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LICHT AM ENDE DES TUNNELS FÜR DE BEIRA GOLDFIELDS

ANLEGER: STAATSANWALTSCHAFT STELLT MILLIONENBETRÄGE SICHER

Stuttgart 12.12.2012

Der Fall der De Beira Goldfields Inc. sorgte bundesweit für Schlagzeilen:

Nach spektakulären Kursmanipulationen im Jahr 2006, die den Kurs der De Beira Goldfields Inc. zunächst um über 1000% sprunghaft in die Höhe schießen ließen und dem anschließenden Verkauf ihrer Anteile ergaunerten Pascal G., Aly M. und Sascha Opel so wie der ehemaliger Journalist für ein Finanzmagazin Christian E. ein Vermögen von beinahe 38 Mio. €.

Leidtragende der Kursmanipulation waren die De Beira Goldfields - Anleger, die einen Gesamtschaden von fast 47 Mio. € erlitten. Gegen die Hauptverantwortlichen Aly M., Sascha Opel und. Christian E. wurden unlängst vom Landgericht Stuttgart Bewährungs- und Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und bis zu drei Jahren und zwei Monaten verhängt.

Der Österreicher Pascal G. entzieht sich weiterhin der Justiz.In Österreich ist die Manipulation von Aktienkursen nicht strafbewehrt, eine Auslieferung deshalb nicht möglich.

Die gute Nachricht für geschädigte Anleger: Die ermittelnde Staatsanwaltschaft konnte nun zumindest einen Teil der durch den Betrug verschafften Gelder sicherstellen

Nachdem das Vermögen von Aly M., welches sich immerhin auf rund 21,5 Mio. € beläuft, eingefroren werden konnte, um betroffene Anleger zu entschädigen, dürfen diese nun hoffen, zumindest einen Teil des erlittenen Schadens zu kompensieren.

Es ist jedoch ein schnelles Handeln gefragt. Zwar konnte ein nicht unerheblicher Teil der "Beute" sichergestellt werden, jedoch werden diejenigen zu erst entschädigt, die ihre Rechte als erstes geltend machen. Für „Nachzügler“ könnte es schwierig werden, ihre bestehenden Ansprüche dann auch tatsächlich zu realisieren.  

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die in dem Fall umfassend eingearbeitet ist und bereits eine Vielzahl von Geschädigten vertritt, empfiehlt daher, sich umgehend mit einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei in Verbindung zu setzten, um die Ansprüche von einem erfahrenen Anwalt prüfen und Durchsetzen zu lassen.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelles

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.

Erneut haben Täter Schließfächer in einer Sparkasse aufgebrochen. Rund sieben Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen, war Ende Juli eine Filiale der Sparkasse Mönchengladbach das Ziel der Bankräuber. Dort haben sie in einer halben Stunde 29 Schließfächer aufgebrochen.

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.