Rückrufservice

Abgasskandal - Schadenersatz für Mercedes GLK 200

Das Landgericht Stuttgart hat Mercedes im Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 11 O 220/23). Der Käufer eines Mercedes GLK 200 CDI erhält Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.

Das LG Stuttgart folgte damit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023. Demnach bestehen Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Der geschädigte Käufer hat dann Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Auto muss dann nicht zurückgegeben werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Verfahren am LG Stuttgart hatte im Mai 2015 einen Mercedes GLK 200 CDI BlueEfficiency als Gebrauchtwagen zum Preis von 37.700 Euro gekauft. In dem SUV ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte im August 2019 für das Fahrzeug einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Der Kläger hatte allerdings schon vier Monate zuvor im Rahmen einer freiwilligen Service-Maßnahme von Mercedes ein Software-Update aufspielen lassen.

Er machte aber dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So werde in seinem Mercedes GLK 200 die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) verwendet. Die KSR führe dazu, dass im Prüfmodus der Kühlmittelkreislauf kühler gehalten und die Erwärmung des Motoröls verzögert wird. Das führe zu einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß wieder steigt. Außerdem komme u.a. ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz.

Das LG Stuttgart folgte der Argumentation und entscheid, dass der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, also 3.770 Euro habe.

Eine Abschalteinrichtung sei unzulässig, wenn sie dazu führe, dass sich die Wirkung des Emissionskontrollsystems schon bei normalen Betriebsbedingungen verringert. Dies sei sowohl bei der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als auch beim Thermofenster der Fall. Daher handele es sich bei beiden Funktionen um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das LG Stuttgart. Mercedes habe trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit bestätigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht, obwohl dies nicht der Fall ist. Damit habe Mercedes zumindest fahrlässig gehandelt und sich dabei schadenersatzpflichtig gemacht, führte das Gericht weiter aus.

Denn es liege auf der Hand, dass der Kläger das Auto nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte, wenn er von der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gewusst hätte. Er habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises. Das Fahrzeug kann er behalten und eine Nutzungsentschädigung wird nicht abgezogen.

„Die Rechtsprechung des BGH zeigt Wirkung. Besonders bei Fahrzeugen mit der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung oder einem Thermofenster bei der Abgasreinigung lassen sich Schadenersatzansprüche nun besser durchsetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes Urteile

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.