Rückrufservice

SÜDWESTRENTA PLUS

Stuttgart 06.01.2008

Die Südwest-Finanzgruppe mit Sitz in Markdorf gibt über die Firmen Südwest Finanz Vermittlung AG, die Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG und die Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG atypisch stille Beteiligungen für Anleger heraus. Dabei handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen, bei denen der Anleger sowohl am Gewinn als auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt ist.  

Die Beteiligungen wurden nach Ansicht von BRÜLLMANN Rechtsanwälte als so genanntes Steigersystem konzeptioniert. D.h., dass die Anleger, nachdem sie keine Steuervorteile mehr mit ihrer Beteiligung erzielen konnten, in die „nächste Beteiligung unter Stilllegung der alten wechselten“.

Diese Vorgehensweise ist den Anlegern nach deren Angaben schon bei der Beratung „vorgegeben“ worden. Typischerweise sind die ca. 28.000 Anleger daher nach mehreren Jahren an mehreren Südwest Finanz Gesellschaften beteiligt.

Vielen Anlegern wurden die Beteiligungen von ihrem Berater als ideale Altersvorsorge (Südwestrenta) empfohlen, wofür auch die sehr lange Vertragsdauer spricht. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Nach unserer Auffassung und der vieler Verbraucherschützer eignen sich derartige Unternehmensbeteiligungen regelmäßig nicht für die Altersvorsorge. 

Anlagen, die zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen werden, sollten nämlich in jedem Fall eine Voraussetzung mitbringen: das eingesetzte Kapital sollte sicher sein! Dies ist bei einer atypisch stillen Beteiligung hingegen nicht der Fall.

Das Geld ist nicht wie bei Bankanlagen gesichert, weder gehört die Südwest Finanzgruppe dem Einlagensicherungsfonds, noch der Entschädigungseinrichtung der Banken an. Im Insolvenzfall würde der Anleger daher allenfalls einen Anspruch auf die meist geringe Insolvenzquote haben.  

Die Anleger haben jedoch – wenn sie auf dieses Risiko vor Abschluss der Beteiligung von ihrem Berater nicht hingewiesen wurden – gute Chancen, Schadensersatz zu verlangen. Neben dem Berater, der die für den Anleger wichtigen Informationen nicht weitergegeben hat, haftet auch das jeweilige Beteiligungsunternehmen für die Fehlberatung, da diese den Berater mit der Vermittlung beauftragt hat und für ihre so genannten „Erfüllungsgehilfen“ gemäß § 278 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einstehen muss. 

Anleger, die über die tatsächlichen Risiken nicht aufgeklärt wurden, sollten mit einem erfahrenen Anwalt in einer Erstberatung besprechen, ob und gegen welchen Anspruchsgegner ein Vorgehen möglich ist.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelles

Ein Kreditkarteninhaber wurde Opfer eines Phishing-Angriffs. Nach dem ersten Schreck kann das Opfer aufatmen. Denn das Amtsgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 19. Dezember 2024, dass das Kreditkartenunternehmen für den Schaden aufkommen muss (Az. 1 C 2385/24).

Anleger der Multi Asset Portfolio Fonds (MAP Fonds) müssen vorsichtig sein. Sie erhalten  Angebote von der M. Plus Life Sciences AG zur Übernahme ihrer Fondsanteile im Austausch gegen Namenaktien der M. Plus Life Sciences AG mit Sitz in der Schweiz.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 14. April 2025 das Insolvenzverfahren über die d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 319/24). Der Fonds gehört zu der ebenfalls insolventen Deutschland Invest Immobilien AG.

Anleger der ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen müssen noch länger auf die Rückzahlung ihres investierten Geldes warten. Die Emittentin ist ohnehin schon seit dem 1. Januar 2025 in Zahlungsverzug, nun teilte sie mit, dass es unsicher sei, wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung an die Anleger erfolgen könne.

Das Landgericht Stuttgart hat einer Anlegerin des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 12 O 287/24). Die Anlegerin hat demnach Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Investition.

Wie die BaFin nun mitteilte, hat sie der ASM Projekt AG mit Sitz in Feusisberg in der Schweiz bereits am 5. März 2025 aufgegeben, ihr in Deutschland unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln.