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OLG Naumburg spricht Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal zu

17.10.2023

Der BGH hat mit Urteil vom 26. Juni 2026 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt auch im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato Wirkung. So hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 15. September 2023 entschieden, dass Fiat bzw. der Mutterkonzern Stellantis zum Ersatz des sog. Differenzschadens verpflichtet ist (Az.: 8 U 24/23).

„Bei einem Schadenersatzanspruch wegen Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt, sondern der Käufer hat Anspruch auf Ausgleich des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt, und kann das Fahrzeug behalten. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine lohnenswerte Option sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren vor dem OLG Naumburg hatte der Kläger ein gebrauchtes Wohnmobil des Herstellers Sunlight zum Preis von 48.000 Euro gekauft. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato und ist mit einem 2,3 Liter Dieselmotor ausgerüstet. Verschiedene Abgasmessungen haben gezeigt, dass der Fiat Ducato erhöhte Emissionswerte aufweist. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend, auch wenn kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für das Fahrzeug vorliegt.

Der Kläger führte aus, dass in dem Motor eine Timer-Funktion verbaut ist, die dazu führt, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert wird und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten werden. Die Abgasreinigung ist gerade lange genug für die rund 20-minütige Abgasmessung im Prüfmodus aktiv.

Das OLG Naumburg entschied, dass der Kläger mindestens fahrlässig geschädigt worden sei und daher gemäß der Rechtsprechung des BGB vom 26. Juni 2023 Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens habe. Den Schaden bezifferte das OLG mit 10 Prozent des Kaufpreises, also auf 4.800 Euro. Das Wohnmobil kann der Kläger behalten; eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht fällig.

„Das Urteil zeigt, dass im Wohnmobil-Abgasskandal gute Chancen auf Schadenersatz bestehen. Diese sind noch gestiegen, nachdem der BGH entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit bestehen und dem Autohersteller keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden muss“, so Rechtsanwalt Seifert.

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