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Wohnmobil Abgasskandal - Verjährung von Schadenersatzansprüchen beachten

Der Bundesgerichtshof hat für Rückenwind hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen im Wohnmobil-Abgasskandal gesorgt. Mit Urteil vom 27.11.2023 hat der BGH entschieden, dass Wohnmobil-Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Fahrzeug verbaut ist (Az.: VIa ZR 1425/22). „Von dem Urteil können etliche Wohnmobil-Besitzer profitieren, wenn sie die Verjährung im Blick behalten und ihre Schadenersatzansprüche rechtzeitig geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zahlreiche Wohnmobile verschiedener Hersteller basieren auf einem Fiat Ducato. Abgasmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) haben gezeigt, dass verschiedene Modelle des Fiat Ducato die gesetzlichen Grenzwerte beim Abgasausstoß zum Teil deutlich übersteigen. Trotz Hinweises des KBA an die italienische Zulassungsbehörde sah diese keinen Grund einzugreifen.

„Auf Schadenersatzansprüche in Deutschland hat das jedoch keinen Einfluss“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn der BGH hat deutlich gemacht, dass im Wohnmobil-Abgasskandal deutsches Recht anwendbar ist. Denn es komme nicht darauf an, dass der Fiat Ducato als Basis-Fahrzeug in Italien die Typengenehmigung erhalten hat, so der BGH. Entscheidend sei, in welchem Staat das vervollständigte Wohnmobil in den Verkehr gebracht wurde. „War das in Deutschland, ist auch deutsches Recht anwendbar“, ergänzt Rechtsanwalt Seifert.

In Deutschland sind die Ansprüche auf Schadenersatz im Abgasskandal durch die Rechtsprechung des BGH erheblich gestiegen. Mit Urteil vom 26. Juni 2023 hatten die Karlsruher Richter deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestehen. Mit seiner Entscheidung vom 27. November 2023 hat der BGH klargestellt, dass sich diese Rechtsprechung auch auf Wohnmobile anwenden lässt.

Für zahlreiche Wohnmobil-Besitzer sind das gute Nachrichten. Allerdings sollten sie die Verjährung im Blick behalten, wenn sie Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Grund ist, dass Fiat und damit auch Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato schon im Sommer 2020 in die Schlagzeilen gerieten: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia an verschiedenen Fiat-Standorten wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco durchgeführt. Betroffen sollen nach Angaben der Vermittler auch rund 200.000 Wohnmobile sein.

Entscheidend für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist ist, wann die Geschädigten Kenntnis von ihrem möglichen Schadenersatzanspruch erlangt haben oder erlangt haben müssten. Bei strenger Auslegung könnte das im Sommer 2020 nach Bekanntwerden der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei Fiat gewesen sein. Dann würden die Schadenersatzansprüche bereits am 31.12.2023 verjähren.

Rechtsanwalt Seifert: „Es gibt gute Argumente, dass die Verjährungsfrist nicht schon 2020 zu laufen begonnen hat und dementsprechend noch keine Verjährung zum Jahresende 2023 eintritt. Gerichte können das allerdings auch anders sehen.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.