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KBA: Thermofenster beim VW T5 unzulässig

Besitzer eines VW T5 haben ggf. schon ein Software-Update mit der Bezeichnung 23DV erhalten oder wurden aufgefordert, es aufspielen zu lassen. Aus der bislang freiwilligen Maßnahme kann schon bald ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) werden. „Das KBA hat mit Bescheid vom 8. Januar 2024 festgestellt, dass das ursprüngliche Thermofenster in betroffenen Fahrzeugen des VW T5 unzulässig ist. Damit könnte aus dem freiwilligen Software-Update 23DV schon bald ein verpflichtender Rückruf werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Damit wird beim VW T5 nicht nur ein neues Kapitel im Abgasskandal aufgeschlagen, auch das Thema plötzlicher Öltod könnte neue Brisanz erhalten. Denn mit dem Software-Update soll die Bedatung des Thermofensters neu gestaltet werden, d.h. der Temperaturbereich, in dem die Abgasrückführung vollständig arbeitet, soll ausgeweitet werden. „Der Öltod sollte durch den neuen AGR-Kühler der Version D eigentlich zu den Akten gelegt werden. Nun ist allerdings fraglich, ob der AGR-Kühler für die Ausweitung des Thermofensters überhaupt ausgelegt ist oder ob dadurch die Öltod-Problematik wieder verschärft wird. Den Schaden dürften dann möglicherweise abermals die T5-Fahrer haben“, so Rechtsanwalt Gisevius, der schon zahleiche VW-Kunden in Sachen Öltod vertreten hat. Mehr Informationen dazu unter www.oeltod-anwalt.de.

Sind Motorschäden durch Software-Update zu befürchten?

Brisant wird diese Problematik besonders dadurch, dass VW bislang stets betont hat, dass die ursprüngliche Ausgestaltung des Thermofensters notwendig war, um den Motor vor Schäden zu schützen. „Heißt das im Umkehrschluss, dass durch die Ausweitung des Thermofensters Motorschäden zu befürchten sind?“, fragt Rechtsanwalt Gisevius. Oder war das Thermofenster nicht aus Motorschutzgründen notwendig? „Dann kann sich VW auch nicht darauf berufen, dass das Thermofenster aus Gründen des Motorschutzes erforderlich und deshalb zulässig ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Denn der EuGH hat klargestellt, dass Funktionen wie ein Thermofenster bei der Abgasreinigung nur dann ausnahmsweise zulässig sein können, wenn sie den Motor unmittelbar vor Beschädigung schützen. Das ist beim Thermofenster aber offenbar nicht der Fall. „Insofern ist es nicht überraschend, dass das KBA das Thermofenster beim VW T5 nun als unzulässig bewertet“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Software Update 23DV beim VW T5

Diese Einschätzung des KBA kommt wohl auch für VW nicht überraschend. Schließlich stellt der Autobauer schon seit rund einem Jahr ein freiwilliges Software-Update unter der Bezeichnung 23DV für den VW T5 zur Verfügung. Das Update wurde häufig bei turnusmäßigen Service-Terminen in der VW-Werkstatt aufgespielt – zum Teil sogar ohne Wissen des Kunden. Inzwischen werden die betroffenen Fahrzeughalter auch per Einschreiben von den Vertragspartner-Autohäusern von VW zur Aufspielung des Software-Updates aufgefordert. Durch dieses Software-Update soll eine Änderung der Konfiguration der temperaturgesteuerten Abgasrückführung erfolgen, indem der Temperaturbereich, binnen dessen sich die Abgasrückführungsrate auf 100 % beläuft, erweitert wird.

Aus freiwilligen Update könnte verpflichtender Rückruf werden

Mit der Freiwilligkeit dürfte es aber schon bald vorbei sein. Rechtsanwalt Gisevius: „Es dürfte wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis der Feststellungsbescheid des KBA vom 8. Januar 2024 bestandskräftig wird und aus dem freiwilligen Update 23DV ein verpflichtender Rückruf des KBA wegen des unzulässigen Thermofensters wird.“

Betroffene Halter eines T5 haben dann gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Denn der BGH hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Das erleichtert insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Zudem hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2023 deutlich gemacht, dass ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte Schadenersatzansprüche wegen eines Thermofensters bei einem VW T6 haben könnte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rückruf wegen Brandgefahr für rund 7.000 Mercedes EQA bzw. EQB in Deutschland: Weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann, ruft Mercedes die betroffenen Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 4794004 in die Werkstatt zurück. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf veröffentlicht und überwacht die Maßnahme. Das KBA führt den Rückruf für die betroffenen Mercedes EQA bzw. EQB unter der Referenznummer 16136R.

Der Rückruf für den Ford Kuga unter dem Code 25SC4 wegen Brandgefahr wird nun auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 15919R geführt und durch die Behörde überwacht. Wie Ford bereits mitgeteilt hatte, erfolgt der Rückruf, weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Antriebsverlust und zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Die Allianz-Rechtsschutzversicherung muss die Kosten für einen Rechtsstreit mit VW nach einem Motorschaden bei einen VW T6 übernehmen. Das gilt auch die Kosten für die Deckungsklage, nachdem der Versicherer die Deckungszusage zunächst verweigert hatte. Das hat das OLG München in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Beschluss vom 13. Februar 2026 entschieden (Az. 25 W 1686/25 e).

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.