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OLG Naumburg spricht Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal zu

Der BGH hat mit Urteil vom 26. Juni 2026 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt auch im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato Wirkung. So hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 15. September 2023 entschieden, dass Fiat bzw. der Mutterkonzern Stellantis zum Ersatz des sog. Differenzschadens verpflichtet ist (Az.: 8 U 24/23).

„Bei einem Schadenersatzanspruch wegen Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt, sondern der Käufer hat Anspruch auf Ausgleich des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt, und kann das Fahrzeug behalten. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine lohnenswerte Option sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren vor dem OLG Naumburg hatte der Kläger ein gebrauchtes Wohnmobil des Herstellers Sunlight zum Preis von 48.000 Euro gekauft. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato und ist mit einem 2,3 Liter Dieselmotor ausgerüstet. Verschiedene Abgasmessungen haben gezeigt, dass der Fiat Ducato erhöhte Emissionswerte aufweist. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend, auch wenn kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für das Fahrzeug vorliegt.

Der Kläger führte aus, dass in dem Motor eine Timer-Funktion verbaut ist, die dazu führt, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert wird und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten werden. Die Abgasreinigung ist gerade lange genug für die rund 20-minütige Abgasmessung im Prüfmodus aktiv.

Das OLG Naumburg entschied, dass der Kläger mindestens fahrlässig geschädigt worden sei und daher gemäß der Rechtsprechung des BGB vom 26. Juni 2023 Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens habe. Den Schaden bezifferte das OLG mit 10 Prozent des Kaufpreises, also auf 4.800 Euro. Das Wohnmobil kann der Kläger behalten; eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht fällig.

„Das Urteil zeigt, dass im Wohnmobil-Abgasskandal gute Chancen auf Schadenersatz bestehen. Diese sind noch gestiegen, nachdem der BGH entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit bestehen und dem Autohersteller keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden muss“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.