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Abgasskandal: Schadenersatz für Audi Q5

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.

Die Klägerin hatte den Audi Q5 im September 2013 als Neuwagen gekauft. Rund zwei Jahre später flog der VW-Abgasskandal auf. Auch in dem Fahrzeug der Klägerin war der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet war. Im April 2016 erhielt die Klägerin den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts und war dadurch darüber informiert, dass ihr Pkw vom Abgasskandal betroffen ist.

Der BGH entschied im Mai 2020, dass VW sich durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Die Klägerin erhob wegen der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzklage gegen Audi. Das LG Halle stellte fest, dass Audi das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und damit sittenwidrig gehandelt habe. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht.

Ihr Schadenersatzanspruch gemäß § 826 BGB war zwar aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist bereits verjährt, allerdings hatte sie nach § 852 BGB immer noch Anspruch auf den sog. Restschadenersatz. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs, vorausgesetzt, dass es sich beim Kauf um einen Neuwagen handelte. Die Klägerin habe daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Händlermarge und einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Das Urteil zeigt, dass sich im Abgasskandal auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 noch Schadenersatzansprüche durchsetzen lassen. „Die Chancen auf Schadenersatz dürften durch die aktuelle Rechtsprechung sogar noch weiter gestiegen sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn das Verwaltungsgerichts Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 festgestellt, dass mit dem Software-Update eine andere unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters aufgespielt wurde. Dabei handelte es sich um das Update für einen VW Golf mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Gleiches dürfte aber auch für die Updates bei anderen Modellen und Marken mit diesem Motortyp gelten.

Außerdem hat der BGH mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass schon Fahrlässigkeit zu Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal führt. „Damit haben sich die Chancen auf Schadenersatz gerade bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster bei der Abgasreinigung erhöht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

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Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

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Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.