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Wohnmobil Abgasskandal - LG Nürnberg-Fürth spricht Schadenersatz zu

Im Wohnmobil-Abgasskandal hat mit dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein weiteres Gericht Fiat Chrysler (inzwischen Stellantis) zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 19 O 737/21).

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil des Typs Sun Ti 650 MF Platinum Selection des Herstellers Knaus. Als Basisfahrzeug für das Modell dient ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Multijet-Dieselmotor.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Wohnmobil unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. So werde u.a. die Abgasnachbehandlung nach 22 Minuten abgeschaltet. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Testlauf im Prüfmodus aktiv. Außerdem komme bei der Abgasreinigung ein Thermofenster zum Einsatz. Im Ergebnis führten die Funktionen dazu, dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten wird, die Emissionen im realen Straßenverkehr aber deutlich ansteigen. Das On-Board-Diagnose-System sei so eingestellt, dass es diesbezüglich keine Warnmeldungen anzeige, so der Kläger.

Da sich Fiat bzw. Stellantis zu den Vorwürfen nicht äußerte, entschied das LG Nürnberg-Fürth per Versäumnisurteil vom 9. Juli 2021, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB habe. In dem Motor kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Da der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der illegalen Abschalteinrichtungen nicht gekauft hätte, habe er Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht. Stellantis kann innerhalb eines Monats Einspruch gegen das Urteil einlegen.

Das LG Nürnberg-Fürth ist nicht das erste Gericht, dass Fiat Chrysler bzw. den Rechtsnachfolger Stellantis zu Schadenersatz wegen Abgasmanipulationen bei Wohnmobilen verurteilt. Auch die Landgerichte Gera, Görlitz, Stade und Koblenz haben Käufern Schadenersatz zugesprochen.

Hintergrund ist, dass auch bei Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco der Verdacht besteht, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Im Sommer 2020 ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt deshalb Büroräume von FCA in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen.

„Da eine ganze Reihe von Wohnmobilen auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren, hat der Abgasskandal auch die Wohnmobile erreicht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Betroffene Käufer haben die Möglichkeit Schadenersatzansprüche gegen Fiat geltend zu machen. „In Betracht kommen auch Gewährleistungsansprüche gegen den Händler, da durch die unzulässige Abschalteinrichtung das Fahrzeug mangelhaft ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.