Rückrufservice

Mercedes Abgasskandal – KBA stellt drei neue Abschalteinrichtungen fest

18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurde das Schreiben des KBA an Mercedes zugespielt. Daraus geht hervor, dass drei Abschalteinrichtungen gefunden wurden, die das KBA als kritisch bzw. unzulässig einstuft, wie die DUH am 15. September 2023 berichtete.

Konkret führte das KBA Untersuchungen bei einem Mercedes E 350 Blue Tec mit dem Dieselmotor des Typs OM 642 und der Abgasnorm Euro 6 durch. Dieser Motortyp wurde auch in vielen anderen Mercedes-Modellen verbaut. Die Prüfer stellten in Abhängigkeit von Außentemperatur und anderen Parametern drei Abschalteinrichtungen fest. Bei einer Funktion soll es sich um ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung handeln. Heißt: Die Abgasreinigung arbeitet nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig. Liegen die Außentemperaturen dieses Fensters, wird die Abgasreinigung reduziert und die Autos blasen mehr Schadstoffe in die Luft. „Der EuGH hat solche Abschalteinrichtungen schon als unzulässig eingestuft“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei den anderen Strategien werde je nach Fahrbedingungen unterschiedliche Mengen des Harnstoffs AdBlue eingespritzt oder die Wirksamkeit des SCR-Katalysators in Abhängigkeit mit der Lufttemperatur gesetzt.

Ursprünglich sollte Mercedes bis Ende Juli für geeignete Abhilfemaßnahmen sorgen. Die Frist wurde bis Ende September verlängert, wie die F.A.Z. berichtet. Dann soll Mercedes dem KBA erklären, welche Maßnahmen getroffen werden solle. Zudem muss der Autobauer mitteilen, wie viele Fahrzeuge von den Abschalteinrichtungen betroffen sind.

„Der Abgasskandal bei Mercedes geht weiter. Die Chancen auf Schadenersatz sind für die betroffenen Mercedes-Käufer gestiegen, nachdem der BGH am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen muss“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal, Mercedes News

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
28.11.2023

Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
27.11.2023

Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023

Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
20.11.2023

Im Audi-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das OLG Stuttgart hat mit aktuellem Urteil bestätigt, dass der Käufer eines Audi A5 mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 Anspruch auf den sog. Restschadenersatz hat (Az.: 10 U 158/22).
16.11.2023

Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
10.11.2023

Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.