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LG Leipzig: Fiat muss im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatz leisten

Viele Camper nutzen die Sommerferien, um mit ihrem Wohnmobil auf Tour zu gehen. Was die Urlaubsfreude vieler Wohnmobil-Besitzer trübt, ist der Abgasskandal. Besonders Wohnmobile, die auf einen Fiat Ducato basieren, sind von Abgasmanipulationen betroffen. Fiat Chrysler ist deshalb bereits von einer Reihe Gerichten zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig hat sich mit Urteil vom 15. Juli 2022 dieser Rechtsprechung angeschlossen und dem Besitzer eines Wohnmobils Sun Living Lido M 46 SP Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 O 689/21).

Der Kläger hatte das Wohnmobil des Typs Lido M 46 SP des Herstellers Sun Living 2019 als Gebrauchtfahrzeug gekauft. Der Camper baut auf einen Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor mit der Abgasnorm Euro 5 auf.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So komme u.a. eine Zeitschaltuhr zum Einsatz, die dafür sorge, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet wird. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Test im Prüfmodus aktiv, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Nach Ablauf der 22 Minuten steige der Emissionsausstoß an und die gesetzliche Grenzwerte würden deutlich überschritten.

Das LG Leipzig folgte den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz gemäß § 826 BGB zu. Fiat Chrysler habe nicht widerlegt, dass die Abgasreinigung nach dem für den Prüfzyklus vorgesehenen Zeitraum von 22 Minuten komplett abgeschaltet wird. Auch wenn die Abgasreinigung des Fahrzeugs während dieser 22 Minuten auf dem Prüfstand genauso funktioniere wie im Straßenverkehr, sei davon auszugehen, dass die Fahrt mit einem Wohnmobil auch (weit) länger dauern kann, so das LG Leipzig. Dies führe im Ergebnis dazu, dass das Fahrzeug im Prüfmodus ein anderes Emissionsverhalten zeige als im Straßenverkehr und daher von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen sei.

Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Gericht. „In der Regel kann der Kläger dann die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, d.h. er gibt das Fahrzeug zurück und erhält im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. Nach der Rechtsprechung des BGH ist im Abgasskandal aber auch der sog. kleine Schadenersatz möglich“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Beim kleinen Schadenersatz kann der Kläger das Fahrzeug behalten und bekommt die Wertminderung, die das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erlitten hat, ersetzt. Darauf hatte der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Leipzig geklagt und das Gericht sprach ihm den kleinen Schadenersatz zu. Den Wertverlust bezifferte es mit 15 Prozent des Kaufpreises. Da der Kläger das Wohnmobil für 33.000 Euro gekauft hat er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 4.950 Euro.

„Je mehr Kilometer ein Fahrzeug auf der Uhr hat, umso höher fällt beim Schadenersatz die Nutzungsentschädigung aus. Daher kann sich gerade bei Wohnmobilen der kleine Schadenersatz anbieten“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).