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Aktuelles
29.08.2024

Die Natur hat Rechte – das zeigte sich jetzt auch in einem Verfahren zum Abgasskandal. Mit Urteil vom 2. August 2024 sprach das Landgericht Erfurt dem Käufer eines BMW 750 d xDrive wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises - 6.670 Euro - zu (Az.: 8 O 1373/21).
23.08.2024

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Modellen des BMW X3 unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt. BMW muss daher einen umfangreichen Rückruf durchführen. Weltweit sind davon etwa 180.000 BMW X3 der Baujahre 2010 bis 2014 betroffen, in Deutschland sind es rund 45.000 Fahrzeuge.
20.08.2024

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Audi Q5 mit 3-Liter-Dieselmotor im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 5. August 2024 entschieden (Az.: 17 U 84/21). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verbaut ist. Audi habe zumindest fahrlässig gehandelt und sich somit schadenersatzpflichtig gemacht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.
19.08.2024

Im Abgasskandal erhält der Käufer eines VW T6 Schadenersatz. Da in dem VW-Bus eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 8. August 2024 (Az.: 6 U 35/21).
07.08.2024

Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das OLG Köln dem Käufer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducati basiert, mit Urteil vom 24. Mai 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 19 U 84/23). Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.
31.07.2024

Der Käufer eines Mercedes GLK 200 CDI hatte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei seinem Mercedes GLK 200 CDI auf Schadenersatz geklagt. Das OLG Oldenburg hat ihm mit Urteil vom 8. Mai 2024 Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zugesprochen und sich an der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 orientiert (Az. 3 U 96/21).
31.07.2024

Der Käufer eines Mercedes GLK 200 CDI hatte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei seinem Mercedes GLK 200 CDI auf Schadenersatz geklagt. Das OLG Oldenburg hat ihm mit Urteil vom 8. Mai 2024 Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zugesprochen und sich an der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 orientiert (Az. 3 U 96/21).
23.07.2024

Im Abgasskandal erhält der Käufer eines gebrauchten Mercedes E 350 Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg mit Urteil vom 30. Mai 2024 entschieden (Az.: 15 U 83/22). Das Gericht folgte damit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autobauers bestehen.
23.07.2024

Im Abgasskandal erhält der Käufer eines gebrauchten Mercedes E 350 Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg mit Urteil vom 30. Mai 2024 entschieden (Az.: 15 U 83/22). Das Gericht folgte damit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autobauers bestehen.
18.07.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Nürnberg-Fürth BMW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 6 O 4212/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem BMW X3 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt und der Kläger deshalb Anspruch auf Schadenersatz hat.
15.07.2024

Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung erhält der Käufer eines Mercedes SLK 250 CDI Schadenersatz im Abgasskandal. Er habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 23. Mai 2024 (Az.: 24 U 1261/22).
15.07.2024

Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung erhält der Käufer eines Mercedes SLK 250 CDI Schadenersatz im Abgasskandal. Er habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 23. Mai 2024 (Az.: 24 U 1261/22).