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Wohnmobil Abgasskandal – LG Augsburg verurteilt Fiat zu Schadenersatz

04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).

Der Kläger hatte das Wohnmobil Frankia F-Line im September 2022 gebraucht gekauft. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit einem 2,3 Liter Multijet Motor mit der Abgasnorm Euro 6. Da der Motor unzulässige Abschalteinrichtungen enthalte, machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass u.a. die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten reduziert bzw. deaktiviert werde. Damit arbeite die Abgasreinigung zwar während des rund 20-minütigen Abgastests im Prüfverfahren vollständig, anschließend würde der Stickoxid-Ausstoß jedoch steigen.

Das Gericht folgte der Argumentation. Der Kläger sei durch die Verwendung einer unzulässigen Anschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Fiat habe den Vorwurf, dass in dem Motor eine Timerfunktion verwendet werde, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten deutlich reduziert bzw. deaktiviert wird, nicht widerlegt, sondern nur behauptet, dass die Abgasreinigung „nicht zeitabhängig moduliert“ werde. Das reiche für ein substantiiertes Bestreiten nicht aus, machte das LG Augsburg deutlich. Zudem habe auch das Kraftfahrt-Bundesamt eine entsprechende Funktion festgestellt und diese als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet. Durch eine solche Timerfunktion werde bewirkt, dass die Grenzwerte für den Emissionsausstoß während des Prüfmodus eingehalten werden, nach Ablauf der 22 Minuten jedoch nicht mehr. Eine solche Funktion stehe einer prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtung gleich und sei unzulässig, so das Gericht.

Es sei nachvollziehbar, dass der Kläger das Wohnmobil bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Daher könne er gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Augsburg.

„So wie das LG Augsburg haben schon zahlreiche Gerichte im Wohnmobil-Abgasskandal entschieden, dass die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben. Nachdem der BGH am 16. Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Herstellers bestehen, sind die Chancen der Wohnmobil-Käufer auf Schadenersatz noch deutlich gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles
28.11.2023

Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
27.11.2023

Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023

Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
20.11.2023

Im Audi-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das OLG Stuttgart hat mit aktuellem Urteil bestätigt, dass der Käufer eines Audi A5 mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 Anspruch auf den sog. Restschadenersatz hat (Az.: 10 U 158/22).
16.11.2023

Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
10.11.2023

Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.