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IVG EUROSELECT 17 – SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DER ANLEGER

Stuttgart 19.03.2018. Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 17 verlief für die Anleger nicht wie erhofft. Die prognostizierten Renditen konnten nicht erreicht werden. Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, weist darauf hin, dass die Anleger immer noch die Möglichkeit haben, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dabei müssen aber die Verjährungsfristen im Auge behalten werden.

 

Anleger konnten sich seit Mai 2009 an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 17 mit einer Mindestsumme in Höhe von 10.000 Euro beteiligen. Die Fondsgesellschaft investierte das Geld in ein Bürogebäude in Amsteveen in den Niederlanden. Insgesamt sollte die Beteiligung an dem Office-Center mit Anlegergeldern in Höhe von knapp 95 Millionen Euro sowie Fremdkapital in Höhe von rund 80 Millionen Euro realisiert werden.

 

Für die Anleger verlief die Beteiligung nicht erwartungsgemäß. „Leider bewahrheitete sich auch beim IVG Euroselect 17, dass Investitionen in Immobilienfonds eben keine Geldanlagen in das sprichwörtliche Betongold sind. Im Gegenteil: Geschlossene Immobilienfonds sind in der Regel spekulative Kapitalanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt und daher auch für sicherheitsorientierte Anleger ungeeignet sind“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Über die Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden. Die Berater sind zu einer anleger- und anlagegerechten Beratung verpflichtet. Das heißt, dass sie nur Geldanlagen empfehlen dürfen, die auch zu den Anlagezielen des Anlegers passen. So ist eine riskante Kapitalanlage für konservative Anleger, die ihr Geld vor allem sicher investieren möchten, ungeeignet.  Zudem müssen die Anleger auch umfassend und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden.

„Die Erfahrung zeigt, dass die Berater es mit ihren Aufklärungspflichten häufig nicht so genau genommen haben. Risiken wurden häufig völlig verharmlosend dargestellt oder erst gar nicht erwähnt. Das führte dazu, dass auch sicherheitsorientierten Anlegern spekulative Geldanlagen empfohlen wurden“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Darüber hinaus müssen die Banken die Anleger auch über Provisionen, sog. Kick-Backs informieren, die sie für die Vermittlung erhalten. Nur dann können die Anleger erkennen, welche Summe tatsächlich investiert wird und wie hoch der Anteil an den sog. Weichkosten ist, bevor sie ihre Anlageentscheidung treffen. In der Realität wurden auch diese Kick-Backs häufig verschwiegen. Rechtsanwalt Seifert: „Wurden Aufklärungspflichten verletzt, bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.“

Allerdings müssen die Verjährungsfristen im Auge behalten werden. Mögliche Ansprüche verjähren spätestens zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft. Beim IVG EuroSelect 17 droht die Verjährung daher ab Mai 2019.

Aktuelles

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.