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LG Berlin verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

02.03.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 10. Januar 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Hymer Exsis-t 414, das auf einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Fiat als Hersteller des Motors zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az. 26 O 131/22).

Der Kläger hatte das Wohnmobil Hymer Exsis-t 414 im Jahr 2015 gekauft. Das Fahrzeug baut auf einem Fiat Ducato auf. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt einer Timer-Funktion machte er Schadenersatzansprüche geltend. Denn die Timer-Funktion sorge dafür, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert bzw. abgeschaltet werde. Damit sei die Funktion gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv, so dass die Grenzwerte für den Emissionsausstoß dann eingehalten würden. Die Reduzierung der Abgasreinigung nach rund 22 Minuten habe dann aber zur Folge, dass die Emissionen steigen und Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Das LG Berlin sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Fiat habe eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und dabei die Schädigung der Erwerber in Kauf genommen. Damit habe sich der Autobauer sittenwidrig verhalten und müsse Schadenersatz leisten. Mit der Argumentation, dass es sich bei der Timer-Funktion nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele, kam Fiat beim LG Berlin nicht durch.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger nun die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Zahlreiche Wohnmobile verschiedener Hersteller bauen auf eine Fiat Ducato auf. „Inzwischen hat eine Reihe von Gerichten entschieden, dass Fiat sich durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schadenersatzpflichtig gemacht hat. Vom Abgasskandal betroffene Wohnmobil-Käufer haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwalt.

Neben der Rückabwicklung des Kaufvertrags kommt dabei auch der sog. kleine Schadenersatz in Betracht. Dabei behält der Kläger das Wohnmobil und bekommt die Wertminderung, die das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erlitten hat, ersetzt. „Das kann gerade bei Wohnmobilen eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

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