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Abgasskandal - Händler zur Lieferung eines neuen Wohnmobils verurteilt

Im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato muss ein Händler einem Kunden ein nagelneues Wohnmobil liefern. Das hat das OLG Bamberg mit Urteil vom 5. März 2024 entschieden (Az.: 5 U 136/22). Der Kläger hatte seine Ansprüche noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungspflicht bei Neufahrzeugen geltend gemacht und die Lieferung eines neuen, mangelfreien Wohnmobils gefordert.

Der Kläger hatte das Wohnmobil Boxstar 600 DQ von Knaus im Januar 2020 gekauft. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato mir 2,3 Liter Multijet-Motor. Noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist machte er gegenüber dem Händler Schadenersatzansprüche geltend, da in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. So komme bei der Abgasrückführung ein Thermofensters zum Einsatz. Dieses sorge dafür, dass die Abgasreinigung im Rahmen des festgelegten Temperaturfensters zwar vollständig arbeite, bei höheren oder niedrigeren Temperaturen jedoch reduziert werde. Außerdem werde die Abgasreinigung durch eine Timer-Funktion nach ca. 21 Minuten abgeschaltet. Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Abgasverfahren aktiv. Vom Händler forderte er daher die Neulieferung eines mangelfreien baugleichen Wohnmobils.

Der Händler und Fiat argumentierten, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen erforderlich sei. Damit kamen sie beim OLG Bamberg aber nicht durch. Es verwies auf die Rechtsprechung von EuGH und BGH, nach der es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Das Thermofenster stelle daher einen Sachmangel dar, so dass der Kläger vom Händler im Rahmen seiner Gewährleistungsansprüche die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangen könne. Dass das Wohnmobil in exakt dieser Ausführung nicht mehr gebaut wird, stehe dem Anspruch nicht im Weg, so das OLG. Die Revision zum BGH hat das OLG Bamberg nicht zugelassen.

Gewährleistungsansprüche können bei Neufahrzeugen innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Bei Gebrauchtfahrzeugen beträgt die Frist nur ein Jahr.

„Darüber hinaus können aber auch Schadenersatzansprüche direkt gegen Hersteller geltend gemacht werden. Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass schon bei Fahrlässigkeit des Herstellers Schadenersatzansprüche bestehen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte. Im November 2023 stellte der BGH weiter klar, dass diese Ansprüche auch gegen Fiat bzw. Stellantis geltend gemacht werden können. „Auch wenn das Fahrzeug in Italien genehmigt wurde, ist nach Rechtsprechung des BGH deutsches Recht anwendbar, sofern das vervollständigte Wohnmobil hier erstmals in den Verkehr gebracht wurde“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.