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KBA: Thermofenster beim VW T5 unzulässig

Besitzer eines VW T5 haben ggf. schon ein Software-Update mit der Bezeichnung 23DV erhalten oder wurden aufgefordert, es aufspielen zu lassen. Aus der bislang freiwilligen Maßnahme kann schon bald ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) werden. „Das KBA hat mit Bescheid vom 8. Januar 2024 festgestellt, dass das ursprüngliche Thermofenster in betroffenen Fahrzeugen des VW T5 unzulässig ist. Damit könnte aus dem freiwilligen Software-Update 23DV schon bald ein verpflichtender Rückruf werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Damit wird beim VW T5 nicht nur ein neues Kapitel im Abgasskandal aufgeschlagen, auch das Thema plötzlicher Öltod könnte neue Brisanz erhalten. Denn mit dem Software-Update soll die Bedatung des Thermofensters neu gestaltet werden, d.h. der Temperaturbereich, in dem die Abgasrückführung vollständig arbeitet, soll ausgeweitet werden. „Der Öltod sollte durch den neuen AGR-Kühler der Version D eigentlich zu den Akten gelegt werden. Nun ist allerdings fraglich, ob der AGR-Kühler für die Ausweitung des Thermofensters überhaupt ausgelegt ist oder ob dadurch die Öltod-Problematik wieder verschärft wird. Den Schaden dürften dann möglicherweise abermals die T5-Fahrer haben“, so Rechtsanwalt Gisevius, der schon zahleiche VW-Kunden in Sachen Öltod vertreten hat. Mehr Informationen dazu unter www.oeltod-anwalt.de.

Sind Motorschäden durch Software-Update zu befürchten?

Brisant wird diese Problematik besonders dadurch, dass VW bislang stets betont hat, dass die ursprüngliche Ausgestaltung des Thermofensters notwendig war, um den Motor vor Schäden zu schützen. „Heißt das im Umkehrschluss, dass durch die Ausweitung des Thermofensters Motorschäden zu befürchten sind?“, fragt Rechtsanwalt Gisevius. Oder war das Thermofenster nicht aus Motorschutzgründen notwendig? „Dann kann sich VW auch nicht darauf berufen, dass das Thermofenster aus Gründen des Motorschutzes erforderlich und deshalb zulässig ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Denn der EuGH hat klargestellt, dass Funktionen wie ein Thermofenster bei der Abgasreinigung nur dann ausnahmsweise zulässig sein können, wenn sie den Motor unmittelbar vor Beschädigung schützen. Das ist beim Thermofenster aber offenbar nicht der Fall. „Insofern ist es nicht überraschend, dass das KBA das Thermofenster beim VW T5 nun als unzulässig bewertet“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Software Update 23DV beim VW T5

Diese Einschätzung des KBA kommt wohl auch für VW nicht überraschend. Schließlich stellt der Autobauer schon seit rund einem Jahr ein freiwilliges Software-Update unter der Bezeichnung 23DV für den VW T5 zur Verfügung. Das Update wurde häufig bei turnusmäßigen Service-Terminen in der VW-Werkstatt aufgespielt – zum Teil sogar ohne Wissen des Kunden. Inzwischen werden die betroffenen Fahrzeughalter auch per Einschreiben von den Vertragspartner-Autohäusern von VW zur Aufspielung des Software-Updates aufgefordert. Durch dieses Software-Update soll eine Änderung der Konfiguration der temperaturgesteuerten Abgasrückführung erfolgen, indem der Temperaturbereich, binnen dessen sich die Abgasrückführungsrate auf 100 % beläuft, erweitert wird.

Aus freiwilligen Update könnte verpflichtender Rückruf werden

Mit der Freiwilligkeit dürfte es aber schon bald vorbei sein. Rechtsanwalt Gisevius: „Es dürfte wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis der Feststellungsbescheid des KBA vom 8. Januar 2024 bestandskräftig wird und aus dem freiwilligen Update 23DV ein verpflichtender Rückruf des KBA wegen des unzulässigen Thermofensters wird.“

Betroffene Halter eines T5 haben dann gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Denn der BGH hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Das erleichtert insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Zudem hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2023 deutlich gemacht, dass ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte Schadenersatzansprüche wegen eines Thermofensters bei einem VW T6 haben könnte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Aktuelles

Wegen Brandgefahr durch einen möglichen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie muss Ford über 250.000 Ford Kuga Plug-in-Hybride zurückrufen, davon rund 69.000 in Deutschland. Im August hat Ford mit dem Rückruf unter dem Code 25SC4 begonnen.Das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Rückruf unter der Referenznummer 15919R und überwacht die Aktion. Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf Ford Kuga PHEV der Baujahre August 2019 bis März 2026 betroffen. 

Mit steigendem Ölverbrauch fing es an und am Ende hatte der VW 6 einen kapitalen Motorschaden. Reparaturkosten ca. 21.000 Euro. „Ursache für den Motorschaden ist unserer Meinung nach ein Konstruktionsfehler. Wir wollen daher für unseren Mandanten auf Schadenersatz klagen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung des T6-Halters verweigerte zwar zunächst die Deckungszusage, doch damit kam sie beim Landgericht Traunstein nicht durch. Mit Urteil vom 29. September 2026 (Az.

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Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen.  Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.