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Mercedes Abgasskandal – KBA stellt drei neue Abschalteinrichtungen fest

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurde das Schreiben des KBA an Mercedes zugespielt. Daraus geht hervor, dass drei Abschalteinrichtungen gefunden wurden, die das KBA als kritisch bzw. unzulässig einstuft, wie die DUH am 15. September 2023 berichtete.

Konkret führte das KBA Untersuchungen bei einem Mercedes E 350 Blue Tec mit dem Dieselmotor des Typs OM 642 und der Abgasnorm Euro 6 durch. Dieser Motortyp wurde auch in vielen anderen Mercedes-Modellen verbaut. Die Prüfer stellten in Abhängigkeit von Außentemperatur und anderen Parametern drei Abschalteinrichtungen fest. Bei einer Funktion soll es sich um ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung handeln. Heißt: Die Abgasreinigung arbeitet nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig. Liegen die Außentemperaturen dieses Fensters, wird die Abgasreinigung reduziert und die Autos blasen mehr Schadstoffe in die Luft. „Der EuGH hat solche Abschalteinrichtungen schon als unzulässig eingestuft“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei den anderen Strategien werde je nach Fahrbedingungen unterschiedliche Mengen des Harnstoffs AdBlue eingespritzt oder die Wirksamkeit des SCR-Katalysators in Abhängigkeit mit der Lufttemperatur gesetzt.

Ursprünglich sollte Mercedes bis Ende Juli für geeignete Abhilfemaßnahmen sorgen. Die Frist wurde bis Ende September verlängert, wie die F.A.Z. berichtet. Dann soll Mercedes dem KBA erklären, welche Maßnahmen getroffen werden solle. Zudem muss der Autobauer mitteilen, wie viele Fahrzeuge von den Abschalteinrichtungen betroffen sind.

„Der Abgasskandal bei Mercedes geht weiter. Die Chancen auf Schadenersatz sind für die betroffenen Mercedes-Käufer gestiegen, nachdem der BGH am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen muss“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).