NAUERZ & NOELL AG – INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET
NAUERZ & NOELL AG – INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET
Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – vom 08.06.2010 wurde nunmehr über das Vermögen der Firma Nauerz & Noell AG, Frankfurt am Main, das (endgültige) Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt. Sämtliche Gläubiger sind nunmehr gehalten, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.
Für die ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung wurde den Gläubigern eine Frist bis zum 06.09.2010 gesetzt. Mit welcher Insolvenzquote zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Dies wird frühestens nach der ersten Gläubigerversammlung möglich sein, welche am 11.08.2010 in Frankfurt am Main stattfindet. Dort wird der Insolvenzverwalter über die Situation bei Nauerz & Noell AG berichten.
Die auf das Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Gläubigern betreut, die Genussrechte der Fa. Nauerz & Noell erworben haben, weist darauf hin, dass bei der Forderungsanmeldung darauf zu achten ist, welche Art von Anspruch angemeldet wird. Genussrechteinhaber müssen bedenken, dass ihre Genussrechtsforderung prinzipiell nur nachrangig berücksichtigt wird.
„Demgegenüber“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „gibt es jedoch sehr gute Ansatzpunkte dafür, dass auch ein erstrangiger (Schadensersatz-) Anspruch angemeldet werden kann. „Allerdings müssen für einen erstrangigen Anspruch die Tatsachen genau vorgetragen und begründet werden, aus denen sich dieser ergibt.
Grundsätzlich ist für die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle zwar kein Anwalt notwendig. Da aber durchaus Fehler bei der Anmeldung passieren können, ist es ratsam, die Forderungsanmeldung und die dazugehörige Begründung einem Rechtsanwalt vornehmen zu lassen“, so Rechtsanwalt Seifert weiter.
Anleger, die bislang noch untätig geblieben sind, sollten sich spätestens jetzt über ihre Möglichkeiten informieren. Neben der Insolvenzforderung sieht die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gute Möglichkeiten, auch Schadensersatzansprüche gegenüber den Beratern und Vermittlern, die die Genussrechte empfohlen haben, geltend zu machen. „In den uns von unseren Mandanten berichteten Fällen haben die Berater meist ungenügende Angaben über die Risiken der Anlage – insbesondere das Totalverlustrisiko und die Nachrangigkeit im Insolvenzverfahren – gemacht.
NAUERZ & NOELL AG
NAUERZ & NOELL AG
Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – vom 25.03.2010 wurde über das Vermögen der Nauerz & Noell AG (N&N), das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Das Aktenzeichen lautes 810 IN 295/10 N. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Plathner bestellt. Von der Insolvenz sind mehrere Hundert Anleger betroffen.
Die auf das Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Anleger betreut, weist darauf hin, dass bei der Forderungsanmeldung darauf geachtet werden muss, was für ein Anspruch angemeldet wird. Insbesondere die Anleger, die Genussrechte erworben haben, müssen beachten, dass nach den Genussrechtsbedingen diese Forderungen nur nachrangig berücksichtigt werden.
„Demgegenüber“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „gibt es sehr gute Ansatzpunkte dafür, dass auch ein erstrangiger Anspruch angemeldet werden kann, was allerdings besonders begründet werden muss.“
Außerdem wurden viele Anleger offensichtlich beim Erwerb der Genussrechte nicht richtig beraten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung bestehen daher gute Chancen, Schadensersatz geltend zu machen.
Schadensersatzansprüche könnten u.U. auch gegenüber den Unternehmensveranwortlichen gegeben sein, denn Berichten zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits. Rechtsanwalt Marcel Seifert: "Wir haben bereits Akteneinsicht beantragt, um unsere Mandanten aus erster Hand zu informieren".
Von der Insolvenz betroffene Anleger sollten sich in jedem Fall Rechtsrat von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt einholen. Insbesondere im Insolvenzverfahren sollten sich die Anleger auch bündeln, um so gegenüber anderen Gläubigergruppen nicht Gefahr laufen, benachteiligt zu werden.