Rückrufservice

LLOYD FONDS SCHIFFSPORTFOLIO III: DEUTSCHE BANK MUSS ANLEGER SCHADENSERSATZ ZAHLEN

29.08.2016

Die Deutsche Bank muss einem von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenem Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio III Schadensersatz in Höhe von rund 25.000 Euro wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zahlen. Das hat das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 5. August 2016 entschieden (Az.: 2/19 O 179/15).

„Wir haben die Auffassung vertreten, dass unser Mandant fehlerhaft beraten und weder über die Provisionen an die Bank noch über die Risiken der Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt wurde. Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt und die Geldanlage wird rückabgewickelt, d.h. unser Mandant erhält seine Einlage zzgl. Zinsen zurück“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Der Fall: Der Kläger hatte in mehreren Gesprächen mit einer Kundenberaterin der Deutschen Bank seinen Wunsch nach einer konservativen, sprich risikoarmen Geldanlage formuliert. Diese hatte ihm dann die Beteiligung an dem Lloyd Fonds Schiffsportfolio III als sichere und zum Vermögensaufbau geeignete Kapitalanlage empfohlen. Risiken wie das Totalverlust-Risiko, hohe Weichkosten, Wechselkursverluste, lange Laufzeiten oder erschwerte Handelbarkeit der Anteile wurden in den Gesprächen nicht erläutert, auch die Vermittlungsprovisionen an die Bank wurden nicht erwähnt. Der Verkaufsprospekt wurde erst am Tag der Unterschrift übersandt. „Bei Kenntnis der Risiken und der Provisionen hätte unser Mandant die Fondsanteile nicht gezeichnet. Zu dieser Überzeugung ist auch das Gericht gelangt“, so Rechtsanwalt Seifert.

Das Gericht stellte fest, dass keine anleger- und objektgerechte Beratung stattgefunden hat und der Kläger nicht über alle für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände aufgeklärt wurde. Dem stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger vor 40 Jahren selbst eine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen hat. Aus diesem Umstand könnten keine näheren Kenntnisse des Klägers zu Agio, Rückvergütungen oder Risiken von Beteiligungen an geschlossenen Fonds unterstellt werden. Denn vor 40 Jahren seien Geldanlagen dieser Art zumindest noch nicht gängig gewesen.

Auch könne dem Kläger, nach Überzeugung des Gerichts nicht vorgeworfen werden, dass er bei Zeichnung der Anteile auch die Übergabe des Verkaufsprospekts bestätigt habe ohne dem eine Bedeutung beizumessen. Die sei bei juristischen Laien nicht ungewöhnlich. „Zudem hat die Verhandlung gezeigt, dass der Emissionsprospekt mit allen wesentlichen Angaben erst nach Zeichnung der Anteile angekommen ist, so dass er sich auch auf diesem Weg nicht über die Risiken informieren konnte“, erläutert Rechtsanwalt Seifert.

Unterm Strich war für das Gericht die fehlende Aufklärung über Risiken und Provisionen für die Anlageentscheidung kausal. Daher sei die Beteiligung rückabzuwickeln.

Rechtsanwalt Seifert: „Der Fall ist ein klassisches Beispiel einer fehlerhaften Anlageberatung, wie sie gerade bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds immer wieder vorgekommen ist. Der Fall zeigt auch, dass die Anleger gute Chancen haben, Schadensersatz geltend zu machen und durchzusetzen. Das Urteil des LG Frankfurt ist zwar noch nicht rechtskräftig. Wir sind aber der Auffassung, dass es im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH steht und daher nicht dran zu rütteln sein dürfte.“

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Aktuelles

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.