Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurde das Schreiben des KBA an Mercedes zugespielt. Daraus geht hervor, dass drei Abschalteinrichtungen gefunden wurden, die das KBA als kritisch bzw. unzulässig einstuft, wie die DUH am 15. September 2023 berichtete.
Konkret führte das KBA Untersuchungen bei einem Mercedes E 350 Blue Tec mit dem Dieselmotor des Typs OM 642 und der Abgasnorm Euro 6 durch. Dieser Motortyp wurde auch in vielen anderen Mercedes-Modellen verbaut. Die Prüfer stellten in Abhängigkeit von Außentemperatur und anderen Parametern drei Abschalteinrichtungen fest. Bei einer Funktion soll es sich um ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung handeln. Heißt: Die Abgasreinigung arbeitet nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig. Liegen die Außentemperaturen dieses Fensters, wird die Abgasreinigung reduziert und die Autos blasen mehr Schadstoffe in die Luft. „Der EuGH hat solche Abschalteinrichtungen schon als unzulässig eingestuft“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Bei den anderen Strategien werde je nach Fahrbedingungen unterschiedliche Mengen des Harnstoffs AdBlue eingespritzt oder die Wirksamkeit des SCR-Katalysators in Abhängigkeit mit der Lufttemperatur gesetzt.
Ursprünglich sollte Mercedes bis Ende Juli für geeignete Abhilfemaßnahmen sorgen. Die Frist wurde bis Ende September verlängert, wie die F.A.Z. berichtet. Dann soll Mercedes dem KBA erklären, welche Maßnahmen getroffen werden solle. Zudem muss der Autobauer mitteilen, wie viele Fahrzeuge von den Abschalteinrichtungen betroffen sind.
„Der Abgasskandal bei Mercedes geht weiter. Die Chancen auf Schadenersatz sind für die betroffenen Mercedes-Käufer gestiegen, nachdem der BGH am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen muss“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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