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LG Meiningen im Wohnmobil-Abgasskandal - Fiat muss Schadenersatz leisten

21.02.2022

Die Aussichten auf Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal steigen weiter. Wie schon zahlreiche andere Gerichte hat nun auch das Landgericht Meiningen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 O 425/21). Fiat konnte den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht entkräften.

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Nexxo T 660 des Herstellers Bürstner. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato mit der Abgasnorm Euro 5. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Diese sorge dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus, im Straßenverkehr aber weitgehend nicht eingehalten werden.

„Die Motorsteuerungs-Software ist so programmiert, dass die Abgasrückführung nur für ca. 22 Minuten optimal arbeitet und damit gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus. Danach wird die Abgasreinigung reduziert und der Stickoxid-Ausstoß steigt an, so dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte überschritten werden“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch das LG Meiningen kam zu der Überzeugung, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten müsse. Fiat gelang es nicht, den Vorwurf zu widerlegen.

Fiat Chrysler ist im Wohnmobil-Abgasskandal schon wiederholt zu Schadenersatz verurteilt worden. Zu Anfang handelte es sich dabei jedoch noch um Versäumnisurteile. Das scheint sich nun zu ändern. Wie schon in einem Verfahren vor dem Landgericht Landau (Az.: 2 O 169/21) versuchte Fiat sich auch vor dem LG Meiningen gegen den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu wehren und ist erneut gescheitert. In beiden Fällen verurteilten die Gerichte Fiat Chrysler (inzwischen Stellantis) zu Schadenersatz.

„Die Urteile zeigen, dass bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, auch wenn es bislang noch keinen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gibt“, so Rechtsanwalt Seifert.

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