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Fahrverbote in Essen, Gelsenkirchen und auf der Autobahn A40

Für Diesel-Fahrer im Ruhrgebiet dürfte es eine Art Super-GAU sein. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 15. November nicht nur entschieden, dass es ab 2019 Fahrverbote in Essen und Gelsenkirchen geben muss, sondern dass das Fahrverbot auch für Teile der Autobahn A40 gelten muss.

 

Fahrverbote kennt man inzwischen aus verschieden Städten wie beispielsweise Stuttgart, Frankfurt oder Berlin. Ein Fahrverbot für einen Abschnitt einer Autobahn ist allerdings ein Novum und trifft etliche Diesel-Fahrer aus Essen und dem gesamten Ruhrgebiet. Denn mit der A40 wird einer der wichtigsten Verkehrswege für ältere Diesel und Benziner ab 2019 teilweise gesperrt. Anders lasse sich die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdenden Stickstoffdioxiden in diesem Bereich wohl nicht reduzieren, argumentierte das Verwaltungsgericht. An der Messstelle Essen Frohnhausen, direkt an der A40, wurde 2017 im Jahresmittel ein Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft festgestellt – der zulässige Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm. Dieser Wert wurde noch an vier weiteren Messstationen nicht eingehalten.

 

Deshalb muss in den Luftreinhalteplan für Essen ein großflächiges Fahrverbot in einer sog. „Blauen Umweltzone“ aufgenommen werden, für die flächendeckend Fahrverbote gelten sollen. Diese Zone betrifft gleich 18 der 50 Stadtteile in Essen und eben auch einen Abschnitt der A40. Die Fahrverbote gelten ab dem 1. Juli 2019 für alle Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter sowie für Benziner mit der Schadstoffklasse Euro 1 und 2. Ab September soll das Fahrverbot auch auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 ausgedehnt werden.

 

In Gelsenkirchen wird es ab dem 1. Juli 2019 ein Fahrverbot für die Kurt-Schumacher-Straße geben. Das Fahrverbot trifft alle Diesel, die nicht die Schadstoffklasse Euro 6 erfüllen.

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Wie schon in anderen deutschen Städten hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wegen der zu hohen Belastung der Luft in Essen und Gelsenkirchen geklagt und Fahrverbote durchgesetzt. In Hamburg sind die ersten Fahrverbote schon umgesetzt, in anderen Städten werden sie 2019 kommen. Da noch zahlreiche Klagen der DUH anhängig sind, müssen Diesel-Fahrer mit immer weiteren Fahrverboten und dem damit verbundenen Wertverlust ihrer Fahrzeuge rechnen.

 

„Für betroffene Diesel-Fahrer gibt es jetzt zwei Möglichleiten zu reagieren. Wurden an ihrem Fahrzeug Abgaswerte manipuliert, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Hier haben im VW-Abgasskandal schon zahlreiche Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Alternativ und unabhängig vom Abgasskandal kann der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzt hat. „Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

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Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.