bei Audi-Modellen, sondern u.a. auch beim VW Touareg zum Einsatz. Auch hier bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, wie ein Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 13. August 2020 zeigt (Az.: 16 O 2507/19).

Vor dem Landgericht Oldenburg klagte der Käufer eines VW Touareg 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 auf Schadensersatz. Grund war, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hatte. In dem Touareg wurde der von Audi gebaute Motor des Typs EA 897 verwendet.

Die Klage hatte vor dem LG Oldenburg Erfolg. Die vom KBA bemängelte sog. Aufheizstrategie sei eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht. Die Funktion führe dazu, dass der Abgasausstoß im Prüfmodus verringert wird, während im realen Straßenverkehr deutlich mehr Emissionen in die Luft geblasen würden. So eine Funktion sei illegal und auch nicht ausnahmsweise aus Motorschutzgründen zulässig, führte das Gericht aus. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, urteilte das Gericht.

Audi habe den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung konzipiert und in den Verkehr gebracht. VW habe schließlich das Fahrzeug mit der unzulässigen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht. Damit hätten sich beide Autohersteller schadensersatzpflichtig gemacht, entschied das Gericht.

„Außer im VW Touareg wird der Dieselmotor des Typs EA 897 in zahlreichen Audi-Modellen mit 3 Liter V6-Motor und auch im Porsche Macan und Cayenne verwendet. Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Käufer durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rückenwind für Schadenersatzklagen gibt es auch durch die Ausführungen der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston vom 30. April 2020. Sie hatte erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.