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IVG EUROSELECT 17 – SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DER ANLEGER

Stuttgart 19.03.2018. Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 17 verlief für die Anleger nicht wie erhofft. Die prognostizierten Renditen konnten nicht erreicht werden. Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, weist darauf hin, dass die Anleger immer noch die Möglichkeit haben, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dabei müssen aber die Verjährungsfristen im Auge behalten werden.

 

Anleger konnten sich seit Mai 2009 an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 17 mit einer Mindestsumme in Höhe von 10.000 Euro beteiligen. Die Fondsgesellschaft investierte das Geld in ein Bürogebäude in Amsteveen in den Niederlanden. Insgesamt sollte die Beteiligung an dem Office-Center mit Anlegergeldern in Höhe von knapp 95 Millionen Euro sowie Fremdkapital in Höhe von rund 80 Millionen Euro realisiert werden.

 

Für die Anleger verlief die Beteiligung nicht erwartungsgemäß. „Leider bewahrheitete sich auch beim IVG Euroselect 17, dass Investitionen in Immobilienfonds eben keine Geldanlagen in das sprichwörtliche Betongold sind. Im Gegenteil: Geschlossene Immobilienfonds sind in der Regel spekulative Kapitalanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt und daher auch für sicherheitsorientierte Anleger ungeeignet sind“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Über die Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden. Die Berater sind zu einer anleger- und anlagegerechten Beratung verpflichtet. Das heißt, dass sie nur Geldanlagen empfehlen dürfen, die auch zu den Anlagezielen des Anlegers passen. So ist eine riskante Kapitalanlage für konservative Anleger, die ihr Geld vor allem sicher investieren möchten, ungeeignet.  Zudem müssen die Anleger auch umfassend und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden.

„Die Erfahrung zeigt, dass die Berater es mit ihren Aufklärungspflichten häufig nicht so genau genommen haben. Risiken wurden häufig völlig verharmlosend dargestellt oder erst gar nicht erwähnt. Das führte dazu, dass auch sicherheitsorientierten Anlegern spekulative Geldanlagen empfohlen wurden“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Darüber hinaus müssen die Banken die Anleger auch über Provisionen, sog. Kick-Backs informieren, die sie für die Vermittlung erhalten. Nur dann können die Anleger erkennen, welche Summe tatsächlich investiert wird und wie hoch der Anteil an den sog. Weichkosten ist, bevor sie ihre Anlageentscheidung treffen. In der Realität wurden auch diese Kick-Backs häufig verschwiegen. Rechtsanwalt Seifert: „Wurden Aufklärungspflichten verletzt, bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.“

Allerdings müssen die Verjährungsfristen im Auge behalten werden. Mögliche Ansprüche verjähren spätestens zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft. Beim IVG EuroSelect 17 droht die Verjährung daher ab Mai 2019.

Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.