Rückrufservice

LG Berlin verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

02.03.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 10. Januar 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Hymer Exsis-t 414, das auf einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Fiat als Hersteller des Motors zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az. 26 O 131/22).

Der Kläger hatte das Wohnmobil Hymer Exsis-t 414 im Jahr 2015 gekauft. Das Fahrzeug baut auf einem Fiat Ducato auf. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt einer Timer-Funktion machte er Schadenersatzansprüche geltend. Denn die Timer-Funktion sorge dafür, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert bzw. abgeschaltet werde. Damit sei die Funktion gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv, so dass die Grenzwerte für den Emissionsausstoß dann eingehalten würden. Die Reduzierung der Abgasreinigung nach rund 22 Minuten habe dann aber zur Folge, dass die Emissionen steigen und Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Das LG Berlin sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Fiat habe eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und dabei die Schädigung der Erwerber in Kauf genommen. Damit habe sich der Autobauer sittenwidrig verhalten und müsse Schadenersatz leisten. Mit der Argumentation, dass es sich bei der Timer-Funktion nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele, kam Fiat beim LG Berlin nicht durch.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger nun die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Zahlreiche Wohnmobile verschiedener Hersteller bauen auf eine Fiat Ducato auf. „Inzwischen hat eine Reihe von Gerichten entschieden, dass Fiat sich durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schadenersatzpflichtig gemacht hat. Vom Abgasskandal betroffene Wohnmobil-Käufer haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwalt.

Neben der Rückabwicklung des Kaufvertrags kommt dabei auch der sog. kleine Schadenersatz in Betracht. Dabei behält der Kläger das Wohnmobil und bekommt die Wertminderung, die das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erlitten hat, ersetzt. „Das kann gerade bei Wohnmobilen eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
29.03.2023

Nachdem der EuGH vor wenige Tagen festgestellt hat, dass Käufer im Abgasskandal grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, hat das International Council on Clean Transportation (ICCT) Abgastests von Dieselfahrzeugen noch einmal genau unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse legen nah, dass der Abgasskandal noch ein weit größeres Ausmaß hat als bisher angenommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
27.03.2023

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.
21.03.2023

Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt und die Rechte der Verbraucher mit Urteil vom 21. März 2023 erheblich gestärkt (Az. C-100/21). Der EuGH hat entschieden, dass sich die Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Demnach hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.
16.03.2023

In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
13.03.2023

Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Auch zahlreiche Mercedes-Modelle sind mit einem Thermofenster unterwegs.
08.03.2023

Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.