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MT CAPE TAFT MBH & CO. KG

SCHADENSERSATZANSPRÜCHE FÜR ANLEGER

Der Fonds  

Der Fonds wurde im Jahre 2008 aufgelegt und hatte den Erwerb und Betrieb des Tankers MT „Cape Taft“ als Gegenstand. Das Fondskonzept sah wie folgt aus:

Zusammen mit zwei baugleichen Schwesternschiffen sollte der Tanker einen Pool bilden. Zwei der drei Schiffe sollten von dem Charterer Schoeller Navigation Ltd. fest für 5 Jahre verchartert werden. Zusätzlich sollte von der Schoeller Holdings Ltd. eine Chartergarantie übernommen werden.

Das dritte, nicht fest vercharterte Schiff, sollte variable Einnahmen aus dem UPT-Panamax-Pool erzielen. Die Kapitalanleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligungssumme in der Höhe von 15.000,00 € zzgl. 3 % Agio entweder als Direktkommanditisten oder als Treugeber über die Westfälische Sachwert und Treuhand GmbH an dem Fonds beteiligen.

Nach Angaben im Prospekt lockten Ausschüttungen in Höhe von 3,5 % für das Jahr 2009; in Höhe von 7,0 % für die Jahre 2010 bis 2016 sowie weiter steigende Ausschüttungen bis zu 15,0 % im Jahre 2028.

Die Entwicklung  

Der Fonds entwickelte sich jedoch nicht wie prognostiziert. Bereits im Startjahr gab es Schwierigkeiten. Zwar wurden die Zahlungen hinsichtlich der beiden fest vercharterten Schiffe wie erwartet erbracht, das dritte Schiff wurde jedoch nur zu schlechteren Konditionen verchartert. Somit konnte der Fonds bereits im Jahre 2010 keine Ausschüttungen an die Anleger auszahlen.

Im Jahre 2011 kam es zu einem Tilgungsrückstand gegenüber dem Prospektwert. So musste Anleger auch im Jahre 2011 auf die prognostizierten Ausschüttungen verzichten. Im Jahre 2012 folgte ein weiterer Schlag. Nach Angaben der Fondsgesellschaft befand sich der Charterer in einer „schweren Schieflage“.

Der Chartervertrag wurde neu verhandelt mit dem Ergebnis, dass der Charterer im März 2012 nur noch 60 % der vereinbarten Charterraten bezahlte. Mit diesem Ratenniveau musste der Fonds jedoch die Tilgung des ausstehenden Darlehens aussetzen. Nach Angaben der Fondsgesellschaft sollten Anleger bis ca. 2016 nicht mit Ausschüttungszahlungen rechnen.

Hilfe für Anleger  

Anlegern, die nicht die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds MT Cape Taft mbH & Co. KG in der Schifffahrtskrise abwarten möchten und kein Risiko eines Totalverlustes eingehen wollen, kann nur geraten werden, einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung eines verlustfreien Ausstiegs und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen.

Die Chancen hierzu stehen gut.   Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Anleger vertritt, prüfte sowohl die einzelnen Beratungssituationen als auch den Emissionsprospekt und gelang zum Ergebnis, dass Schadensersatzansprüche sowohl auf die Falschberatung seitens der Anlagevermittler als auch auf die Prospektfehler gestützt werden können. 

Schadensersatz wegen Falschberatung  

Insbesondere die Nichtaufklärung über vereinnahmte Provisionen stellt einen erfolgversprechenden Ansatzpunkt dar:

Nach der sog. Kick-Back Rechsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006, Az. XI ZR 56/05) muss grundsätzlich jede Bank, die einem Bankkunden etwas empfiehlt, dem Bankkunden mitteilen, ob sie Rückvergütungen oder Provisionen für die Anlageempfehlung erhält.

Auf die Höhe der Provision kommt es nicht an.   Die freien Anlageberater (Anlagevermittler) müssen ihre Kunden über die Höhe ihrer Innenprovisionen dann aufklären, wenn diese Provision 15 % des eingebrachten Kapitals überschreitet (BGH Urteil vom 15. April 2010 - Aktenzeichen III ZR 196/09).

