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Anleger des Publikumsfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Grund ist, dass die Liquidierung des Immobilienfonds geplant ist.

Sparkassenkunden sind im neuen Jahr ins Visier von Betrügern geraten. Durch Phishing-Mails versuchen diese an die sensiblen Kontodaten ihrer Opfer zu kommen. Unter dem Vorwand einer Änderung des Sicherheitsverfahrens sollen sich die Kontoinhaber über einen Button auf einer betrügerischen Webseite einloggen und dort weitere Zugangsdaten zu ihrem Konto angeben. Dieser Aufforderung sollten die Kontoinhaber auf keinen Fall folgen.

Innerhalb der Familie greift man sich auch gerne mal finanziell unter die Arme. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein gewährtes Darlehen eine reine Gefälligkeit darstellt und nicht zurückgezahlt werden muss. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 28. November 2024 klargestellt (Az.: 2-23 O 701/23).

Betrügern gelingt es auf unterschiedliche Weise immer wieder, an sensible Daten einer Kreditkarte zu kommen und diese Daten für ihre kriminellen Zwecke zu nutzen. Der Schock für die Kreditkarteninhaber ist natürlich groß, wenn sie den Betrug feststellen. Die gute Nachricht ist, dass sie für den Schaden nicht automatisch aufkommen müssen, weil die Bank in der Verantwortung stehen kann.

Bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die entgangenen Zinsen verlangen. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn der Kreditnehmer den Darlehensvertrag wirksam widerrufen hat, stellte der BGH mit Urteil vom 8. Oktober 2024 klar (Az.: XI ZR 19/23).

Anleger der Deutschen Grundbesitz Holding AG – Degag – erhalten kurz vor Weihnachten schlechte Nachrichten. Die Degag stoppt die Zins- und Rückzahlungen. Die Zahlungen sollen nach einem Bericht des Handelsblatts vom 17.12.2024 „bis auf Weiteres“ ausgesetzt werden. Betroffen von dem Zahlungsstopp sind rund 4.700 Anleger. Im Kern geht es um sog. Genussrechte der Degag Kapital GmbH, der Degag Wi8 GmbH und der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH.

Auf der Suche nach einer geeigneten Vermögensanlage kommt es immer wieder vor, dass Anleger auf das falsche Pferd gesetzt und erhebliche finanzielle Verluste erlitten haben. Nicht immer müssen sie auf dem finanziellen Schaden sitzenbleiben. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben. Dabei ist aber die Verjährungsfrist zu beachten.

Anleger der Bonus.Gold GmbH können noch Schadenersatzansprüche geltend machen. Allerdings können die Ansprüche Ende 2024 verjähren.

Das Amtsgericht Leipzig hat das Insolvenzverfahren über die Preos Global Office Real Estate & Technology AG am 2. Dezember 2024 regulär eröffnet (Az.: 405 IN 1216/24). Die Anleger der Anleihe 2019/2024 können ihre Forderungen nun bis zum 17. Januar 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Miller Forest Investment AG mit Sitz in Schlier bietet Anlegern die Möglichkeit, sich an Waldinvestments in Paraguay zu beteiligen. Anleger sollten aufmerksam sein, denn wie die BaFin am 29.11.2024 mitteilte, gibt es Anhaltspunkte, dass die Miller Forest Investment AG für die Angebote Pacht – Nutzholz NP18 und Kauf Nutzholz NK18 nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt hat.

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).