Das seit dem 1. Januar 2019 für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 4 und älter verbindliche Fahrverbot gilt in Stuttgart seit dem 1. Juli 2020 auch für die Schadstoffklasse 5.
Das Fahrverbot betrifft in Stuttgart die sogenannte "kleine Umweltzone" - also den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen - Für Anwohner gibt es keine Übergangsfrist. Das Verkehrsverbot wurde vom Land Baden-Württemberg angeordnet und ist eine Maßnahme der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans.
Von der Erweiterung des Fahrverbotes sind in Stuttgart nun auch Dieselfahrzeuge betroffen, die etwa im Zeitraum von 2008 bis 2015 gebaut wurden – also z.B. alle „TDI“ der Volkswagenfamilie vom VW Polo übern den Audi A6 bis zum Porsche Cayenne, aber auch alle gängigen Mercedes-Typen, die vor 2015 zugelassen wurden.
Ausgenommen sind nach derzeitigem Stand Fahrzeuge der Schadstoffklasse 6. Sollte ein Fahrzeug früher zugelassen sein, kann es unter Umständen schon die höhere Schadstoffklasse haben – das gilt z.B. für den Golf 7, den Seat Leon oder den Skoda Superb mit EA288-Motor – Klarheit bringt hier aber nur ein Blick in die Fahrzeugpapiere. Rechtsanwalt Gisevius von Brüllmann Rechtsanwälte aus Stuttgart: „Wer heute mit einem EA189-Motor in Stuttgart unterwegs ist verstößt gegen das Diesel-Fahrverbot. Das gilt übrigens auch für Anlieger, die nicht über eine Sondergenehmigung verfügen!“
Den Herausgeber von www.oeltod-anwalt.de erreichen derzeit auch viele Anfragen von Bullifahrern. Hier die wichtigsten Fragen:
Welche Bullis sind vom Diesel-Fahrverbot in Stuttgart betroffen?
Gisevius: „Sämtliche VW Bullis mit Ausnahme des T6 sind vom Fahrverbot betroffen, natürlich neben den Multivans auch Wohnmobilie wie der California oder gewerblich genutzte Transporter.“
Kann ich mit einem H-Kennzeichen in Stuttgart fahren?
Gisevius: „Nein, die Oldtimer-Sonderregelungen gelten nicht für behördliche angeordnete Fahrverbote!“
Ist der T6 grundsätzlich zulässig?
Gisevius: „Der T6 wird 2015 in einer geringen Auflage noch mit dem EA189-Motor ausgeliefert. Dieser Motor entspricht grundsätzlich nicht der SSK 6.“
Bußgeld Diesel-Fahrverbot Stuttgart
Seit 1. August können Verstöße gegen das Fahrverbot in Stuttgart geahndet werden.
Der Verstoß gegen das zonale Verkehrsverbot wird nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 80 Euro belegt auf Basis der Rechtsgrundlagen des Bundesimmissionsschutzgesetz. Inklusive Gebühren addiert sich das Bußgeld auf 108 Euro. Es gibt keinen Punkt in Flensburg.
Für den T5 ergeben sich aktuell gute Möglichkeiten, das Auto auf dem Klage-Weg zurückzugeben. Rechtsanwalt Gisevius bietet eine kostenlose Erstberatung an.