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SÜDWESTRENTA PLUS

Stuttgart 06.01.2008

Die Südwest-Finanzgruppe mit Sitz in Markdorf gibt über die Firmen Südwest Finanz Vermittlung AG, die Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG und die Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG atypisch stille Beteiligungen für Anleger heraus. Dabei handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen, bei denen der Anleger sowohl am Gewinn als auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt ist.  

Die Beteiligungen wurden nach Ansicht von BRÜLLMANN Rechtsanwälte als so genanntes Steigersystem konzeptioniert. D.h., dass die Anleger, nachdem sie keine Steuervorteile mehr mit ihrer Beteiligung erzielen konnten, in die „nächste Beteiligung unter Stilllegung der alten wechselten“.

Diese Vorgehensweise ist den Anlegern nach deren Angaben schon bei der Beratung „vorgegeben“ worden. Typischerweise sind die ca. 28.000 Anleger daher nach mehreren Jahren an mehreren Südwest Finanz Gesellschaften beteiligt.

Vielen Anlegern wurden die Beteiligungen von ihrem Berater als ideale Altersvorsorge (Südwestrenta) empfohlen, wofür auch die sehr lange Vertragsdauer spricht. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Nach unserer Auffassung und der vieler Verbraucherschützer eignen sich derartige Unternehmensbeteiligungen regelmäßig nicht für die Altersvorsorge. 

Anlagen, die zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen werden, sollten nämlich in jedem Fall eine Voraussetzung mitbringen: das eingesetzte Kapital sollte sicher sein! Dies ist bei einer atypisch stillen Beteiligung hingegen nicht der Fall.

Das Geld ist nicht wie bei Bankanlagen gesichert, weder gehört die Südwest Finanzgruppe dem Einlagensicherungsfonds, noch der Entschädigungseinrichtung der Banken an. Im Insolvenzfall würde der Anleger daher allenfalls einen Anspruch auf die meist geringe Insolvenzquote haben.  

Die Anleger haben jedoch – wenn sie auf dieses Risiko vor Abschluss der Beteiligung von ihrem Berater nicht hingewiesen wurden – gute Chancen, Schadensersatz zu verlangen. Neben dem Berater, der die für den Anleger wichtigen Informationen nicht weitergegeben hat, haftet auch das jeweilige Beteiligungsunternehmen für die Fehlberatung, da diese den Berater mit der Vermittlung beauftragt hat und für ihre so genannten „Erfüllungsgehilfen“ gemäß § 278 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einstehen muss. 

Anleger, die über die tatsächlichen Risiken nicht aufgeklärt wurden, sollten mit einem erfahrenen Anwalt in einer Erstberatung besprechen, ob und gegen welchen Anspruchsgegner ein Vorgehen möglich ist.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.