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VW Golf EA 288 im Abgasskandal - LG Stuttgart spricht Schadenersatz zu

Der Abgasskandal lässt VW nicht los – auch nicht bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288, dem Nachfolgeaggregat des durch den Dieselskandal bekannt gewordene Motors EA 189. Das Landgericht Stuttgart sprach nun dem Halter eines VW Golf 1,6 Liter TDI mit dem Motor EA 288 Schadenersatz zu, weil das Fahrzeug die Grenzwerte für den Emissionsausstoß nicht einhalte (Az.: 20 O 553/20).

Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche geltend gemacht, weil in seinem VW eine unzulässige Abschalteirichtung verwendet werde. Ähnlich wie beim Vorgängermotor EA 189 sorge diese dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten werden, unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr steige der Emissionsausstoß aber teilweise deutlich an.

VW argumentierte, dass es für die Typengenehmigung ausreiche, wenn die Grenzwerte beim Abgasausstoß im Prüfmodus eingehalten werden. Dieser Argumentation erteilte das LG Stuttgart jedoch eine deutliche Absage und sprach dem Kläger Schadenersatz zu.

In der europäischen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dürfe die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die im normalen Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, nicht verringert werden. VW habe gegen diese Verordnung verstoßen und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher gemäß § 823 Abs. 2 BGB Anspruch auf Schadenersatz. „Ob VW auch sittenwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann, ist nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart für den Schadenersatzanspruch nicht entscheidend“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 wächst weiter. „Neben einer Reihe von Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW zu Schadenersatz beim EA 288 verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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