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Abgasskandal - Schadenersatz für Wohnmobile nach BGH-Urteil

19.07.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche bestehen. Das Urteil kommt auch Besitzern von Wohnmobilen entgegen. Ihre Chancen auf Schadenersatz sind erheblich gestiegen, weil dem Autohersteller kein Vorsatz mehr nachgewiesen muss. Damit ist eine große Hürde bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gefallen.

Bei Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aber auch des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ist der Fiat Ducato wiederholt mit hohen Emissionswerten, die die zulässigen Grenzwerte zum Teil deutlich überschreiten, aufgefallen. Zahlreiche Wohnmobile basieren auf einem Fiat Ducato. Trotz der auffälligen Abgaswerte ist ein Rückruf des KBA wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bislang ausgeblieben. Allerdings könnte es noch zu einem Rückruf kommen.

„Auch ohne Rückruf des KBA können die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben. Denn ein Rückruf ist keine Voraussetzung für Schadenersatzansprüche und der Anspruch auf Schadenersatz besteht nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In der Praxis heißt das, dass der Kläger darlegen muss, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Dafür sprechen z.B. die Ergebnisse der Abgasmessungen beim Fiat Ducato. Der Autohersteller muss dann darlegen, dass er die unzulässige Abschalteinrichtung weder vorsätzlich noch fahrlässig verwendet hat. Er kann versuchen, sich auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. So ein Verbotsirrtum lässt sich nur schwer nachweisen. Der Autohersteller müsste darlegen, dass er unter Anwendung aller im Verkehr erforderlichen Sorgfalt und unter Einbeziehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht damit rechnen konnte, dass Gerichte eine verwendete Abschalteinrichtung als unzulässig bewerten.

„Beim Thermofenster hat der EuGH bereits deutlich gemacht, dass eine Funktion, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung schon bei im Jahresdurchschnitt üblichen Temperaturen reduziert wird, unzulässig ist. Ähnlich dürfe es sich bei der Timer-Funktion verhalten, durch die die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert bzw. abgeschaltet wird“, so Rechtsanwalt Seifert. Bei Letzterer haben verschiedene Gerichte im Wohnmobil-Abgasskandal schon entschieden, dass Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB bestehen. Ist das der Fall, wird der Kaufvertrag vollständig rückabgewickelt.

Hat der Autohersteller nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig gehandelt, hat der Käufer nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens. Das heißt, er bekommt den Betrag zurück, den er für das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung zu viel gezahlt hat. Nach der Rechtsprechung des BGH beträgt der Differenzschaden zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises.

„Nach dem Urteil des BGH sind auch die Chancen von Wohnmobil-Besitzern auf Schadenersatz deutlich gestiegen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Abgas-Skandal

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Aktuelles
28.11.2023

Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
27.11.2023

Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023

Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
20.11.2023

Im Audi-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das OLG Stuttgart hat mit aktuellem Urteil bestätigt, dass der Käufer eines Audi A5 mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 Anspruch auf den sog. Restschadenersatz hat (Az.: 10 U 158/22).
16.11.2023

Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
10.11.2023

Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.