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Wohnmobil Abgasskandal - LG Nürnberg-Fürth spricht Schadenersatz zu

Im Wohnmobil-Abgasskandal hat mit dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein weiteres Gericht Fiat Chrysler (inzwischen Stellantis) zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 19 O 737/21).

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil des Typs Sun Ti 650 MF Platinum Selection des Herstellers Knaus. Als Basisfahrzeug für das Modell dient ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Multijet-Dieselmotor.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Wohnmobil unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. So werde u.a. die Abgasnachbehandlung nach 22 Minuten abgeschaltet. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Testlauf im Prüfmodus aktiv. Außerdem komme bei der Abgasreinigung ein Thermofenster zum Einsatz. Im Ergebnis führten die Funktionen dazu, dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten wird, die Emissionen im realen Straßenverkehr aber deutlich ansteigen. Das On-Board-Diagnose-System sei so eingestellt, dass es diesbezüglich keine Warnmeldungen anzeige, so der Kläger.

Da sich Fiat bzw. Stellantis zu den Vorwürfen nicht äußerte, entschied das LG Nürnberg-Fürth per Versäumnisurteil vom 9. Juli 2021, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB habe. In dem Motor kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Da der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der illegalen Abschalteinrichtungen nicht gekauft hätte, habe er Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht. Stellantis kann innerhalb eines Monats Einspruch gegen das Urteil einlegen.

Das LG Nürnberg-Fürth ist nicht das erste Gericht, dass Fiat Chrysler bzw. den Rechtsnachfolger Stellantis zu Schadenersatz wegen Abgasmanipulationen bei Wohnmobilen verurteilt. Auch die Landgerichte Gera, Görlitz, Stade und Koblenz haben Käufern Schadenersatz zugesprochen.

Hintergrund ist, dass auch bei Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco der Verdacht besteht, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Im Sommer 2020 ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt deshalb Büroräume von FCA in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen.

„Da eine ganze Reihe von Wohnmobilen auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren, hat der Abgasskandal auch die Wohnmobile erreicht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Betroffene Käufer haben die Möglichkeit Schadenersatzansprüche gegen Fiat geltend zu machen. „In Betracht kommen auch Gewährleistungsansprüche gegen den Händler, da durch die unzulässige Abschalteinrichtung das Fahrzeug mangelhaft ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.