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LG München verurteilt Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz

10.01.2023

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht München kam mit Urteil vom 15. Dezember 2022 zur Überzeugung, dass Fiat eine unzulässige Anschalteinrichtung verwendet hat und zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 13 O 3212/21).

Zahlreiche Wohnmobile verschiedener Hersteller basieren auf einem Fiat Ducato. Verschiedene Modelle des Fiat Ducato sind bei Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe und auch des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) schon negativ aufgefallen und hielten die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht ein.

Der Kläger in dem Verfahren vor dem LG München fuhr ein Wohnmobil Euramobil PT695 EB, das ebenfalls auf einem Fiat Ducato aufbaut und mit einem 2,3-Liter-Motor mit der Abgasnorm Euro 6b ausgestattet ist. Er machte Ansprüche auf Schadenersatz geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz käme. So sorge eine Zeitschaltuhr dafür, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten abgeschaltet wird. Damit ist sie gerade lange genug für den Abgastest im Prüfverfahren aktiv, so dass die Abgasgrenzwerte dann eingehalten werden. Wird die Abgasreinigung abgeschaltet, steigen die Emissionswerte und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß werden nicht mehr eingehalten.

Seine Klage hatte Erfolg. Das LG München wertete die Zeitschaltuhr als illegale Abschalteinrichtung. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Fiat sei daher gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verpflichtet, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Das KBA hat zwar bei Abgasmessungen festgestellt, dass Grenzwerte beim Emissionsausstoß nicht eingehalten werden, hat aber bisher keine weiteren Maßnahmen eingeleitet. Daher hat die DUH nun Klage mit dem Ziel eingereicht, dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen bei betroffenen Wohnmobilen entfernt werden müssen. „Ist die Klage erfolgreich, kommt auf zahlreiche Wohnmobil-Besitzer ein Rückruf ihres Fahrzeugs zu. Lässt sich die unzulässige Abschalteinrichtung nicht entfernen, droht den Fahrzeugen sogar der Verlust der Zulassung“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wohnmobil-Besitzer haben aber gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. So wie das Landgericht München haben inzwischen zahlreiche Gerichte Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt, auch wenn noch kein verpflichtender Rückruf durch das KBA vorliegt.

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Aktuelles
29.03.2023

Nachdem der EuGH vor wenige Tagen festgestellt hat, dass Käufer im Abgasskandal grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, hat das International Council on Clean Transportation (ICCT) Abgastests von Dieselfahrzeugen noch einmal genau unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse legen nah, dass der Abgasskandal noch ein weit größeres Ausmaß hat als bisher angenommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
27.03.2023

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.
21.03.2023

Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt und die Rechte der Verbraucher mit Urteil vom 21. März 2023 erheblich gestärkt (Az. C-100/21). Der EuGH hat entschieden, dass sich die Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Demnach hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.
16.03.2023

In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
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Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Auch zahlreiche Mercedes-Modelle sind mit einem Thermofenster unterwegs.
08.03.2023

Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.