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LG Stuttgart spricht im Mercedes Abgasskandal Schadenersatz zu

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 dafür gesorgt, dass die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal einfacher wird (Az. C-100/21). Der EuGH stellte klar, dass sich die Autohersteller schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet haben. Vorsatz muss ihnen demnach nicht nachgewiesen werden.

Die Entscheidung des EuGH wurde von vielen deutschen Gerichten abgewartet, bevor sie weitere Urteile zu Schadenersatzansprüchen im Dieselskandal fällen. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH setzte sich nun auch am Landgericht Stuttgart fort. Mit Urteil vom 29. März 2023 verurteilte das Gericht Mercedes zu Schadenersatz bei einem Mercedes ML 350 Bluetech 4Matic (Az.: 8 O 24/23).

Die Klägerin hatte das Fahrzeug 2014 mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen gekauft. Da in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, verwendet werden, machte sie Schadenersatzansprüche geltend.

Ihre Klage hatte Erfolg. In Anlehnung an das Urteil des EuGH entschied das Gericht, dass sich Mercedes durch den Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht habe. Dem Gericht zu Folge habe Mercedes nicht nur fahrlässig, sondern mit Vorsatz gehandelt und müsse Schadenersatz leisten. Dass die Klägerin das Fahrzeug inzwischen weiterverkauft hat, stehe ihren Schadenersatzansprüchen nicht entgegen, so das LG Stuttgart.

„Der EuGH hat auch entschieden, dass ein Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Nachdem auch Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche ausreicht, können etliche Dieselfahrer von dieser Rechtsprechung profitieren. Das gilt nicht nur für Thermofenster, sondern generell für unzulässige Abschalteinrichtungen und nicht nur für Mercedes, sondern auch für andere Autohersteller“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.