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FAHRVERBOT IN STUTTGART AUCH FÜR DIESEL MIT DER ABGASNORM EURO 5

30.04.2019

In Stuttgart herrscht weiter dicke Luft: Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2019 muss die Landesregierung Baden-Württemberg ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt aufnehmen (Az.: 17 K 1582/19.)

Ein Fahrverbot in der Stuttgarter Umweltzone für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter ist schon sein Jahresbeginn in Kraft. Ein flächendeckendes Fahrverbot für Euro 5-Diesel wollte die Landesregierung unbedingt vermeiden. Daraus wird wohl nichts. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart sei nicht zu erkennen, wie die Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide durch die alternativen Maßnahmen wie eine Busspur am Neckartor, Filtersäulen, etc. erreicht werden soll. Zumal die vom Land vorgelegten Prognosen für die Jahre 2019 und 2020 für den Stickoxidausstoß deutliche Überschreitungen an mehreren Strecken im Stadtgebiet Stuttgart aufweisen. Ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 müsse daher bis zum 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen werden. Für den Fall, dass sich die Landesregierung weiterhin weigert, hat das Verwaltungsgericht ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angeordnet.

Durch Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Juli 2017 und des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2018 sei Baden-Württemberg verpflichtet, Verkehrsverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 aufzunehmen. Die Landesregierung weigere sich jedoch immer noch ohne ersichtlichen Grund, Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Gegen den erneuten Beschluss des VG Stuttgart kann die Landesregierung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Einer solchen Beschwerde räumt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart nur wenig Erfolgsaussichten ein: „Solange die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß weiterhin deutlich überschritten werden, muss mit einer Ausdehnung des Fahrverbots auch auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 gerechnet werden.“ Dieses Fahrverbot würde neben den Einwohnern Stuttgarts natürlich auch zahlreiche Pendler treffen. Dabei ist Stuttgart kein Einzelfall. Auch in zahlreichen anderen deutschen Städten drohen Diesel-Fahrverbote oder sind bereits umgesetzt.

Verbunden mit den Fahrverboten ist auch ein weiterer Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge. „Betroffene Dieselfahrer haben die Möglichkeit, sich rechtlich gegen diese Entwicklung zu wehren“, so Rechtsanwalt Seifert. Bei Fahrzeugen, die direkt von Abgasmanipulationen betroffen sind, können Schadensersatzansprüche geprüft werden.

Eine andere Möglichkeit ist der Widerruf der Autofinanzierung. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Dann kann der Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags erklärt werden. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück.

Die Kanzlei BRÜLLMANN ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und  bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die Luft in Stuttgart ist nach wie vor schlecht. Darum werden Fahrverbote auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in Stuttgart wahrscheinlicher. Im Streit um Fahrverbote kassierte die Landesregierung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine weitere Niederlage. Die Richter in Mannheim bestätigten am 28. Juni 2019 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, dass Fahrverbote für Euro 5-Diesel in den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt aufgenommen werden müssen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro (Az.: 10 S 1429/19).

In Stuttgart herrscht weiter dicke Luft: Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2019 muss die Landesregierung Baden-Württemberg ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt aufnehmen (Az.: 17 K 1582/19.)
Aktuelles

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.

Der Abgasskandal lässt die Motorenhersteller nicht aus dem Klammergriff: Nun hat das KBA Ford im Visier und lässt im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes (Code 24E06) weltweit insgesamt 770.000 Ford Diesel wegen möglicher Probleme im Bereich des Abgassystems, speziell mit dem Dieselpartikelfilter zurückrufen.