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Abgasskandal: Schadenersatz für Audi Q5

12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.

Die Klägerin hatte den Audi Q5 im September 2013 als Neuwagen gekauft. Rund zwei Jahre später flog der VW-Abgasskandal auf. Auch in dem Fahrzeug der Klägerin war der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet war. Im April 2016 erhielt die Klägerin den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts und war dadurch darüber informiert, dass ihr Pkw vom Abgasskandal betroffen ist.

Der BGH entschied im Mai 2020, dass VW sich durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Die Klägerin erhob wegen der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzklage gegen Audi. Das LG Halle stellte fest, dass Audi das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und damit sittenwidrig gehandelt habe. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht.

Ihr Schadenersatzanspruch gemäß § 826 BGB war zwar aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist bereits verjährt, allerdings hatte sie nach § 852 BGB immer noch Anspruch auf den sog. Restschadenersatz. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs, vorausgesetzt, dass es sich beim Kauf um einen Neuwagen handelte. Die Klägerin habe daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Händlermarge und einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Das Urteil zeigt, dass sich im Abgasskandal auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 noch Schadenersatzansprüche durchsetzen lassen. „Die Chancen auf Schadenersatz dürften durch die aktuelle Rechtsprechung sogar noch weiter gestiegen sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn das Verwaltungsgerichts Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 festgestellt, dass mit dem Software-Update eine andere unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters aufgespielt wurde. Dabei handelte es sich um das Update für einen VW Golf mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Gleiches dürfte aber auch für die Updates bei anderen Modellen und Marken mit diesem Motortyp gelten.

Außerdem hat der BGH mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass schon Fahrlässigkeit zu Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal führt. „Damit haben sich die Chancen auf Schadenersatz gerade bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster bei der Abgasreinigung erhöht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

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Aktuelles
28.11.2023

Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
27.11.2023

Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023

Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
20.11.2023

Im Audi-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das OLG Stuttgart hat mit aktuellem Urteil bestätigt, dass der Käufer eines Audi A5 mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 Anspruch auf den sog. Restschadenersatz hat (Az.: 10 U 158/22).
16.11.2023

Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
10.11.2023

Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.