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Wohnmobil Abgasskandal – LG Augsburg verurteilt Fiat zu Schadenersatz

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).

Der Kläger hatte das Wohnmobil Frankia F-Line im September 2022 gebraucht gekauft. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit einem 2,3 Liter Multijet Motor mit der Abgasnorm Euro 6. Da der Motor unzulässige Abschalteinrichtungen enthalte, machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass u.a. die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten reduziert bzw. deaktiviert werde. Damit arbeite die Abgasreinigung zwar während des rund 20-minütigen Abgastests im Prüfverfahren vollständig, anschließend würde der Stickoxid-Ausstoß jedoch steigen.

Das Gericht folgte der Argumentation. Der Kläger sei durch die Verwendung einer unzulässigen Anschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Fiat habe den Vorwurf, dass in dem Motor eine Timerfunktion verwendet werde, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten deutlich reduziert bzw. deaktiviert wird, nicht widerlegt, sondern nur behauptet, dass die Abgasreinigung „nicht zeitabhängig moduliert“ werde. Das reiche für ein substantiiertes Bestreiten nicht aus, machte das LG Augsburg deutlich. Zudem habe auch das Kraftfahrt-Bundesamt eine entsprechende Funktion festgestellt und diese als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet. Durch eine solche Timerfunktion werde bewirkt, dass die Grenzwerte für den Emissionsausstoß während des Prüfmodus eingehalten werden, nach Ablauf der 22 Minuten jedoch nicht mehr. Eine solche Funktion stehe einer prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtung gleich und sei unzulässig, so das Gericht.

Es sei nachvollziehbar, dass der Kläger das Wohnmobil bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Daher könne er gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Augsburg.

„So wie das LG Augsburg haben schon zahlreiche Gerichte im Wohnmobil-Abgasskandal entschieden, dass die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben. Nachdem der BGH am 16. Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Herstellers bestehen, sind die Chancen der Wohnmobil-Käufer auf Schadenersatz noch deutlich gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

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Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.