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P&R CONTAINER – INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET – ANLEGER KÖNNEN FORDERUNGEN ANMELDEN

25.07.2018

Die geschädigten Anleger, die ihr Geld in P&R-Container investiert haben, können ihre Forderungen bis zum 14. September 2018 beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren über die deutschen P&R-Gesellschaften am 24. Juli 2018 eröffnet und die ersten Gläubigerversammlungen auf den 17. und 18. Oktober in der Münchener Olympiahalle terminiert.

 

Gleichzeitig wurden die Hoffnungen auf eine hohe Insolvenzquote für die Anleger durch eine Mitteilung der Insolvenzverwalter gedämpft. Demnach hat es sich bestätigt, dass rund eine Million Container nicht vorhanden sind. An die 54.000 Anleger wurden rund 1,6 Millionen Container verkauft, von denen aber nur etwa 618.000 Stück tatsächlich existieren. Die fehlenden Container seien nicht verloren gegangen, sondern nie angeschafft worden. Schon seit 2007 habe sich so der Fehlbestand sukzessive aufgebaut und die neu eingeworbenen Gelder seien dazu verwendet worden, laufende Verbindlichkeiten, z.B. für die Mietzahlungen an die Anleger oder die Rückkäufe der Container, zu bedienen. Finanzielle Mittel, die Containerflotte tatsächlich auszubauen, seien nicht vorhanden gewesen.

 

„Die Insolvenzmasse wird daher nicht ausreichen, um die milliardenschweren Forderungen der geschädigten Anleger zu bedienen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Anleger werden daher ihre erheblichen finanziellen Verluste nicht alleine über das Insolvenzverfahren kompensieren können. Dennoch sollten die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, damit sie überhaupt im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können. Die Insolvenzverwalter werden die Anleger in den nächsten Tagen anschreiben und ihnen Formulare zur Anmeldung der Forderungen zukommen lassen. Dabei sollten die Anleger alle angegebenen Daten kritisch prüfen und ggf. korrigieren, um keine Nachteile zu erleiden.

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte kann die Anleger bei der Forderungsanmeldung unterstützen. Darüber hinaus kann aber auch ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können sich u.a. gegen die Anlageberater und Vermittler richten. Rechtsanwalt Gisevius erklärt: „Die P&R-Containerdirektinvestments waren mit erheblichen Risiken für die Anleger bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes verbunden. Über diese Risiken hätten die Anleger umfassend informiert werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“

 

Um die Interessen der Anleger effektiv durchsetzen zu können, hat die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine unverbindliche und kostenlose Interessengemeinschaft für P&R-Anleger gegründet. Weitere Informationen finden Sie auf unser speziell eingerichteten Homepage www.pundr-hilfe.de .

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

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23.03.2023

Über die Jenabatteries GmbH hat das Amtsgericht Gera am 10. März 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 66/23). Das Unternehmen hatte den Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Von der Insolvenz sind auch die Anleger der Nachrangdarlehen betroffen, die finanzielle Verluste befürchten müssen.
22.03.2023

Die Primus Concept Gruppe ist Projektentwickler und Bauträger für Wohnimmobilien und Pflegeeinrichtungen. Anleger konnten sich u.a. über Nachrangdarlehen beteiligen. Nun ist die Dachgesellschaft, die Primus Concept Immobilienpartner Holding AG, insolvent. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Holding am 24. Februar 2023 eröffnet (Az. 1542 IN 487/23).
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Anleger der valvero Sachwerte GmbH müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat für einen Mandanten nun Schadenersatzsprüche gegen den Geschäftsführe der valvero Sachwerte GmbH geltend gemacht.
14.03.2023

Im Wirecard-Musterverfahren hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) den Musterkläger am 13. März 2023 bestimmt. Geschädigte Wirecard-Anleger haben nun noch sechs Monate Zeit, sich dem Kapitalanleger-Musterverfahren anzuschließen. Alternativ haben sie natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche mit einer Einzelklage zu verfolgen.
10.03.2023

Auch das gibt es noch – gute Nachrichten für P&R-Anleger: Sie müssen Miet- und Rückzahlungen, die sie in den vier Jahren vor der Insolvenz des Container-Anbieters im Jahr 2018 erhalten haben, nicht zurückzahlen. Mit einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 26. Januar 2023 hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Nichtzulassung der Revision gegen eine Entscheidung des OLG Karlsruhe abgewiesen (Az.: IX ZR 17/22).