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KBA: Thermofenster beim VW T5 unzulässig

Besitzer eines VW T5 haben ggf. schon ein Software-Update mit der Bezeichnung 23DV erhalten oder wurden aufgefordert, es aufspielen zu lassen. Aus der bislang freiwilligen Maßnahme kann schon bald ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) werden. „Das KBA hat mit Bescheid vom 8. Januar 2024 festgestellt, dass das ursprüngliche Thermofenster in betroffenen Fahrzeugen des VW T5 unzulässig ist. Damit könnte aus dem freiwilligen Software-Update 23DV schon bald ein verpflichtender Rückruf werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Damit wird beim VW T5 nicht nur ein neues Kapitel im Abgasskandal aufgeschlagen, auch das Thema plötzlicher Öltod könnte neue Brisanz erhalten. Denn mit dem Software-Update soll die Bedatung des Thermofensters neu gestaltet werden, d.h. der Temperaturbereich, in dem die Abgasrückführung vollständig arbeitet, soll ausgeweitet werden. „Der Öltod sollte durch den neuen AGR-Kühler der Version D eigentlich zu den Akten gelegt werden. Nun ist allerdings fraglich, ob der AGR-Kühler für die Ausweitung des Thermofensters überhaupt ausgelegt ist oder ob dadurch die Öltod-Problematik wieder verschärft wird. Den Schaden dürften dann möglicherweise abermals die T5-Fahrer haben“, so Rechtsanwalt Gisevius, der schon zahleiche VW-Kunden in Sachen Öltod vertreten hat. Mehr Informationen dazu unter www.oeltod-anwalt.de.

Sind Motorschäden durch Software-Update zu befürchten?

Brisant wird diese Problematik besonders dadurch, dass VW bislang stets betont hat, dass die ursprüngliche Ausgestaltung des Thermofensters notwendig war, um den Motor vor Schäden zu schützen. „Heißt das im Umkehrschluss, dass durch die Ausweitung des Thermofensters Motorschäden zu befürchten sind?“, fragt Rechtsanwalt Gisevius. Oder war das Thermofenster nicht aus Motorschutzgründen notwendig? „Dann kann sich VW auch nicht darauf berufen, dass das Thermofenster aus Gründen des Motorschutzes erforderlich und deshalb zulässig ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Denn der EuGH hat klargestellt, dass Funktionen wie ein Thermofenster bei der Abgasreinigung nur dann ausnahmsweise zulässig sein können, wenn sie den Motor unmittelbar vor Beschädigung schützen. Das ist beim Thermofenster aber offenbar nicht der Fall. „Insofern ist es nicht überraschend, dass das KBA das Thermofenster beim VW T5 nun als unzulässig bewertet“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Software Update 23DV beim VW T5

Diese Einschätzung des KBA kommt wohl auch für VW nicht überraschend. Schließlich stellt der Autobauer schon seit rund einem Jahr ein freiwilliges Software-Update unter der Bezeichnung 23DV für den VW T5 zur Verfügung. Das Update wurde häufig bei turnusmäßigen Service-Terminen in der VW-Werkstatt aufgespielt – zum Teil sogar ohne Wissen des Kunden. Inzwischen werden die betroffenen Fahrzeughalter auch per Einschreiben von den Vertragspartner-Autohäusern von VW zur Aufspielung des Software-Updates aufgefordert. Durch dieses Software-Update soll eine Änderung der Konfiguration der temperaturgesteuerten Abgasrückführung erfolgen, indem der Temperaturbereich, binnen dessen sich die Abgasrückführungsrate auf 100 % beläuft, erweitert wird.

Aus freiwilligen Update könnte verpflichtender Rückruf werden

Mit der Freiwilligkeit dürfte es aber schon bald vorbei sein. Rechtsanwalt Gisevius: „Es dürfte wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis der Feststellungsbescheid des KBA vom 8. Januar 2024 bestandskräftig wird und aus dem freiwilligen Update 23DV ein verpflichtender Rückruf des KBA wegen des unzulässigen Thermofensters wird.“

Betroffene Halter eines T5 haben dann gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Denn der BGH hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Das erleichtert insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Zudem hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2023 deutlich gemacht, dass ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte Schadenersatzansprüche wegen eines Thermofensters bei einem VW T6 haben könnte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.