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Mercedes Abgasskandal – KBA stellt drei neue Abschalteinrichtungen fest

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurde das Schreiben des KBA an Mercedes zugespielt. Daraus geht hervor, dass drei Abschalteinrichtungen gefunden wurden, die das KBA als kritisch bzw. unzulässig einstuft, wie die DUH am 15. September 2023 berichtete.

Konkret führte das KBA Untersuchungen bei einem Mercedes E 350 Blue Tec mit dem Dieselmotor des Typs OM 642 und der Abgasnorm Euro 6 durch. Dieser Motortyp wurde auch in vielen anderen Mercedes-Modellen verbaut. Die Prüfer stellten in Abhängigkeit von Außentemperatur und anderen Parametern drei Abschalteinrichtungen fest. Bei einer Funktion soll es sich um ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung handeln. Heißt: Die Abgasreinigung arbeitet nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig. Liegen die Außentemperaturen dieses Fensters, wird die Abgasreinigung reduziert und die Autos blasen mehr Schadstoffe in die Luft. „Der EuGH hat solche Abschalteinrichtungen schon als unzulässig eingestuft“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei den anderen Strategien werde je nach Fahrbedingungen unterschiedliche Mengen des Harnstoffs AdBlue eingespritzt oder die Wirksamkeit des SCR-Katalysators in Abhängigkeit mit der Lufttemperatur gesetzt.

Ursprünglich sollte Mercedes bis Ende Juli für geeignete Abhilfemaßnahmen sorgen. Die Frist wurde bis Ende September verlängert, wie die F.A.Z. berichtet. Dann soll Mercedes dem KBA erklären, welche Maßnahmen getroffen werden solle. Zudem muss der Autobauer mitteilen, wie viele Fahrzeuge von den Abschalteinrichtungen betroffen sind.

„Der Abgasskandal bei Mercedes geht weiter. Die Chancen auf Schadenersatz sind für die betroffenen Mercedes-Käufer gestiegen, nachdem der BGH am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen muss“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.