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LG Berlin verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 10. Januar 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Hymer Exsis-t 414, das auf einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Fiat als Hersteller des Motors zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az. 26 O 131/22).

Der Kläger hatte das Wohnmobil Hymer Exsis-t 414 im Jahr 2015 gekauft. Das Fahrzeug baut auf einem Fiat Ducato auf. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt einer Timer-Funktion machte er Schadenersatzansprüche geltend. Denn die Timer-Funktion sorge dafür, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert bzw. abgeschaltet werde. Damit sei die Funktion gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv, so dass die Grenzwerte für den Emissionsausstoß dann eingehalten würden. Die Reduzierung der Abgasreinigung nach rund 22 Minuten habe dann aber zur Folge, dass die Emissionen steigen und Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Das LG Berlin sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Fiat habe eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und dabei die Schädigung der Erwerber in Kauf genommen. Damit habe sich der Autobauer sittenwidrig verhalten und müsse Schadenersatz leisten. Mit der Argumentation, dass es sich bei der Timer-Funktion nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele, kam Fiat beim LG Berlin nicht durch.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger nun die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Zahlreiche Wohnmobile verschiedener Hersteller bauen auf eine Fiat Ducato auf. „Inzwischen hat eine Reihe von Gerichten entschieden, dass Fiat sich durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schadenersatzpflichtig gemacht hat. Vom Abgasskandal betroffene Wohnmobil-Käufer haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwalt.

Neben der Rückabwicklung des Kaufvertrags kommt dabei auch der sog. kleine Schadenersatz in Betracht. Dabei behält der Kläger das Wohnmobil und bekommt die Wertminderung, die das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erlitten hat, ersetzt. „Das kann gerade bei Wohnmobilen eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Aktuelles

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.

Der Abgasskandal lässt die Motorenhersteller nicht aus dem Klammergriff: Nun hat das KBA Ford im Visier und lässt im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes (Code 24E06) weltweit insgesamt 770.000 Ford Diesel wegen möglicher Probleme im Bereich des Abgassystems, speziell mit dem Dieselpartikelfilter zurückrufen.

Schadenersatz beim VW T5: Das Landgericht Köln hat mit aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat (Az.: 18 O 334/24). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung, das in dem T5 zum Einsatz kommt.

Rückruf für den Seat Exeo: Unter dem Aktionscode 23Y0 muss Seat in Deutschland über 10.000 Seat Exeo der Baujahre 2009 bis 2012 zurückrufen. Der Rückruf erfolgt wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung, wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 25. November 2024 in seiner Rückruf-Datenbank mitteilt.

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.