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NAUERZ & NOELL AG – INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET

NAUERZ & NOELL AG – INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET

WAS ANLEGER JETZT WISSEN MÜSSEN

Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – vom 08.06.2010 wurde nunmehr über das Vermögen der Firma Nauerz & Noell AG, Frankfurt am Main, das (endgültige) Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt. Sämtliche Gläubiger sind nunmehr gehalten, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung wurde den Gläubigern eine Frist bis zum 06.09.2010 gesetzt. Mit welcher Insolvenzquote zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Dies wird frühestens nach der ersten Gläubigerversammlung möglich sein, welche am 11.08.2010 in Frankfurt am Main stattfindet. Dort wird der Insolvenzverwalter über die Situation bei Nauerz & Noell AG berichten.  

Die auf das Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Gläubigern betreut, die Genussrechte der Fa. Nauerz & Noell erworben haben, weist darauf hin, dass bei der Forderungsanmeldung darauf zu achten ist, welche Art von Anspruch angemeldet wird. Genussrechteinhaber müssen bedenken, dass ihre Genussrechtsforderung prinzipiell nur nachrangig berücksichtigt wird.

„Demgegenüber“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „gibt es jedoch sehr gute Ansatzpunkte dafür, dass auch ein erstrangiger (Schadensersatz-) Anspruch angemeldet werden kann. „Allerdings müssen für einen erstrangigen Anspruch die Tatsachen genau vorgetragen und begründet werden, aus denen sich dieser ergibt.

Grundsätzlich ist für die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle zwar kein Anwalt notwendig. Da aber durchaus Fehler bei der Anmeldung passieren können, ist es ratsam, die Forderungsanmeldung und die dazugehörige Begründung einem Rechtsanwalt vornehmen zu lassen“, so Rechtsanwalt Seifert weiter.  

Anleger, die bislang noch untätig geblieben sind, sollten sich spätestens jetzt über ihre Möglichkeiten informieren. Neben der Insolvenzforderung sieht die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gute Möglichkeiten, auch Schadensersatzansprüche gegenüber den Beratern und Vermittlern, die die Genussrechte empfohlen haben, geltend zu machen. „In den uns von unseren Mandanten berichteten Fällen haben die Berater meist ungenügende Angaben über die Risiken der Anlage – insbesondere das Totalverlustrisiko und die Nachrangigkeit im Insolvenzverfahren – gemacht.

NAUERZ & NOELL AG

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VORLÄUFIGES INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET

Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – vom 25.03.2010 wurde über das Vermögen der Nauerz & Noell AG (N&N), das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Das Aktenzeichen lautes 810 IN 295/10 N. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Plathner bestellt. Von der Insolvenz sind mehrere Hundert Anleger betroffen.

Die auf das Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Anleger betreut, weist darauf hin, dass bei der Forderungsanmeldung darauf geachtet werden muss, was für ein Anspruch angemeldet wird. Insbesondere die Anleger, die Genussrechte erworben haben, müssen beachten, dass nach den Genussrechtsbedingen diese Forderungen nur nachrangig berücksichtigt werden.

„Demgegenüber“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „gibt es sehr gute Ansatzpunkte dafür, dass auch ein erstrangiger Anspruch angemeldet werden kann, was allerdings besonders begründet werden muss.“

Außerdem wurden viele Anleger offensichtlich beim Erwerb der Genussrechte nicht richtig beraten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung bestehen daher gute Chancen, Schadensersatz geltend zu machen.

Schadensersatzansprüche könnten u.U. auch gegenüber den Unternehmensveranwortlichen gegeben sein, denn Berichten zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits. Rechtsanwalt Marcel Seifert: "Wir haben bereits Akteneinsicht beantragt, um unsere Mandanten aus erster Hand zu informieren".  

Von der Insolvenz betroffene Anleger sollten sich in jedem Fall Rechtsrat von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt einholen. Insbesondere im Insolvenzverfahren sollten sich die Anleger auch bündeln, um so gegenüber anderen Gläubigergruppen nicht Gefahr laufen, benachteiligt zu werden.      

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Über die Degag Bestand und Neubau 1 GmbH hat das Amtsgericht Hameln am 10. Februar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 36 IN 8/25 -4). Ebenso wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Muttergesellschaft Degag Deutsche Grundbesitz Holding AG eröffnet (Az.: 36 IN 7/25 -4).

Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Für Phishing-Angriffe auf ihre Opfer nutzen Betrüger verschiedene technische Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste. Das Ziel ist aber immer dasselbe: Die Betrüger wollen Zugriff auf sensible Bankdaten erhalten, um das Konto zu plündern. Das musste auch ein Kunde der Volksbank erleben. Kriminelle buchten rund 17.000 Euro von seinem Konto ab. Die Volksbank muss ihm den Schaden nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen (Az.: 4 O 62/24).

Banken und Sparkassen hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erheben dürfen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Negativzinsen im Widerspruch zum Vertragszweck ständen.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.