Dem offiziellen Verkaufsprospekt kann lediglich entnommen werden, dass die Salamon Emissionshaus GmbH für die Einwerbung des Kapitals durch Beitritte von Anlegern eine Vergütung in Höhe von T € 2.540 und das 3 % ige Agio in Höhe von T € 583 erhalten sollte.

Die Salamon Emissionshaus GmbH war ihrerseits befugt, Dritte mit dem Vertrieb zu beauftragen. Somit handelt es sich bei den ausgewiesenen Beträgen um Provisionen welche die Vertriebspartner für die Vermittlung der Anteile erhebliche Vergütungen erhalten haben.

Den Anlegern, die die Fondsbeteiligung über einen Bankberater oder Anlagevermittler erworben haben, ohne dass sie über die über das Agio hinausgehende Provisionszahlungen informiert wurden, dürften daher Schadensersatzansprüche gegen das Beratungsinstitut zustehen.

Schadensersatz wegen Prospekthaftung  

Im Rahmen des Vorgehens wegen fehlerhafter Prospektangaben, stellt die nicht angepasste Darstellung des Marktumfeldes nach der Lehman-Pleite im Herbst 2008 einen tragenden Ansatzpunkt dar.

In seiner Entscheidung zu einem vergleichbaren Fonds vom 04.10.2013 hat das Oberlandesgericht Hamburg nach Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellt, dass die Anleger über die veränderte Marktlage hätten informiert werden müssen.

Insoweit war eine Änderung des Emissionsprospekts notwendig, welche jedoch unterblieben ist. Obwohl schon im Jahre 2008 die wirtschaftliche Schieflage absehbar war, wurden im Prospekt weit über das Jahr 2009 hinaus hohe Renditen versprochen. Haben sich die Anleger auf die Angaben im Prospekt verlassen, dürften Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen zustehen.

Fazit  

Wie oben dargestellt, bestehen für die betroffenen Anleger gute Chancen eine Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages zu erreichen; gerne prüfen wir für Sie welche weiteren Ansprüche in Betracht kommen und setzen diese konsequent für Sie durch.

Aktuelles

Ein Inkasso-Unternehmen muss eine Negativmeldung an die Schufa zurückziehen, da es in der Meldung zwischen Hauptforderung und Nebenforderung nicht eindeutig differenziert habe. Solche Meldungen seien unzulässig, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 22. November 2024 (Az.: 17 U 2/24).

Immobilienprojekte werden immer häufiger über Crowdfunding mit Darlehen von Kleinanlegern finanziert. Scheitert das Projekt, muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Das Landgericht Ravensburg stellte mit Urteil vom 7. Februar 2025 fest, dass die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24).

Wer ein Haus kaufen möchte, nimmt dafür in aller Regel einen Kredit bei der Bank auf. Platzt der Hauskauf nach der Kreditaufnahme noch, kann das teure Folgen für den Verbraucher haben, denn die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung für das nicht benötigte Darlehen verlangen. Allerdings kann auch der Darlehensvermittler in der Haftung stehen.

Für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH wird es bitter: Das Amtsgericht Frankfurt hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen bei der DR Deutsche Rücklagen investiert wurden, müssen nun um ihr Geld fürchten.

Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offenbar ohne Wissen der Eigentümer in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Nun fürchten die Wohnungseigentümer um ihr Geld. Denn im Dezember 2024 fällig gewesene Zinszahlungen der DR Deutsche Rücklagen sind scheinbar ausgeblieben. Eine für den 13. Februar 2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Betrügern ist es gelungen, an die sensiblen Bankdaten einer Sparkassen-Kundin zu gelangen und von ihrem Konto knapp 5.000 Euro abzuheben. Nach dem ersten Schock gibt es eine gute Nachricht für die Kundin: Mit Urteil vom 6. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Eberswalde entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss (Az.: 2 C 421/23).