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Fahrverbot Stuttgart für Diesel der Abgasnorm, Euro 5 – Auch VW Bulli T5 betroffen

Das seit dem 1. Januar 2019 für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 4 und älter verbindliche Fahrverbot gilt in Stuttgart seit dem 1. Juli 2020 auch für die Schadstoffklasse 5.

Das Fahrverbot betrifft in Stuttgart die sogenannte "kleine Umweltzone" - also den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen -  Für Anwohner gibt es keine Übergangsfrist.  Das Verkehrsverbot wurde vom Land Baden-Württemberg angeordnet und ist eine Maßnahme der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans.

Von der Erweiterung des Fahrverbotes sind in Stuttgart nun auch Dieselfahrzeuge betroffen, die etwa im Zeitraum von 2008 bis 2015 gebaut wurden – also z.B. alle „TDI“ der Volkswagenfamilie vom VW Polo übern den Audi A6 bis zum Porsche Cayenne, aber auch alle gängigen Mercedes-Typen, die vor 2015 zugelassen wurden.

Ausgenommen sind nach derzeitigem Stand Fahrzeuge der Schadstoffklasse 6. Sollte ein Fahrzeug früher zugelassen sein, kann es unter Umständen schon die höhere Schadstoffklasse haben – das gilt z.B. für den Golf 7, den Seat Leon oder den Skoda Superb mit EA288-Motor – Klarheit bringt hier aber nur ein Blick in die Fahrzeugpapiere. Rechtsanwalt Gisevius von Brüllmann Rechtsanwälte aus Stuttgart: „Wer heute mit einem EA189-Motor in Stuttgart unterwegs ist verstößt gegen das Diesel-Fahrverbot. Das gilt übrigens auch für Anlieger, die nicht über eine Sondergenehmigung verfügen!“

Den Herausgeber von www.oeltod-anwalt.de erreichen derzeit auch viele Anfragen von Bullifahrern. Hier die wichtigsten Fragen:

Welche Bullis sind vom Diesel-Fahrverbot in Stuttgart betroffen?

Gisevius: „Sämtliche VW Bullis mit Ausnahme des T6 sind vom Fahrverbot betroffen, natürlich neben den Multivans auch Wohnmobilie wie der California oder gewerblich genutzte Transporter.“

Kann ich mit einem H-Kennzeichen in Stuttgart fahren?

Gisevius: „Nein, die Oldtimer-Sonderregelungen gelten nicht für behördliche angeordnete Fahrverbote!“

Ist der T6 grundsätzlich zulässig?

Gisevius: „Der T6 wird 2015 in einer geringen Auflage noch mit dem EA189-Motor ausgeliefert. Dieser Motor entspricht grundsätzlich nicht der SSK 6.“

Bußgeld Diesel-Fahrverbot Stuttgart

Seit 1. August können Verstöße gegen das Fahrverbot in Stuttgart geahndet werden.

Der Verstoß gegen das zonale Verkehrsverbot wird nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 80 Euro belegt auf Basis der Rechtsgrundlagen des Bundesimmissionsschutzgesetz. Inklusive Gebühren addiert sich das Bußgeld auf 108 Euro. Es gibt keinen Punkt in Flensburg.

Für den T5 ergeben sich aktuell gute Möglichkeiten, das Auto auf dem Klage-Weg zurückzugeben. Rechtsanwalt Gisevius bietet eine kostenlose Erstberatung an.

 

 

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Aktuelles

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Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.