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Abgasskandal - OLG Köln hält Schadenersatzanspruch gegen BMW für möglich

Nun wird auch für BMW die Luft im Abgasskandal dünner. Mit Urteil vom 28. Mai 2021 hat das OLG Köln entschieden, dass ein Kläger schlüssig und hinreichend substantiiert vorgetragen hat, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe. Daher könne ein Anspruch des Klägers auf Schadenersatz bestehen, so das OLG Köln (Az.: 19 U 134/29).

Das Landgericht Köln hätte die Klage in erster Instanz nicht einfach als Vortrag „ins Blaue“ hinein hätte abweisen dürfen. Damit habe es den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, stellte das OLG Köln fest und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Das LG Köln muss nun in die Beweisführung einsteigen und erneut prüfen, ob BMW eine illegale Abschalteinrichtung verwendet und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat.

Der Kläger hatte im Februar 2016 einen BMW M 550d XDrive als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug verfügt über die Abgasnorm Euro 6 und wurde erstmals im März 2015 zugelassen.

Im Februar 2018 kam es zu einem Rückruf für das Modell. Nach Angaben von BMW sei das Modell irrtümlich mit der falschen Software ausgestattet worden, so dass der Regenerationszyklus des NOx-Speicherkatalysators nicht ausgelöst wurde. Ein kostenloses Software-Update sollte das Problem lösen. Ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) folgte.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die Motorsteuerungssoftware erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befinde. Ist das der Fall, werde der Stickoxid-Ausstoß reduziert. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr sei die Abgasrückführungsrate jedoch geringer und der Stickoxid-Ausstoß steige wieder an. Gegenüber dem KBA seien diese Funktionen im Typengenehmigungsverfahren nicht offengelegt worden, so der Kläger.

Das Landgericht Köln wies die Klage ab, weil der Kläger das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung ins Blaue hinein behauptet habe. Das Urteil hob das OLG Köln im Berufungsverfahren jedoch auf. Der Kläger habe hinreichend schlüssig dargelegt, dass ein Schadenersatzansprüche gemäß §§ 826, 31 BGB bestehen könnte. 

Der Kläger könne keine detaillierten Kenntnisse über die Funktionsweise der Motorsteuerungssoftware haben. Er habe aber greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert. Das Landgericht hätte die Klage daher nicht einfach als unbegründet abweisen dürfen, sondern hätte in die Beweiserhebung einsteigen müssen, stellte das OLG Köln klar. Das muss das LG Köln jetzt nachholen.

Abgas-Skandal

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Im Zusammenhang mit Abschalteinrichtungen bei Daimler hatte der BGH mit Beschluss vom 28. Januar 2020 bereits klargestellt, dass Klagen im Abgasskandal nicht ein einfach als Vortrag „ins Blaue“ gewertet und abgewiesen werden dürfen, wenn der Kläger hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung liefere. Dann sei es Aufgabe des Autoherstellers den Vorwurf im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast zu widerlegen (Az.: VIII ZR 57/19).

„Daimler weigert sich in den Verfahren jedoch regelmäßig die Karten auf den Tisch zu legen und so ist es im Mercedes-Abgasskandal inzwischen zu zahlreichen verbraucherfreundlichen Entscheidungen gekommen. Eine ähnlich wegweisende Wirkung könnte jetzt auch das Urteil des OLG Köln bei Schadenersatzklagen gegen BMW haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.