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P&R CONTAINER – INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET – ANLEGER KÖNNEN FORDERUNGEN ANMELDEN

25.07.2018

Die geschädigten Anleger, die ihr Geld in P&R-Container investiert haben, können ihre Forderungen bis zum 14. September 2018 beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren über die deutschen P&R-Gesellschaften am 24. Juli 2018 eröffnet und die ersten Gläubigerversammlungen auf den 17. und 18. Oktober in der Münchener Olympiahalle terminiert.

 

Gleichzeitig wurden die Hoffnungen auf eine hohe Insolvenzquote für die Anleger durch eine Mitteilung der Insolvenzverwalter gedämpft. Demnach hat es sich bestätigt, dass rund eine Million Container nicht vorhanden sind. An die 54.000 Anleger wurden rund 1,6 Millionen Container verkauft, von denen aber nur etwa 618.000 Stück tatsächlich existieren. Die fehlenden Container seien nicht verloren gegangen, sondern nie angeschafft worden. Schon seit 2007 habe sich so der Fehlbestand sukzessive aufgebaut und die neu eingeworbenen Gelder seien dazu verwendet worden, laufende Verbindlichkeiten, z.B. für die Mietzahlungen an die Anleger oder die Rückkäufe der Container, zu bedienen. Finanzielle Mittel, die Containerflotte tatsächlich auszubauen, seien nicht vorhanden gewesen.

 

„Die Insolvenzmasse wird daher nicht ausreichen, um die milliardenschweren Forderungen der geschädigten Anleger zu bedienen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Anleger werden daher ihre erheblichen finanziellen Verluste nicht alleine über das Insolvenzverfahren kompensieren können. Dennoch sollten die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, damit sie überhaupt im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können. Die Insolvenzverwalter werden die Anleger in den nächsten Tagen anschreiben und ihnen Formulare zur Anmeldung der Forderungen zukommen lassen. Dabei sollten die Anleger alle angegebenen Daten kritisch prüfen und ggf. korrigieren, um keine Nachteile zu erleiden.

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte kann die Anleger bei der Forderungsanmeldung unterstützen. Darüber hinaus kann aber auch ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können sich u.a. gegen die Anlageberater und Vermittler richten. Rechtsanwalt Gisevius erklärt: „Die P&R-Containerdirektinvestments waren mit erheblichen Risiken für die Anleger bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes verbunden. Über diese Risiken hätten die Anleger umfassend informiert werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“

 

Um die Interessen der Anleger effektiv durchsetzen zu können, hat die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine unverbindliche und kostenlose Interessengemeinschaft für P&R-Anleger gegründet. Weitere Informationen finden Sie auf unser speziell eingerichteten Homepage www.pundr-hilfe.de .

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.