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Schadenersatz im Wohnmobil Abgasskandal - Urteil des LG Stuttgart

Das Landgericht Stuttgart hat Fiat Chrysler Automobiles (FCA) im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 11. August 2022 entschied das Gericht, dass FCA dem Käufer eines Hymer-Wohnmobils Schadenersatz leisten muss, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei und der Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (Az.: 30 O 18/22).

Der Kläger hatte das Wohnmobil Hymer B 504 im Juli 2015 als Neufahrzeug gekauft. Das Wohnmobil baut auf einem Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Dieselmotor auf und ist nach der Abgasnorm Euro 5 zugelassen. Für das Modell liegt zwar kein Rückruf vor, der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Er monierte, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten deaktiviert werde. Damit sei sie lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv, so dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand eingehalten werden. Nach Ablauf der 22 Minuten würde sich der Emissionsausstoß durch die deaktivierte Abgasreinigung aber erhöhen und die Grenzwerte überschritten.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Stuttgart entschied, dass der Kläger gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen könne. Grund sei, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe. Dadurch drohe der Widerruf der erteilten, aber lediglich formal wirksamen EG-Typengenehmigung und in der Folge eben die Betriebsuntersagung oder zumindest Betriebsbeschränkung auf öffentlichen Straßen. Der Kläger sei daher gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, so das LG Stuttgart.

Die Timer-Funktion sorge dafür, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten reduziert wird, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führe. Dies stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Ob die Abgasrückführung nur reduziert oder vollständig deaktiviert werde, sei dabei ohne Belang, stellte das Gericht fest. Gerade Wohnmobilen seien häufig deutlich länger als 22 Minuten unterwegs. Das bedeute, dass die Abgasrückführung im überwiegenden Teil der zu erwartenden Betriebszeit nur reduziert arbeite und der Schadstoffausstoß erhöht sei, führte das LG Stuttgart weiter aus.

Auch wenn bislang kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt, bestehen gute Chancen im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatz durchzusetzen. „Zahlreiche Gerichte haben den Käufern inzwischen Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.