FALK IMMOBILIENFONDS
Die Falk Gruppe mit Sitz in München war eine der größten Anbieter geschlossener Immobilienfonds mit einem Platzierungsvolumen über 3 Milliarden Euro. Vertrieben wurden die Falk Fonds von einer Vielzahl von Vertriebsfirmen, vor allem von dem AWD, Hannover aber auch von der Global Finanz, Bonn.
Die Finanzierung der Fonds erfolgte überwiegend von der BHW Bank, der Allbank (nunmehr GE Money Bank) und die Landesbank Baden-Württemberg - LBBW.
Unternehmenskrise der Falk Gruppe
Wie jetzt aus den Staatsanwaltlichen Ermittlungsakte bekannt wurde, befand sich die Falk Gruppe bereits 1997/1998 in einer finanziellen Krise. Durch die Auflage der Zinsfonds GbR konnte die Falk Gruppe den Zusammenbruch zunächst abwenden. Aber Ende 2004/Anfang 2005 konnte die existentielle Krise des Unternehmens vor der Öffentlichkeit nicht mehr verheimlicht werden.
In vielen Falk Fonds konnten nur noch reduzierte Ausschüttungen geleistet werden oder blieben sogar vollständig aus. Im Jahr 2005 mussten die Unternehmen der Falk Gruppe, die Falk Capital KG, die Falk Financial Marketing KG, die Falk Developement KG und die Falk Asset Management KG, wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden.
Dies führte auch dazu, dass auch einige Falk Fonds selbst Insolvenz anmelden mussten, insbesondere der Falk Fonds 71, Falk Fonds 68 und der Falk Fonds 59. Gegen die Verantwortlichen der Falk Gruppe, insbesondere dem Unternehmensgründer und Namensgeber Herrn Helmut W. Falk, wurde zwischenzeitlich ein Strafverfahren eingeleitet.
Rückabwicklung
Viele Anleger haben sich an den Falk Fonds nur beteiligt, weil sie mit regelmäßigen Ausschüttungen gerechnet haben. Vielfach haben die Anleger auch auf anraten ihres Vermittlers zur Finanzierung Ihrer Einlage einen Kredit aufgenommen uns sich damit verschuldet.
Die Beteiligung am Falk Fonds erweist sich nun als ein belastendes Verlustgeschäft, das der Anleger am liebsten vollständig rückgängig machen möchte. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergeben sich insbesondere folgende Möglichkeiten:
Ansprüche gegenüber der Bank: Sie haben als geschädigter Anleger Anspruch auf vollständige Rückabwicklung des Kredits, wenn ein so genanntes verbundenes Geschäft zwischen dem Kreditvertrag und der Beteiligung am Falk Fonds vorliegt, und eine Widerrufsmöglichkeit aufgrund einer Haustürsituation vorliegt oder sie vom Anlageberater/Vermittler arglistig getäuscht wurden.
In vielen Fällen wurde von der Bank (vor allem Kreditverträge der Allbank (nunmeher GE Money Bank), sind davon betroffen) die Gesamtbetragsangabe des Kredits nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend angegeben, woraus sich ein Anspruch auf Zinsermäßigung ergibt.
Ansprüche gegenüber dem Anlageberater/Vermittler:
Zudem haben Sie als geschädigter Anleger Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Anlageberater/Vermittler, wenn er Sie bei Zeichnung des Fonds nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.
Oftmals wurden Anleger nicht über die erheblichen Risiken der Beteiligung an Falk Fonds aufgeklärt, vielfach wurde vom Berater behauptet, dass die Beteiligung am Falk Fonds aufgrund der Immobilienbeteiligung sehr sicher ist und daher auch für die Altersvorsorge bestens geeignet.
Fazit
Zielsetzung für betroffene Anleger sollte eine Rückabwicklung der Beteiligung sein; gerne prüfen wir für Sie welche Ansprüche in Betracht kommen und setzen diese konsequent für Sie durch.