Interne Dokumente des Automobilzulieferers Bosch zeigen deutlich auf, wie tief die Autohersteller in den Abgasskandal verstrickt sind. Wie u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) am 17. November 2022 berichtet, listet Bosch in den Dokumenten nicht weniger als 44 Funktionen auf, die teilweise von den Autobauern bestellt wurden, und die – so Bosch – möglicherweise gegen Behörden-Bestimmungen verstoßen.
Die Dokumente zeigen, dass schon früh erkennbar war, dass es sich zumindest bei einem Teil der Funktionen um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Nachdem der Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, hatte Bosch interne Untersuchungen angestellt, um zu prüfen, inwieweit der Konzern in die unzulässigen Abgasmanipulationen verstrickt sein könnte. Die bislang unveröffentlichten Dokumente wurden im Sommer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zugespielt. Der BR und das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ konnten Einsicht nehmen und es zeigt sich, dass die internen Untersuchungsergebnisse von Bosch es durchaus in sich haben. Überschrieben sind sie mit „Zusammenstellung der Funktionen, die ein besonderes Potenzial für nicht behördenkonforme Applikationen bieten.“
Weiter stellt Bosch dar, dass nach den eigenen Untersuchungen 44 sensible Funktionen identifiziert wurden, die möglicherweise unzulässig sind. Betroffen seien in erster Linie Diesel-Motoren, aber auch Benziner. Zudem listet Bosch auf, welche Software-Funktionen für welche Autohersteller programmiert wurden. Zu den Kunden zählten u.a. VW, Audi, Porsche, Daimler, BMW und ausländische Autohersteller wie Fiat und Toyota.
Aus den Unterlagen geht weiter hervor, dass es bspw. eine Funktion gibt, die die erforderliche Zufuhr von AdBlue reduzieren soll – und zwar auch über den Bauteileschutz hinaus. Folge der Reduzierung der AdBlue-Zufuhr ist, dass der Emissionsausstoß des betroffenen Fahrzeugs steigt. Diese Funktion soll an Daimler und Fiat geliefert worden sein. Der EuGH hat bereits mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind und Ausnahmen nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig sind (Az.: C-693/18). „Die beschriebene Funktion dürfte über den Motorschutz hinausgehen. Hier handelt es sich offenbar nicht um eine zulässige Ausnahme, sondern um eine unzulässige Abschalteinrichtung“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Bosch listet weitere Funktionen auf, mit denen auch andere Autohersteller beliefert wurden, und führt auf, warum diese kritisch sind. So finden sich Anmerkungen wie „Reduzierung über Bauteileschutz hinaus“, „SOF-Funktion kann indirekt als Timer für Zykluserkennung verwendet werden“, „Optimierung im Zyklusbereich“ oder „könnte für Rollenbetriebserkennung verwendet werden“, wie die DUH in einer Presserklärung mitteilte.
Die Unterlagen reichen bis in das Jahr 2006. Bosch war sich offenbar bewusst, dass die Behörden zumindest einige Funktionen als unzulässig einstufen könnten. So teilt die DUH weiter mit, dass in den internen Unterlagen auch auf ein Dokument aus dem Arbeitskreis Audi, VW, BMW, Daimler und Bosch aus dem Jahr 2006 verwiesen werde. Dort heißt es, dass die Funktionen einerseits Auswirkungen auf die Einhaltung behördlicher Vorschriften haben können. Weiter heißt es in Richtung der Autobauer: „Applikationsverantwortung sowie Rechtfertigung der Funktion selbst liegt beim Kunden.“
„Aus den Unterlagen wird deutlich, dass Autohersteller nicht länger behaupten können, nichts von der Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen gewusst zu haben. Zudem wird deutlich, dass verschiedene Funktionen im Auftrag der Kunden programmiert wurden“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Nachdem der EuGH am 8. November 2022 entschieden hat, dass qualifizierte Umwelteinrichtungen wie die DUH im Abgasskandal klageberechtigt sind, nimmt der Dieselskandal wieder Fahrt auf. 119 Klagen der DUH gegen Typengenehmigungen sind beim Verwaltungsgericht Schleswig anhängig und sollen im Februar 2023 verhandelt werden. Es geht dabei um die Zulassungen von Millionen Fahrzeugen, die möglicherweise mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs sind. „Auf die betroffenen Fahrzeughalter könnten Rückruf oder sogar Verlust der Zulassung zukommen. Daher sollten sie rechtzeitig handeln und Schadenersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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