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LG Stuttgart spricht im Mercedes Abgasskandal Schadenersatz zu

26.04.2023

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 dafür gesorgt, dass die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal einfacher wird (Az. C-100/21). Der EuGH stellte klar, dass sich die Autohersteller schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet haben. Vorsatz muss ihnen demnach nicht nachgewiesen werden.

Die Entscheidung des EuGH wurde von vielen deutschen Gerichten abgewartet, bevor sie weitere Urteile zu Schadenersatzansprüchen im Dieselskandal fällen. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH setzte sich nun auch am Landgericht Stuttgart fort. Mit Urteil vom 29. März 2023 verurteilte das Gericht Mercedes zu Schadenersatz bei einem Mercedes ML 350 Bluetech 4Matic (Az.: 8 O 24/23).

Die Klägerin hatte das Fahrzeug 2014 mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen gekauft. Da in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, verwendet werden, machte sie Schadenersatzansprüche geltend.

Ihre Klage hatte Erfolg. In Anlehnung an das Urteil des EuGH entschied das Gericht, dass sich Mercedes durch den Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht habe. Dem Gericht zu Folge habe Mercedes nicht nur fahrlässig, sondern mit Vorsatz gehandelt und müsse Schadenersatz leisten. Dass die Klägerin das Fahrzeug inzwischen weiterverkauft hat, stehe ihren Schadenersatzansprüchen nicht entgegen, so das LG Stuttgart.

„Der EuGH hat auch entschieden, dass ein Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Nachdem auch Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche ausreicht, können etliche Dieselfahrer von dieser Rechtsprechung profitieren. Das gilt nicht nur für Thermofenster, sondern generell für unzulässige Abschalteinrichtungen und nicht nur für Mercedes, sondern auch für andere Autohersteller“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles
29.08.2024

Die Natur hat Rechte – das zeigte sich jetzt auch in einem Verfahren zum Abgasskandal. Mit Urteil vom 2. August 2024 sprach das Landgericht Erfurt dem Käufer eines BMW 750 d xDrive wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises - 6.670 Euro - zu (Az.: 8 O 1373/21).
23.08.2024

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Modellen des BMW X3 unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt. BMW muss daher einen umfangreichen Rückruf durchführen. Weltweit sind davon etwa 180.000 BMW X3 der Baujahre 2010 bis 2014 betroffen, in Deutschland sind es rund 45.000 Fahrzeuge.
20.08.2024

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Audi Q5 mit 3-Liter-Dieselmotor im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 5. August 2024 entschieden (Az.: 17 U 84/21). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verbaut ist. Audi habe zumindest fahrlässig gehandelt und sich somit schadenersatzpflichtig gemacht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.
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Im Abgasskandal erhält der Käufer eines VW T6 Schadenersatz. Da in dem VW-Bus eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 8. August 2024 (Az.: 6 U 35/21).
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Der Käufer eines Mercedes GLK 200 CDI hatte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei seinem Mercedes GLK 200 CDI auf Schadenersatz geklagt. Das OLG Oldenburg hat ihm mit Urteil vom 8. Mai 2024 Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zugesprochen und sich an der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 orientiert (Az. 3 U 96/21).