Rückrufservice

P&R CONTAINER – INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET – ANLEGER KÖNNEN FORDERUNGEN ANMELDEN

25.07.2018

Die geschädigten Anleger, die ihr Geld in P&R-Container investiert haben, können ihre Forderungen bis zum 14. September 2018 beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren über die deutschen P&R-Gesellschaften am 24. Juli 2018 eröffnet und die ersten Gläubigerversammlungen auf den 17. und 18. Oktober in der Münchener Olympiahalle terminiert.

 

Gleichzeitig wurden die Hoffnungen auf eine hohe Insolvenzquote für die Anleger durch eine Mitteilung der Insolvenzverwalter gedämpft. Demnach hat es sich bestätigt, dass rund eine Million Container nicht vorhanden sind. An die 54.000 Anleger wurden rund 1,6 Millionen Container verkauft, von denen aber nur etwa 618.000 Stück tatsächlich existieren. Die fehlenden Container seien nicht verloren gegangen, sondern nie angeschafft worden. Schon seit 2007 habe sich so der Fehlbestand sukzessive aufgebaut und die neu eingeworbenen Gelder seien dazu verwendet worden, laufende Verbindlichkeiten, z.B. für die Mietzahlungen an die Anleger oder die Rückkäufe der Container, zu bedienen. Finanzielle Mittel, die Containerflotte tatsächlich auszubauen, seien nicht vorhanden gewesen.

 

„Die Insolvenzmasse wird daher nicht ausreichen, um die milliardenschweren Forderungen der geschädigten Anleger zu bedienen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Anleger werden daher ihre erheblichen finanziellen Verluste nicht alleine über das Insolvenzverfahren kompensieren können. Dennoch sollten die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, damit sie überhaupt im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können. Die Insolvenzverwalter werden die Anleger in den nächsten Tagen anschreiben und ihnen Formulare zur Anmeldung der Forderungen zukommen lassen. Dabei sollten die Anleger alle angegebenen Daten kritisch prüfen und ggf. korrigieren, um keine Nachteile zu erleiden.

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte kann die Anleger bei der Forderungsanmeldung unterstützen. Darüber hinaus kann aber auch ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können sich u.a. gegen die Anlageberater und Vermittler richten. Rechtsanwalt Gisevius erklärt: „Die P&R-Containerdirektinvestments waren mit erheblichen Risiken für die Anleger bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes verbunden. Über diese Risiken hätten die Anleger umfassend informiert werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“

 

Um die Interessen der Anleger effektiv durchsetzen zu können, hat die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine unverbindliche und kostenlose Interessengemeinschaft für P&R-Anleger gegründet. Weitere Informationen finden Sie auf unser speziell eingerichteten Homepage www.pundr-hilfe.de .

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Aktuelles
04.10.2024

Kriminelle hatten nach einer Phishing-Attacke das Konto eines Sparkassen-Kunden um rund 42.000 Euro erleichtert. Die gute Nachricht für das Opfer: Die Sparkasse muss ihm den Schaden ersetzen. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 2 O 312/22).
30.09.2024

Für Anleger der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft wird die Situation immer bedrohlicher. Nachdem die deutsche Finanzaufsicht BaFin erst vor wenigen Tagen veröffentlicht hat, dass die Genossenschaft Vermögensanlagen ohne den nötigen Verkaufsprospekt vorgelegt hat, warnt nun auch die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA vor der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft.
26.09.2024

„Wichtige Terminvereinbarung: Bitte wählen Sie einen Termin für Ihr persönliches Gespräch mit der Sparkasse“. Wer eine E-Mail mit dieser Betreffzeile erhält, sollte der Aufforderung auf keinen Fall nachkommen. Dahinter steckt nur ein weiterer Betrugsversuch von Cyber-Kriminellen, vor dem aktuell die Verbraucherzentrale warnt.
18.09.2024

Das OLG Dresden hat einem UDI-Anleger mit Urteil vom 4. April 2024 Schadenersatz in Höhe von knapp 10.000 Euro zugesprochen (Az.: 8 U 1614/23). Zur Begründung führte das Oberlandesgericht aus, dass der Verkaufsprospekt nicht ausreichend über die Risiken eines Nachrangdarlehens aufgeklärt und der Anleger deshalb Anspruch auf Schadenersatz habe.
16.09.2024

Darlehen innerhalb der Familie sind keine Seltenheit. Zum Streit kann es aber kommen, wenn es um die Rückzahlung des Kredits geht. Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 27. März 2024 die Position des Darlehensgebers gestärkt und entschieden, dass ein Enkel ein zinsloses Darlehen an seine Großmutter zurückzahlen muss (Az.: 6 O 239/23).
12.09.2024

Keine E-Mail, keine SMS – stattdessen erhalten die potenziellen Opfer ganz klassisch einen Brief, der vermeintlich von ihrer Bank stammt. Inhalt des Briefes ist die Aufforderung, die Bankdaten zu aktualisieren und dazu den abgebildeten QR-Code zu scannen. Dieser Aufforderung sollten die Empfänger nicht nachkommen. Dahinter steckt eine raffinierte Betrugsmasche.