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LG Meiningen im Wohnmobil-Abgasskandal - Fiat muss Schadenersatz leisten

Die Aussichten auf Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal steigen weiter. Wie schon zahlreiche andere Gerichte hat nun auch das Landgericht Meiningen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 O 425/21). Fiat konnte den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht entkräften.

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Nexxo T 660 des Herstellers Bürstner. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato mit der Abgasnorm Euro 5. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Diese sorge dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus, im Straßenverkehr aber weitgehend nicht eingehalten werden.

„Die Motorsteuerungs-Software ist so programmiert, dass die Abgasrückführung nur für ca. 22 Minuten optimal arbeitet und damit gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus. Danach wird die Abgasreinigung reduziert und der Stickoxid-Ausstoß steigt an, so dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte überschritten werden“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch das LG Meiningen kam zu der Überzeugung, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten müsse. Fiat gelang es nicht, den Vorwurf zu widerlegen.

Fiat Chrysler ist im Wohnmobil-Abgasskandal schon wiederholt zu Schadenersatz verurteilt worden. Zu Anfang handelte es sich dabei jedoch noch um Versäumnisurteile. Das scheint sich nun zu ändern. Wie schon in einem Verfahren vor dem Landgericht Landau (Az.: 2 O 169/21) versuchte Fiat sich auch vor dem LG Meiningen gegen den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu wehren und ist erneut gescheitert. In beiden Fällen verurteilten die Gerichte Fiat Chrysler (inzwischen Stellantis) zu Schadenersatz.

„Die Urteile zeigen, dass bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, auch wenn es bislang noch keinen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gibt“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

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Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.