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LG Stuttgart spricht im Mercedes Abgasskandal Schadenersatz zu

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 dafür gesorgt, dass die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal einfacher wird (Az. C-100/21). Der EuGH stellte klar, dass sich die Autohersteller schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet haben. Vorsatz muss ihnen demnach nicht nachgewiesen werden.

Die Entscheidung des EuGH wurde von vielen deutschen Gerichten abgewartet, bevor sie weitere Urteile zu Schadenersatzansprüchen im Dieselskandal fällen. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH setzte sich nun auch am Landgericht Stuttgart fort. Mit Urteil vom 29. März 2023 verurteilte das Gericht Mercedes zu Schadenersatz bei einem Mercedes ML 350 Bluetech 4Matic (Az.: 8 O 24/23).

Die Klägerin hatte das Fahrzeug 2014 mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen gekauft. Da in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, verwendet werden, machte sie Schadenersatzansprüche geltend.

Ihre Klage hatte Erfolg. In Anlehnung an das Urteil des EuGH entschied das Gericht, dass sich Mercedes durch den Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht habe. Dem Gericht zu Folge habe Mercedes nicht nur fahrlässig, sondern mit Vorsatz gehandelt und müsse Schadenersatz leisten. Dass die Klägerin das Fahrzeug inzwischen weiterverkauft hat, stehe ihren Schadenersatzansprüchen nicht entgegen, so das LG Stuttgart.

„Der EuGH hat auch entschieden, dass ein Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Nachdem auch Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche ausreicht, können etliche Dieselfahrer von dieser Rechtsprechung profitieren. Das gilt nicht nur für Thermofenster, sondern generell für unzulässige Abschalteinrichtungen und nicht nur für Mercedes, sondern auch für andere Autohersteller“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 6. Februar 2025 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens zugesprochen (Az. 29 U 1068/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wird.

Im Abgasskandal hat das OLG München mit Urteil vom 5. Dezember 2024 Schadenersatz bei einem VG Golf VII 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az. 29 U 8707/21).