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FALK IMMOBILIENFONDS

PLATZIERUNGSVOLUMEN ÜBER 3 MILLIARDEN EURO

Die Falk Gruppe mit Sitz in München war eine der größten Anbieter geschlossener Immobilienfonds mit einem Platzierungsvolumen über 3 Milliarden Euro. Vertrieben wurden die Falk Fonds von einer Vielzahl von Vertriebsfirmen, vor allem von dem AWD, Hannover aber auch von der Global Finanz, Bonn.

Die Finanzierung der Fonds erfolgte überwiegend von der BHW Bank, der Allbank (nunmehr GE Money Bank) und die Landesbank Baden-Württemberg - LBBW.

Unternehmenskrise der Falk Gruppe

Wie jetzt aus den Staatsanwaltlichen Ermittlungsakte bekannt wurde, befand sich die Falk Gruppe bereits 1997/1998 in einer finanziellen Krise. Durch die Auflage der Zinsfonds GbR konnte die Falk Gruppe den Zusammenbruch zunächst abwenden. Aber Ende 2004/Anfang 2005 konnte die existentielle Krise des Unternehmens vor der Öffentlichkeit nicht mehr verheimlicht werden.

In vielen Falk Fonds konnten nur noch reduzierte Ausschüttungen geleistet werden oder blieben sogar vollständig aus. Im Jahr 2005 mussten die Unternehmen der Falk Gruppe, die Falk Capital KG, die Falk Financial Marketing KG, die Falk Developement KG und die Falk Asset Management KG, wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden.

Dies führte auch dazu, dass auch einige Falk Fonds selbst Insolvenz anmelden mussten, insbesondere der Falk Fonds 71, Falk Fonds 68 und der Falk Fonds 59. Gegen die Verantwortlichen der Falk Gruppe, insbesondere dem Unternehmensgründer und Namensgeber Herrn Helmut W. Falk, wurde zwischenzeitlich ein Strafverfahren eingeleitet.

Rückabwicklung

Viele Anleger haben sich an den Falk Fonds nur beteiligt, weil sie mit regelmäßigen Ausschüttungen gerechnet haben. Vielfach haben die Anleger auch auf anraten ihres Vermittlers zur Finanzierung Ihrer Einlage einen Kredit aufgenommen uns sich damit verschuldet. 

Die Beteiligung am Falk Fonds erweist sich nun als ein belastendes Verlustgeschäft, das der Anleger am liebsten vollständig rückgängig machen möchte. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergeben sich insbesondere folgende Möglichkeiten:

Ansprüche gegenüber der Bank: Sie haben als geschädigter Anleger Anspruch auf vollständige Rückabwicklung des Kredits, wenn ein so genanntes verbundenes Geschäft zwischen dem Kreditvertrag und der Beteiligung am Falk Fonds vorliegt, und eine Widerrufsmöglichkeit aufgrund einer Haustürsituation vorliegt oder sie vom Anlageberater/Vermittler arglistig getäuscht wurden.

In vielen Fällen wurde von der Bank (vor allem Kreditverträge der Allbank (nunmeher GE Money Bank), sind davon betroffen) die Gesamtbetragsangabe des Kredits nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend angegeben, woraus sich ein Anspruch auf Zinsermäßigung ergibt.

Ansprüche gegenüber dem Anlageberater/Vermittler:

Zudem haben Sie als geschädigter Anleger Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Anlageberater/Vermittler, wenn er Sie bei Zeichnung des Fonds nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.

Oftmals wurden Anleger nicht über die erheblichen Risiken der Beteiligung an Falk Fonds aufgeklärt, vielfach wurde vom Berater behauptet, dass die Beteiligung am Falk Fonds aufgrund der Immobilienbeteiligung sehr sicher ist und daher auch für die Altersvorsorge bestens geeignet.

Fazit

Zielsetzung für betroffene Anleger sollte eine Rückabwicklung der Beteiligung sein; gerne prüfen wir für Sie welche Ansprüche in Betracht kommen und setzen diese konsequent für Sie durch.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.