Rückrufservice

WINDREICH GMBH

Stuttgart 09.04.2013

Das in Baden-Württemberg ansässige Unternehmen Windreich GmbH (ursprünglich Windreich AG) investiert in erneuerbare Energien. Konkret ist der Inhalt der Geschäftstätigkeit des Unternehmens die Planung, der Bau, die Finanzierung, das Betreiben sowie das Vertreiben von Windkraftanlagen – sowohl „Onshore“ als auch „Offshore“.

Durch den Kauf von Unternehmensanleihen investerten in dieses Unternehmen eine Vielzahl von betroffenen Anlegern ihr Geld. In letzter Zeit erschien das Unternehmen jedoch ausschließlich durch Negativmeldungen in den Schlagzeilen. Zunächst musste im Jahr 2012 der geplante Börsengang verschoben werden, danach überschlugen sich die Ereignisse.

Nachdem die Windreich AG in die Windreich GmbH umgewandelt wurde, verspäteten sich die, eigentlich für Anfang März 2013 an die Anleihegläubiger versprochenen, Zinszahlungen. Das Ganze gipfelte schließlich in der Durchsuchung der Hauptverwaltung des Unternehmens sowie von vier Privatwohnungen durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart, welche ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation, Kapitalanlage- und Kreditbetrug sowie Marktpreismanipulation eingeleitet hatte.

Dem Geschäftsführer Willi Balz dürfte auch in Zukunft ein rauer Wind entgegenwehen. Doch auch der Sarasin Bank könnte wegen ihres Engagements bei der Windreich GmbH Ungemach drohen. Nach Ansicht der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hätte die Sarasin Bank ihre Kunden auf einen bestehenden Interessenkonflikt hinweisen müssen. 

„Die Bank hatte ein erhebliches Eigeninteresse am Erfolg der Emission der Anleihe; außerdem waren der Bank aufgrund ihres Engagements diejenigen Tatsachen bekannt, welche auf ein erhöhtes Risiko schließen lassen. „Soweit die Bank bei der Beratung darauf nicht hingewiesen hat“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „hat sie gegen die ihr obliegenden Pflichten als beratende und vermittelnde Bank verstoßen und haftet dann auch auf Schadensersatz“.  

Betroffene Anleger sollten daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber dem vermittelnden Unternehmen bzw. der vermittelnden Bank geltend gemacht werden können.

Nach unserer Einschätzung liegt es bei dieser Anleihe häufig so, dass im Rahmen der Beratung ausschließlich auf die Vorteile und die vermeintliche Sicherheit der Anleihe hingewiesen wurde. Im Falle der Windreich-Anleihe gibt es jedoch auch erhebliche Risiken, auf die jeder Anlageberater hätte hinweisen müssen. Ist dies nicht geschehen, stehen dem Anleger gleichfalls Schadensersatzansprüche zu.  

Wir sehen in diesen Fällen gute Aussichten für betroffene Anleger, bereits verloren geglaubtes Geld im Wege der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber den verantwortlichen Emittenten oder aber auch gegenüber den beratenden Instituten (Banken und sonstige Finanzdienstleister) zurück zu holen. 

Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.