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Fahrverbote in Essen, Gelsenkirchen und auf der Autobahn A40

Für Diesel-Fahrer im Ruhrgebiet dürfte es eine Art Super-GAU sein. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 15. November nicht nur entschieden, dass es ab 2019 Fahrverbote in Essen und Gelsenkirchen geben muss, sondern dass das Fahrverbot auch für Teile der Autobahn A40 gelten muss.

 

Fahrverbote kennt man inzwischen aus verschieden Städten wie beispielsweise Stuttgart, Frankfurt oder Berlin. Ein Fahrverbot für einen Abschnitt einer Autobahn ist allerdings ein Novum und trifft etliche Diesel-Fahrer aus Essen und dem gesamten Ruhrgebiet. Denn mit der A40 wird einer der wichtigsten Verkehrswege für ältere Diesel und Benziner ab 2019 teilweise gesperrt. Anders lasse sich die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdenden Stickstoffdioxiden in diesem Bereich wohl nicht reduzieren, argumentierte das Verwaltungsgericht. An der Messstelle Essen Frohnhausen, direkt an der A40, wurde 2017 im Jahresmittel ein Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft festgestellt – der zulässige Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm. Dieser Wert wurde noch an vier weiteren Messstationen nicht eingehalten.

 

Deshalb muss in den Luftreinhalteplan für Essen ein großflächiges Fahrverbot in einer sog. „Blauen Umweltzone“ aufgenommen werden, für die flächendeckend Fahrverbote gelten sollen. Diese Zone betrifft gleich 18 der 50 Stadtteile in Essen und eben auch einen Abschnitt der A40. Die Fahrverbote gelten ab dem 1. Juli 2019 für alle Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter sowie für Benziner mit der Schadstoffklasse Euro 1 und 2. Ab September soll das Fahrverbot auch auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 ausgedehnt werden.

 

In Gelsenkirchen wird es ab dem 1. Juli 2019 ein Fahrverbot für die Kurt-Schumacher-Straße geben. Das Fahrverbot trifft alle Diesel, die nicht die Schadstoffklasse Euro 6 erfüllen.

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Wie schon in anderen deutschen Städten hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wegen der zu hohen Belastung der Luft in Essen und Gelsenkirchen geklagt und Fahrverbote durchgesetzt. In Hamburg sind die ersten Fahrverbote schon umgesetzt, in anderen Städten werden sie 2019 kommen. Da noch zahlreiche Klagen der DUH anhängig sind, müssen Diesel-Fahrer mit immer weiteren Fahrverboten und dem damit verbundenen Wertverlust ihrer Fahrzeuge rechnen.

 

„Für betroffene Diesel-Fahrer gibt es jetzt zwei Möglichleiten zu reagieren. Wurden an ihrem Fahrzeug Abgaswerte manipuliert, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Hier haben im VW-Abgasskandal schon zahlreiche Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Alternativ und unabhängig vom Abgasskandal kann der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzt hat. „Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.