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Abgasskandal - Händler zur Lieferung eines neuen Wohnmobils verurteilt

21.03.2024

Im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato muss ein Händler einem Kunden ein nagelneues Wohnmobil liefern. Das hat das OLG Bamberg mit Urteil vom 5. März 2024 entschieden (Az.: 5 U 136/22). Der Kläger hatte seine Ansprüche noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungspflicht bei Neufahrzeugen geltend gemacht und die Lieferung eines neuen, mangelfreien Wohnmobils gefordert.

Der Kläger hatte das Wohnmobil Boxstar 600 DQ von Knaus im Januar 2020 gekauft. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato mir 2,3 Liter Multijet-Motor. Noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist machte er gegenüber dem Händler Schadenersatzansprüche geltend, da in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. So komme bei der Abgasrückführung ein Thermofensters zum Einsatz. Dieses sorge dafür, dass die Abgasreinigung im Rahmen des festgelegten Temperaturfensters zwar vollständig arbeite, bei höheren oder niedrigeren Temperaturen jedoch reduziert werde. Außerdem werde die Abgasreinigung durch eine Timer-Funktion nach ca. 21 Minuten abgeschaltet. Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Abgasverfahren aktiv. Vom Händler forderte er daher die Neulieferung eines mangelfreien baugleichen Wohnmobils.

Der Händler und Fiat argumentierten, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen erforderlich sei. Damit kamen sie beim OLG Bamberg aber nicht durch. Es verwies auf die Rechtsprechung von EuGH und BGH, nach der es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Das Thermofenster stelle daher einen Sachmangel dar, so dass der Kläger vom Händler im Rahmen seiner Gewährleistungsansprüche die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangen könne. Dass das Wohnmobil in exakt dieser Ausführung nicht mehr gebaut wird, stehe dem Anspruch nicht im Weg, so das OLG. Die Revision zum BGH hat das OLG Bamberg nicht zugelassen.

Gewährleistungsansprüche können bei Neufahrzeugen innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Bei Gebrauchtfahrzeugen beträgt die Frist nur ein Jahr.

„Darüber hinaus können aber auch Schadenersatzansprüche direkt gegen Hersteller geltend gemacht werden. Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass schon bei Fahrlässigkeit des Herstellers Schadenersatzansprüche bestehen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte. Im November 2023 stellte der BGH weiter klar, dass diese Ansprüche auch gegen Fiat bzw. Stellantis geltend gemacht werden können. „Auch wenn das Fahrzeug in Italien genehmigt wurde, ist nach Rechtsprechung des BGH deutsches Recht anwendbar, sofern das vervollständigte Wohnmobil hier erstmals in den Verkehr gebracht wurde“, so Rechtsanwalt Seifert.

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