P&R CONTAINER – INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET – ANLEGER KÖNNEN FORDERUNGEN ANMELDEN
Die geschädigten Anleger, die ihr Geld in P&R-Container investiert haben, können ihre Forderungen bis zum 14. September 2018 beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren über die deutschen P&R-Gesellschaften am 24. Juli 2018 eröffnet und die ersten Gläubigerversammlungen auf den 17. und 18. Oktober in der Münchener Olympiahalle terminiert.
Gleichzeitig wurden die Hoffnungen auf eine hohe Insolvenzquote für die Anleger durch eine Mitteilung der Insolvenzverwalter gedämpft. Demnach hat es sich bestätigt, dass rund eine Million Container nicht vorhanden sind. An die 54.000 Anleger wurden rund 1,6 Millionen Container verkauft, von denen aber nur etwa 618.000 Stück tatsächlich existieren. Die fehlenden Container seien nicht verloren gegangen, sondern nie angeschafft worden. Schon seit 2007 habe sich so der Fehlbestand sukzessive aufgebaut und die neu eingeworbenen Gelder seien dazu verwendet worden, laufende Verbindlichkeiten, z.B. für die Mietzahlungen an die Anleger oder die Rückkäufe der Container, zu bedienen. Finanzielle Mittel, die Containerflotte tatsächlich auszubauen, seien nicht vorhanden gewesen.
„Die Insolvenzmasse wird daher nicht ausreichen, um die milliardenschweren Forderungen der geschädigten Anleger zu bedienen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Anleger werden daher ihre erheblichen finanziellen Verluste nicht alleine über das Insolvenzverfahren kompensieren können. Dennoch sollten die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, damit sie überhaupt im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können. Die Insolvenzverwalter werden die Anleger in den nächsten Tagen anschreiben und ihnen Formulare zur Anmeldung der Forderungen zukommen lassen. Dabei sollten die Anleger alle angegebenen Daten kritisch prüfen und ggf. korrigieren, um keine Nachteile zu erleiden.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte kann die Anleger bei der Forderungsanmeldung unterstützen. Darüber hinaus kann aber auch ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können sich u.a. gegen die Anlageberater und Vermittler richten. Rechtsanwalt Gisevius erklärt: „Die P&R-Containerdirektinvestments waren mit erheblichen Risiken für die Anleger bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes verbunden. Über diese Risiken hätten die Anleger umfassend informiert werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“
Um die Interessen der Anleger effektiv durchsetzen zu können, hat die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine unverbindliche und kostenlose Interessengemeinschaft für P&R-Anleger gegründet. Weitere Informationen finden Sie auf unser speziell eingerichteten Homepage www.pundr-hilfe.de .