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Wohnmobile im Sog des Abgasskandals

15.11.2021

Die Wohnmobil-Saison ist für dieses Jahr größtenteils beendet. Viele Fahrzeuge sind in ihrem Winterquartier untergebracht, bevor es im kommenden Frühling wieder auf die Straße und die Campingplätze geht. Die Winterpause können Camper, deren Wohnmobil von Abgasmanipulationen betroffen ist, auch nutzen, um gegen Händler oder Hersteller vorzugehen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn der Abgasskandal hat längst auch die Wohnmobil-Branche erreicht. Besonders betroffen sind Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren.

Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und auch des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato haben gezeigt, dass sowohl Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 als auch der Schadstoffklasse Euro 6 die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß übersteigen. Erst Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6d oder Euro 6dTemp halten offenbar die zulässigen Grenzwerte ein.

Dass die betroffenen Wohnmobile die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand einhalten, unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr jedoch zum Teil deutlich überschreiten, kann als deutlicher Hinweis auf die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen verstanden werden. Das KBA prüft nach eigenen Angaben, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden können, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen zu lassen. Das heißt, dass auf die Wohnmobil-Besitzer ein verpflichtender Rückruf zukommen könnte.

Der Verdacht, dass auch Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, ist nicht neu. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ließ schon im Sommer 2020 Geschäftsräume von Fiat Chrysler Automobiles durchsuchen. Bei den Ermittlungen geht es um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6. In den Fokus sind dabei auch Wohnmobile geraten, die einen Fiat Ducato oder Iveco Daily als Basis nutzen.

Betroffene Wohnmobil-Besitzer müssen nicht auf einen Rückruf des KBA warten, sondern können schon jetzt Schadenersatzansprüche geltend machen. Inzwischen liegt schon eine Reihe verbraucherfreundliche Entscheidungen vor. Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass in Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und die Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben.

Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 17. August 2021 entschieden, dass der Kaufvertrag nicht zwingend rückabgewickelt werden muss, sondern auch Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz besteht (Az.: 2 O 175/21). Das heißt, dass der Kläger das Wohnmobil behalten kann, aber Anspruch auf Ersatz des Minderwerts hat, den das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen erlitten hat.

Ansprüche können sowohl gegen den Hersteller als auch gegen den Händler bestehen. Zu beachten ist, dass Ansprüche gegen den Händler in der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden müssen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neufahrzeugen zwei Jahre und ein Jahr bei Gebrauchtfahrzeugen.

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