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LG Berlin verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 10. Januar 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Hymer Exsis-t 414, das auf einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Fiat als Hersteller des Motors zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az. 26 O 131/22).

Der Kläger hatte das Wohnmobil Hymer Exsis-t 414 im Jahr 2015 gekauft. Das Fahrzeug baut auf einem Fiat Ducato auf. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt einer Timer-Funktion machte er Schadenersatzansprüche geltend. Denn die Timer-Funktion sorge dafür, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert bzw. abgeschaltet werde. Damit sei die Funktion gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv, so dass die Grenzwerte für den Emissionsausstoß dann eingehalten würden. Die Reduzierung der Abgasreinigung nach rund 22 Minuten habe dann aber zur Folge, dass die Emissionen steigen und Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Das LG Berlin sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Fiat habe eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und dabei die Schädigung der Erwerber in Kauf genommen. Damit habe sich der Autobauer sittenwidrig verhalten und müsse Schadenersatz leisten. Mit der Argumentation, dass es sich bei der Timer-Funktion nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele, kam Fiat beim LG Berlin nicht durch.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger nun die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Zahlreiche Wohnmobile verschiedener Hersteller bauen auf eine Fiat Ducato auf. „Inzwischen hat eine Reihe von Gerichten entschieden, dass Fiat sich durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schadenersatzpflichtig gemacht hat. Vom Abgasskandal betroffene Wohnmobil-Käufer haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwalt.

Neben der Rückabwicklung des Kaufvertrags kommt dabei auch der sog. kleine Schadenersatz in Betracht. Dabei behält der Kläger das Wohnmobil und bekommt die Wertminderung, die das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erlitten hat, ersetzt. „Das kann gerade bei Wohnmobilen eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.